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„Kontaktaufnahme“ nicht gewünscht! Die Szenerie um Dr. Roger Kusch hat sich beruhigt; die immer mal wieder zu vernehmende Botschaft, ihm keine „öffentliche Plattform“ zu bieten, ist offensichtlich erhört worden und es steht zu befürchten an, dass die führenden Diskutanten in einem bedeutsamen Wertediskurs, der alle Bürgerinnen und Bürger betrifft, auch nach wie vor nicht willens sind, sich einem wahrhaftigen Diskurs zu stellen, gleichwohl es aber diese verstehen, zu Zwecken ihrer Mission die Öffentlichkeit als „Plattform“ zu nutzen: welche Ironie, wenn dann gelegentlich die Beiträge sich auch noch als zu „platt“ erweisen. Die mangelnde Bereitschaft, über den ethischen Diskurs hinaus auch die anderen Teildiskurse in den Disziplinen des Straf-, Berufs- und Verfassungsrechts hinreichend zu „würdigen“, ist in erster Linie eine Insolvenzerklärung aller ersten Ranges. Die Apologeten einer wohlmeinenden Sterbekultur „schweigen“ beharrlich auf Anfragen anderer Wissenschaftsdisziplinen und da stellt sich schon die Frage, ob es insbesondere der Zunft der Ethiker überhaupt daran gelegen ist, sich auf einen Wettbewerb um das bessere Argument einzulassen, zumal die „Ethik“ als Disziplin weit davon entfernt ist, als „Grundrechtsschranken“ akzeptiert, geschweige denn anerkannt zu werden. Was darf davon gehalten werden, wenn jemand auf eine unverfängliche Anfrage hin meint, dass die diesseitigen Beiträge zur „ärztlichen Suizidbeihilfe“ bestens bekannt seien und aus diesem Grunde nachdrücklich darum gebeten wird, eine Kontaktaufnahme zu unterlassen? Freilich – ich werde an dieser Stelle nicht „Roß und Reiter“ benennen; dies gebietet nicht nur meine Erziehung, sondern vor allem auch der von mir gewonnene Eindruck, dass wir weit davon entfernt sind, eine „offene und ehrliche“ Debatte zu führen. Eine „offene und ehrliche“ Debatte, die auch zwischenzeitlich immer mal wieder von anderen Kolleginnen und Kollegen angemahnt wird, so etwa die Autorin Susanne Niemz in ihrem instruktiven Buch „Sozialverträgliches Sterben – Die Debatte um assistierten Suizid und Sterbehilfe (2010) (vgl. dazu die kurze Rezension v. L. Barth unter >>> http://www.iqb-info.de/literaturauswertung.htm <<<) setzt zuvörderst voraus, sich auch auf Gegenargumente einzulassen und da dieses nicht gewünscht wird, verdient die Debatte um die ärztliche Suizidassistenz nicht das Prädikat „Diskurs“. Vielmehr werden „Bergpredigten“ gehalten und diese tunlichst gebetsmühlenartig immer mal wieder, obgleich die Debatte vorangeschritten ist und sich ein Spektrum an Teildiskursen eröffnet hat, die um Gehör bitten. Den Leserinnen und Lesern der Beiträge hier im BLOG wird nicht entgangen sein, dass mehr und mehr Argumente in die „Debatte geworfen werden“, die in erster Linie einem liberalen Verfassungsverständnis geschuldet sind und erkennen lassen, dass es angesichts der beabsichtigten Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und des bevorstehenden Deutschen Ärztetages Ende Mai 2011 als vordringlich erscheint, den Fokus primär auf den bisweilen eher am Rande geführten verfassungsrechtlichen Teildiskurs zu legen. Denn gerade in diesem m.E. alles entscheidenden Teildiskurs wird sich die Spreu vom Weizen trennen und zwar nicht zuletzt in dem Sinne, dass Verfassungsinterpretation keine Philosophie und eben auch keine „Ethik“ ist. Meine Kernthesen, die sich – mal mehr, mal weniger – aus meinen Beiträgen ergeben, sind hinreichend klar:
Kurzum: Es steht nicht zu befürchten an, dass sich im Zweifel durch die Rechtssetzung der Ärztekammern als Berufsverbände besondere Gefahren ergeben können, sondern es ist vielmehr davon auszugehen, dass sich die Gefahren im Berufsrecht mit Wirkungen für die Patientenschaft bereits hinreichend konkretisiert haben. Mag auch die „Kontaktaufnahme“ nicht gewünscht sein, so werde ich gleichwohl nicht in meinem Bemühen nachlassen, für eine Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und damit für die Zulassung der ärztlichen Suizidassistenz einzutreten. Nun verstehe ich mich zwar nicht als „Anwalt der Ärzteschaft“, wohl aber als „Anwalt in eigener Sache“: Es kann und darf nicht sein, dass immerhin ein Drittel der bundesdeutschen Ärzteschaft sich zu einer Liberalisierung bekennt und einige Oberethiker es verstehen, diese im Zweifel auf „Kurs“ zu halten, so dass wir uns alle ernsthaft fragen müssen, ob die Oberethiker in unserem Lande letztlich wollen, dass der „Sterbetourismus“ ausgebaut wird. Freilich – ich möchte die anderen Teildiskurse keineswegs als gering einschätzen, aber es ist nach meiner festen Überzeugung der Zeitpunkt gekommen, endlich einmal die „Kirche im Dorf zu lassen“ und sich den wichtigen Fragen in einem eminent wichtigen Teildiskurs zu stellen – einem verfassungsrechtlichen Teildiskurs (in dem dann im Übrigen die besondere Rolle der Kirchen gewürdigt werden kann und muss). Wir sollten uns davor hüten, im „Eifer der Diskussion“ den Blick für das Wesentliche und Gebotene zu verlieren und im Zweifel „nur“ eine Gesinnungsethik frönen – manche sprechen gar von einem „Gesinnungsterror“ und da darf denn auch an dieser Stelle folgende Überschriftenzeile einer überregionalen deutschen Wochenzeitung auf ihrem Online-Portal in Erinnerung gerufen werden:
Helga Keßler Quelle: Zeit online (1999) >>> http://www.zeit.de/1999/03/199903.hoerster_.xml <<< (html)
Vgl. hierzu auch
Dr. Hans-Joachim Niemann
(Bamberg) in Aufklärung und Kritik, 02/1998, S. 140 ff; online unter GKPN >>> http://www.gkpn.de/Niemann_1998_Hoerster.pdf <<< (html)
Nun will ich an dieser Stelle nicht über den Grund einer Tabuisierung bioethischer Themen „philosophieren“, wohl aber darauf hinweisen, dass jedenfalls die Debatte über die Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz längst in der Öffentlichkeit und letztlich auch im Deutschen Ethikrat angekommen ist. In diesem Sinne käme wohl auch keiner auf die Idee, den Mitgliedern des Deutschen Ethikrats ein „Redeverbot“ zu erteilen – weder in den Sitzungen noch in der Öffentlichkeit, auch wenn gelegentlich der Eindruck entstehen könnte, dass die eine oder andere Diskussion dann in der Tagespresse oder in den einschlägigen Feuilletons fortgeführt wird, ohne sich gleichsam den bewährten Konventionen eines Expertengremiums unterwerfen zu müssen, will heißen: die immer wieder gepriesene Toleranz wird an den Nagel gehängt und die Mission wird unbeirrbar fortgesetzt. Sei es drum. Auch ich werde meine „Mission“ fortsetzen, mag auch der eine oder andere Berührungsängste haben, mit mir in „Kontakt zu treten“ oder gewillt sein, eine „Kontaktsperre“ zu verhängen. Es wird die Zeit zeigen, wer sich mit seinen Argumenten dauerhaft durchsetzen wird und da ist es natürlich nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt dann hieran auch zu erinnern sein wird – nicht um der „Rechthaberei willen“, sondern um der Toleranz willen, die in unserer Gesellschaft in einem besonderen Maße bedroht zu sein scheint – besser: ist! Gleichwohl blicke ich optimistisch in die nähere Zukunft: Wenn mir bedeutet wird, dass meine „Beiträge zur ärztlichen Suizidbeihilfe bestens bekannt seien“, dann hege ich zugleich auch die Hoffnung, dass dann im Zweifel in einer stillen Stunde über die Argumente nachgedacht werde möge, zumindest aber die Literaturquellen sorgsam gelesen werden, denn so ungewöhnlich oder gar neu ist die diesseitige Position nicht, in der für ein liberales Berufsrecht geworben wird und im Übrigen dafür auch gute (verfassungs-!)rechtliche Argumente streiten, mal ganz davon abgesehen, dass es auch gute ethische Gründe gibt, die bereits im Diskurs vorgetragen worden sind und nunmehr aber sich mehr und mehr in „Luft“ auflösen, denn wie ist es zu erklären, dass gerade in neueren Publikationen oder Beiträgen die eine oder andere Position noch nicht einmal mehr eine Erwähnung in einer Fußnote findet? Mal ehrlich hier bekannt: Wenn dies die Zukunft der Ethik als Wissenschaft ist, dann scheint es um eine Wissenschaft wahrlich nicht gut bestellt zu sein oder? Lutz Barth Auf ein Wort: Der Präsident des BVerfG und sein „Bekenntnis“. Wie sicherlich andere auch habe ich so ganz nebenbei die Wahl des Bundespräsidenten mitverfolgt und zeigte mich dann doch weniger vom Ergebnis der Wahl als vielmehr von einem Bekenntnis unseres Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts überrascht. Im Interview auf dem Zweiten bekannte er sinngemäß, dass er eigentlich kein großer Freund von plebiszitären Elemente in unserer Demokratie sei und er verwies hierbei zugleich auf den Umstand, dass Politik heutzutage eher komplexerer Natur ist, die nicht mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten wäre und demzufolge auch ein Volkesentscheid über ein Gesetz durchaus problematisch sei. Nur so ganz nebenbei verwies er auch darauf, dass plebiszitäre Elemente unserer Verfassung eigentlich fremd seien. Nun – die beachtliche Reputation und natürlich auch das Amt, dass Hans-Jürgen Papier bekleidet, legen mir gewissermaßen Zurückhaltung auf, wenngleich doch in der Sache selbst über das Bekenntnis des Präsidenten durchaus gestritten werden darf und vielleicht sogar muss. Mal ganz davon abgesehen, dass der Vizepräsident des BVerfG Andreas Voßkuhle offensichtlich ein stückweit mehr auf Plebiszite setzt (vgl. dazu etwa das Interview im Hamburger Abendblatt v. 11.04.09 >>> http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article965485/Unsere-Gesellschaft-erliegt-einem-Schnelligkeitswahn.html ), ist zunächst der grammatikalische Wortlaut unseres Grundgesetzes in Art. 20 II GG wohl eindeutig: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Immerhin haben also die Verfassungsväter und –Mütter vorgesehen, dass das Volk auch abstimmen darf und natürlich ließen sich über die Initiativrechte zu entsprechenden Gesetzesvorhaben auch Fälle denken, die ganz exklusiv durch das Volk entschieden werden können – nicht zuletzt auch die Wahl des Bundespräsidenten und einiges mehr. Insofern ist ein stückweit mehr direkte Demokratie nicht nur wünschenswert, sondern vielleicht auch nach 60 Jahren der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik mit dem Grundgesetz auch geboten, um so ggf. auch dem Diktat der Parteien mit dem nicht minder bedenklichen Fraktionszwang entfliehen zu können. Überdies stellt sich gerade in einer von einer Wertediskussion heimgesuchten Gesellschaft die Frage, ob nicht auch einzelne Politiker mit einigen Themen unserer Zeit überfordert sind und diese - statt aus eigener Sachkunde heraus zu beantworten - vielmehr Sachverständigen und Expertenkommissionen zur Beantwortung übereignen, um sich hernach ggf. die Ergebnisse zueigen machen zu können, für die sie dann lediglich die „politische Verantwortung“ tragen. Nicht jeder komplexe Vorgang wird demzufolge von den Politikern „beherrscht“ und insofern dürfte es eine überprüfungsbedürftige These sein, ob das Staatsvolk mit einigen brennenden Themen unserer Zeit überfordert ist. Würden wir einen Volksentscheid zur Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts und damit der Patientenautonomie durchführen, wäre dass Ergebnis sicherlich eindeutig. Im Übrigen zeigt uns in vorbildlicher Weise etwa unser Nachbarland Schweiz, wie eine direkte Demokratie mit Volksentscheiden funktionieren kann – auch in durchaus sensiblen Fragen! In diesem Sinne plädiere auch ich für („ein wenig“) mehr Demokratie, um so dem grammatikalischen Wortlaut des Art. 20 II GG mit etwas mehr „Leben“ zu füllen. Lutz Barth, 23.05.09 Päpstlicher St.-Gregorius-Orden für Fürstin Gloria von Thurn und Taxis Der Orden wird von Papst Benedikt XVI. verliehen und gehört zu den höchsten Auszeichnungen, die der Heilige Stuhl an Laien vergibt Quelle: >>> kath.net v. 20.10.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): …ohne Kommentar… Zerstört die „Patientenverfügung“ den Hospizgedanken? Wenn wir diese Frage Klaus Dörner vorlegen, wird er diese wohl nach wie vor bejahen. Was dürfen wir von der Vision eines Herrn Dörner halten? Dazu mehr
in einem Kurzbeitrag v. Lutz Barth (07.10.08)
Furcht und Schrecken des Sterbens in modernen Gesellschaften und die Patientenverfügung – eine kritische Beitragsrezension des gleichnamigen Beitrags von Th. Klie in Die Hospiz-Zeitschrift, 03/2008, S. 19-22 v. Lutz Barth, 13.10.08 Es ist kein Geheimnis, dass der Freiburger Rechtswissenschaftler Thomas Klie neben seiner „Cave Patientenverfügung“ mit dem sog. „Freiburger Appell“ in verbundener Kooperation mit dem Palliativmediziner Christoph Student nachhaltig bemüht ist, uns allen die „Gefahren“ (?) einer Patientenverfügung vor Augen zu führen. Ganz aktuell hat er mit seinem o.a. Beitrag einen erneuten Versuch unternommen und seinem Bekenntnis nach ist er angetreten, mit seinen sechs Thesen einen Kontrapunkt zu der aktuellen Patientenverfügungsdiskussion zu setzen und ggf. die innere Logik und Dynamik der Diskussion zu erklären. Insbesondere die These Nr. 6 soll überprüft werden, da in ihr die Auffassung vertreten wird, dass das geltende Recht ausreichend sei, um den Patientenverfügungen Verbindlichkeit zu verleihen.
Das Dokument ist frei zugänglich!
Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone: Warum die Politik Religion nötig hat Quelle: >>> kath.net v. 30.09.08 <<< (html) Kurze Anmerkung: (L. Barth): Anlässlich der Veröffentlichung des 42. Bandes der Reihe „Aspenia“ (Aspen Institute Italy) hat Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone einen Vortrag über das Verhältnis von Religion und Politik im globalisierten Zeitalter gehalten. Die Meldung hierüber in den Katholischen Nachrichten (kath.net) gestattet einen Einblick in die Sichtweise des Kardinals.
„In einer Demokratie sei die
Achtung der anderen Positionen geboten. Akzeptiere man jedoch Entscheidungen,
die mit der menschlichen Natur nicht zu vereinbaren sind, so richte sich das
gegen die menschliche Würde. Dem ist
mitnichten so. Es liegt gerade in der menschlichen Natur begründet, dass auch
scheinbare Fundamentalpositionen „verhandelbar“ sind; dies gilt ohne Frage für
die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts und hierauf zielt u.a. der
grundrechtliche Schutzauftrag des parlamentarischen Gesetzgebers ab. Insofern
ist eine naturrechtliche Betrachtungsweise nicht nur nicht anbefohlen, sondern
in höchstem Maße rechtsirrig. Die Konsequenzen hieraus sind denn auch überaus
klar und hinreichend bestimmt: die Politik bedarf nicht der Religion im Sinne
einer conditio sine qua non, sondern die Religion konkurriert auf dem bunten
Marktplatz verschiedenster Werte letztlich mit anderen Werthaltungen, ohne dass
der Gesetzgeber gehalten wäre, etwaige (religiöse) Werte als vom Naturrecht
vorgegeben zu internalisieren. Erkenntnisgewinne hieraus sind durchaus
beschränkt, auch wenn in der Tat die Religion nicht nur ein „Opium für die
Armen“ sei, wie der Kardinalstaatssekretär betont. Das Bekenntnis, „die Kirche
wolle vielmehr helfen, ein rechtes und aufgeklärtes Gewissen zu entwickeln, das
so freier und verantwortlicher werde“, gereicht diesem zur Ehre, wenngleich
hierfür eine der notwendigen Bedingungen nicht eingelöst wird, ja letztlich
nicht eingelöst werden darf: Das unzweideutige Bekenntnis zur individuellen
Gewissensentscheidung des Einzelnen, dass nicht von vermeintlichen
naturrechtlichen Grundbedingungen und damit irgendwelcher Wertentscheidungen
abhängt. Die Freiheit zur Gewissensentscheidung beinhaltet ein stückweit mehr,
als die Religion (und hier speziell die katholische Dogmatik) den Individuen zu
konzedieren bereit ist. Insofern kann es nach dem Selbstverständnis der
katholische Kirche nicht darum gehen, einen Beitrag dazu zu leisten, dass sich
das „Gewissen“ zu einem „rechten“ und „aufgeklärten“ entwickelt, sondern
lediglich darum, dass ein spezifisch religiöses Gewissen monopolisiert wird, was
aber im Kern nach diesseitiger Auffassung zutiefst „undemokratisch“ und
zumindest moralisch und ethisch bedenklich ist. Gott im Gehirn und die „Sterbehilfe-Entscheidung“ „Eins mit Gott und dem Universum fühlen sich Menschen während der Meditation. Die Neurotheologie versucht zu erklären, warum. Existiert Gott? Ist es notwendig, dass er existiert? Oder reicht nicht der Glaube allein? Je genauer Naturwissenschaftler die Funktionsweise des menschlichen Gehirns entschlüsseln, umso mehr müssen sich Theologen mit der Frage nach der Beziehung zwischen Gott und Gehirn auseinandersetzen. Dr. Tobias Kläden vom Seminar für Pastoraltheologie stellt sich dieser Herausforderung. Das neue Gebiet der so genannten Neurotheologie wird zumeist von Naturwissenschaftlern besetzt, Theologen haben bisher eher wenig Kenntnis genommen“ (Quelle: >>> Universität Münster, Wissen/Leben, Gott im Gehirn (02.07.08) <<< html)
Nachgehakt: Sterbehilfe bei HartaberFair - Nur Glaubensbekenntnisse und die weichgespülte Ethik des Sterbens Ein >>> Kurzbeitrag v. Lutz Barth (10.07.08) <<< (pdf.) Sind „Grüne“ gefährlich für den religiösen Frieden? „Der Bischof von Augsburg, Dr. Walter Mixa, hat die Forderung der bayerischen Grünen nach einem Verbot aller religiösen Symbole in den Schulen des Freistaates scharf kritisiert. Große Teile der Grünen würden zunehmend „eine Gefahr für die religiöse Toleranz und den religiösen Frieden in unserem Land“, sagte Mixa. Die Forderungen der Grünen kennzeichneten einen „Kulturkampf, der gegen die Kirche, die christlich abendländische Tradition und die Überzeugung der überwiegenden Mehrheit der Menschen in Bayern gerichtet ist“. Es sei bezeichnend, dass in der Geschichte des Christentums die Vertreter inhumaner Ideologien immer gegen das Kreuz zu Felde gezogen seien.“ Quelle: >>> Radio Vatikan v. 15.06.08 <<< Kurze Anmerkung: Hier folgt der Bischof Mixa dem Beispiel von Erzbischof Marx nach, nachdem letzterer bereits im Vorfeld die Forderung der Grünen kritisiert hat (>>> Radio Vatikan v. 11.06.08 <<<). Das Wehklagen der Bischöfe hilf hier nicht weiter, zumal offensichtlich dem Bischof Mixa der historische Kontext seiner Aussagen nicht gegenwärtig ist. Der Bischof mag daran erinnert werden, dass im Namen der Kirche durch die Jahrehunderte hinweg ein fortwährender „Kulturkampf“ geführt wird, der exakt die bei den Grünen angemahnte Toleranz vermissen lässt. In der Sache bahnt sich ein neuer „Wirbel ums Kreuz“ an und die Katholische Kirche darf sich wie selbstverständlich auch der Schützenhilfe von den Bundestagsabgeordneten, die das „C“ in ihrem Namen tragen, sicher sein. Erinnern wir uns an den Vorstoß von den Senboten eines konservativen Wertedenkens vor wenigen Monaten: Pofalla plädierte dafür, Kruzifixe in allen Schulen, Gerichten und Behörden anbringen zu lassen. So solle das Christentum im öffentlichen Bereich sichtbar gemacht werden (Quelle: >>> Focus Online v. 09.09.07 <<<) und bekam seinerseits Schützenhilfe von Kauder (Quelle: >>> Focus Online v. 10.09.07 <<<). Was also ist gefordert? Es ist ein „Kreuz“ mit dem Kreuz und vielleicht hilft hier das nochmalige Studium der sog. Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG v. 16.05.95 – Az1 BvR 1087/91, in BVerfGE 93,1) weiter. Lutz Barth (16.06.08) Selig sind, die arm und müde im Geiste sind, denn sie werden erst spät zu der Erkenntnis gelangen, dass die gepriesene Wahrheit nichts als eine Illusion ist. Freudig hingegen sind die, die das Diktat der Wahrheit abgestreift und sich selbst im Geiste gefunden haben. Lutz Barth (12.06.08) Patientenverfügungsgesetz auf der Kippe?
Es war eigentlich zu vermuten. Nachdem die CDU/CSU aus Respekt vor den Kirchen „einstweilen“ davon Abstand genommen haben, nach der SPD ihren eigenen Entwurf zur Regelung der Patientenverfügung ins Parlament einzubringen, scheint nunmehr die Botschaft des Herrn Kauder eindeutig zu sein: er hält es für möglich, dass es kein Gesetz geben werde. Kauder philosophiert über die Frage, dass vielleicht die Politik erkennen müsse, dass bestimmte Lebenssituationen sich einer gesetzlichen Regelung verschließen (Quelle: Tagesspiegel – online v. 04.05.08). Damit liegt Kauder im Übrigen ganz auf der Linie des Präsidenten der Bundesärztekammer, der in der Debatte stets betont hat, dass „letzte Fragen“ des Lebens (und freilich auch des Sterbens) nicht normierbar seien. Verweigert also die CDU den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Lande den notwendigen Grundrechtsschutz? Anlass zu dieser kritischen Nachfrage besteht allemal, ist es doch unbestritten, dass der Staat vor seinen Rechtssetzungsaufgaben nicht kapitulieren kann, denn schließlich hat er seiner Verpflichtung zum Grundrechtsschutz nachzukommen. Die Gerichte sind auf Dauer wohl nicht nur überfordert, die Rechtsfragen im Wege des rechtsfortbildenden „Richterrechts“ zu entscheiden, sondern vor allem hierfür auch nicht (!) zuständig, mal ganz von den Differenzen zwischen dem Straf- und Zivilsenat beim BGH abgesehen. Der Vorbehalt des Gesetzes weist einzig in die richtige Richtung und deshalb müssen die Fragen in einem rechtsförmigen Gesetzgebungsverfahren geregelt werden! Sollte die CDU tatsächlich ihre Mitwirkung mit Blick auf die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates nachhaltig verweigern, trägt diese ohne Frage in einem ganz entscheidenden Punkt zum Untergang einer Rechtskultur bei und überantwortet ein gesamtes Staatsvolk in die Hände eines „Schattengesetzgebers“. Die Integrität und die Tugendhaftigkeit der BÄK und Kirchen steht hier nicht in Frage, wohl aber ihr „Sendungsbewusstsein“, den Patienten bei den von ihm zu entscheidenden Fragen an seinem Lebensende „ethisch zwangsbeglücken zu wollen“. Die Bundestagsabgeordneten sind aufgefordert, in dieser Frage fraktionsübergreifend sich dem Problem anzunehmen und ihre parlamentarischen Pflichten wahrnehmen. Einen Fraktionszwang (auch nicht einen solcher „faktischer Natur“) darf es nicht geben und es wird hier der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Abgeordneten sich ihrer Verantwortung und der Bedeutung des Vorbehalt des Gesetzes bewusst werden. Sollten das Patientenverfügungsgesetz und die Bestrebungen hierzu „begraben“ werden, hat die Patientenautonomie nachhaltigen Schaden genommen. Lutz Barth (05.05.08)
Nachgehakt: Das „kleine Ferkel“ ist gerettet! Das umstrittene – weil religionskritische - Kinderbuch “Wo bitte geht’s zu Gott, fragte das kleine Ferkel” von Michael Schmidt-Salomon und Helge Nyncke ist von Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht indiziert worden und damit darf das „kleine Ferkel“ in einem säkularen Verfassungsstaat sich weiter auf die Suche nach Gott begeben. Das Kinderbüchlein hat allerlei Anlass zu Irritationen gegeben: ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, ein Prüfantrag des Bundesfamilienministeriums und freilich ein beachtliches Echo in der Presse. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren als auch der Prüfantrag war nicht von Erfolg gekrönt und dennoch bleibt durchaus ein fader Beigeschmack: Der Leitende Oberstaatsanwalt sah sich ohne Not dazu veranlasst, das Buch als ein “perfides Machwerk in der Maske des religiösen Kinderbuchs”, zu stigmatisieren, während demgegenüber die CDU/CSU Fraktion in einer Mitteilung v. 06.03.08 erklärt: „Das aggressive Verächtlichmachen von Religionen beruft sich formell auf die Freiheiten des Grundgesetzes. Es widerspricht jedoch dem Geist der verfassungsmäßigen Ordnung, welche die Religionsfreiheit schützt. Dies schließt das Recht auf Religionslosigkeit ebenso ein wie das Recht der Religionsgemeinschaften und Gläubigen auf Respekt. Absichtliches Missverstehen, Verkürzen und Verhöhnen religiöser Bekenntnisse ist eine Schande für eine aufgeklärte pluralistische Gesellschaft. Kinderbücher dieses Inhalts haben bildungsfeindliche Wirkung. Von ihnen ist dringend abzuraten“, so der Innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB. Das „kleine Ferkel“ hat sich erfolgreich der „Schlachtbank“ entziehen können und nun scheint es aufgefordert zu sein, sich neben der Suche nach Gott auch auf eine solche nach dem „Geist“ der Verfassung zu begeben. Das „kleine Ferkel“ wird dann vielleicht in der Folge einen weiteren wesentlichen und im Übrigen erforderlichen – wenn auch zaghaften und einführenden - Beitrag zur Bedeutung unserer Grundrechte und Werte in unserer Gesellschaft leisten, zumal wenn es „heranwächst“ und die zunehmende Reife besitzt, kritisch weiter nachzufragen. Was würde – hier einstweilen zu Diskussion gestellt – das „kleine Ferkel“ wohl denken und antworten, wenn sich der „kleine Igel“ als sein Wegbegleiter auf eine Flugreise zu einer schönen Südseeinsel begeben würde und dieses Flugzeug „abgeschossen“ werden müsste, weil mit dem Flugzeug ein Terroranschlag droht? Sicherlich, dass „kleine Ferkel“ wäre zunächst traurig, aber keimt in ihm dann nicht die bohrende Frage auf, warum es ein Gesetz gibt (resp. geben soll), wo dass Leben seines Freundes geopfert wird? Was hätte der Leitende Oberstaatsanwalt zu vermelden, wenn seine Familie im Ferienflieger sitzen würde? „Ein perfides Machwerk“ des Gesetzgebers? Welche Orientierung bietet hier dem „kleinen Ferkel“ der beschworene „Geist“ der Verfassung? Nicht die unionspolitische, gleichsam von vielerlei Ängsten geplagte Seele hilft ihm hier weiter, sondern der Blick in das Verfassungsrecht und im Zweifel korrespondierend hierzu in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Kritische Kinderbücher haben keine „bildungsfeindliche Wirkung“, solange diese sich im Wertediskurs positionieren und in erster Linie ein in der Moderne vielfach vergessenes Prinzip in Erinnerung rufen: Freiheit und die damit verbundene Rechte! Dass dies den „Herrschenden“ nicht immer gelegen kommt, liegt auf der Hand. Das „kleine Ferkel“ hat in unserer Welt also noch viel zu entdecken und es bleibt zu hoffen, dass sein kritischer Zeitgeist dauerhaft erhalten und mit zunehmenden Alter geschärft wird. Eine Fortsetzung der „Suche“ des „kleinen Ferkels“ ist m.E. nachhaltig zu begrüßen und es bleibt zu hoffen, dass er nicht seines Freundes „verlustig“ geht. Tausende von Kindern wären nachhaltig irritiert, warum der „kleine Igel“ sein Leben lassen musste und diese Kinder später in einer Entscheidung des BVerfG nachlesen können, dass der Gesetzgeber nicht befugt war und ist, dem „kleinen Igel“ sein Leben zu nehmen. Wenn dann in der Folge das „kleine Ferkel“ hochbetagt und von vielerlei Krankheiten, Pein und Schmerz geplagt ist, möchte es vielleicht seine „Suche“ nicht mehr fortsetzen. Spätestens dann wird es sich wieder mit der Religion auseinandersetzen müssen: es wird mit der „Heiligkeit des Lebens“ konfrontiert und das „kleine Ferkel“ wird sich vielleicht die Frage stellen, warum es seine „letzte Reise“ nicht selbstbestimmt antreten darf? Das Luftverkehrssicherheitsgesetz ist – thesenhaft unterstellt – nach dem Willen der Union auf den Weg gebracht, während dem gegenüber der Entwurf eines Patientenverfügungsgesetzes aus Respekt vor den Kirchen immer noch in der Schublade „liegt“. Das „kleine Ferkel“ – vielleicht ein bisschen weise geworden – fragt sich nun, ob die „Heiligkeit des Lebens“ aus der Sicht der „Herrschenden“ mit zweierlei Maß gemessen und je nach Wunsch in die Beliebigkeit der Interpreten gestellt wird? Es besinnt sich der Rechtsethik und es darf angenommen werden, dass hierbei erstaunliche Ergebnisse zu irdischen Zeiten zutage gefördert werden. Ich wünsche jedenfalls dem „kleinen Ferkel“ viel Standesfestigkeit, denn nicht nur klimabedingt ziehen mehr und mehr Gewitterwolken am „Himmel der Glückseligkeit“ auf und so mancher Sturm bläst unablässig seine Winde, so dass man/frau fast genötigt wird, seine Segel zu streichen und die Fahrt in ideologisch seichten Gewässern fortzusetzen. Wir alle sitzen scheinbar in einem „Boot“, offensichtlich aber nicht das „kleine Ferkel“, denn es sitzt derzeit nur in dem „Beiboot“ und vielleicht wird dieses Beiboot künftig den Kurs in einem säkularen und freiheitlichen Rechtsstaat bestimmen, mag auch nunmehr nicht die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, sondern im Zweifel die für „Meuterei“ – in der Moderne wohl ziviler Ungehorsam genannt – zuständigen Behörde zum Versuch der Ahndung und Sanktion berufen sein. Was also bleibt? Vielleicht die Frage, ob das Beiboot nicht größer ist, als wir vielleicht zu vermuten wagen und insgeheim dem „Kapitän“ des Hauptbootes Ängste einflößt, ja eigentlich Sorge bereiten muss? Kirchenaustritte in Größenordnungen und eine sich immer deutlicher abzeichnende Parteienverdrossenheit dürften sichere Anzeichen dafür sein, dass irgendwie der „Kurs“ nicht mehr stimmt! Lutz Barth (10.04.08) Walter Jens und die Reise ins Vergessen „Ich bete, dass er eines Morgens nicht mehr aufwacht“ Quelle: Welt (online).de >>> Zum Beitrag v. 02.04.08 <<< (html) Der Tod als heroische Tat? Die katholische Kirche in Belgien, die bereits die bestehenden Regelungen ablehnt, kritisiert die Reformpläne zur weiteren Legalisierung der Sterbehilfe u.a. für Demenzkranke in Belgien . "Den Tod zu umgehen, ist keine heroische Tat", so der Erzbischof von Brüssel-Mechelen, Godfried Daneels (Quelle: Ärzte Zeitung online v. 03.04.08)
Neu Der Freiburger Appell: Cave Patientenverfügung der Professoren Thomas Klie und Christoph Student Einige kritische Anmerkungen zu den Botschaften v. Lutz Barth (März 2008) Quelle: IQB – Internetportal >>> Zum Download des Beitrages <<< (pdf.) Sozialministerin Stewens und die großen Irrtümer in der Sterbehilfe-Debatte. v. Lutz Barth (23.02.08) In einer aktuellen Pressemitteilung bekräftigt die Bayerische Sozialministerin erneut ihre Absage an aktiver Sterbehilfe (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (092.08) >>>Zum Volltext der Pressemitteilung v. 21.02.08 <<<) Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, ebenso erneut auf die großen und ganz zentralen Irrtümer in der Sterbehilfe-Debatte hinzuweisen, wobei die Argumentation von Frau Stewens gleichsam stellvertretend für die Argumentation von vielen Sterbehilfe-Kritikern steht, insbesondere von solchen, die dem Wertkonservativismus und der katholischen Kirchenlehre besonders das Wort reden. >>> Zum Beitrag <<< (pdf.) Neue britische Ethik-Richtlinien stark umstritten – soll künftig auch die Krankenschwester über die künstliche Lebenserhaltung entscheiden? Einer Mitteilung in der Ärzte Zeitung v. 21.02.08 zufolge möchte der britische Ärztebund (British Medical Association, BMA) es künftig außer Haus- und Fachärzten auch "besonders gut ausgebildeten Krankenschwestern und -pflegern" erlauben, zu entscheiden, ob ein unheilbar kranker Patient künstlich am Leben gehalten werden soll oder nicht. Bislang haben allein Ärzte dieses Recht und britische Patientenverbände kritisieren die neuen Richtlinien als "unverantwortlich". "Diese Empfehlungen sind deshalb schlecht, weil sie es Ärzten und Krankenpflegepersonal künftig deutlich erleichtern werden, alte und schwerkranke Patienten nicht länger am Leben zu halten. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, da die schwächsten Patienten darunter leiden werden", so eine Sprecherin der Patient Association (PA) in London. Das Londoner Gesundheitsministerium selbst hat darauf hingewiesen, dass es Sache der ärztlichen Selbstverwaltung sei, entsprechende Regelungen zu finden. Quelle: Ärzte Zeitung (21.02.08) Sterbehilfe – Grenzen einer ärztlicher Standespolitik sind erreicht! Es ist allgemein hin bekannt, dass der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Jörg- Dietrich Hoppe, vehement für ein gesetzliches Verbot aktiver Sterbehilfe eintritt. Er kritisierte im rbb-Inforadio das Vorhaben der Organisation Dignitate, einem Ableger des Schweizer Vereins Dignitas, Menschen bei der Selbsttötung zu helfen: „Töten gehört nicht zum Handwerk des Arztes und der Ärztin, und Beihilfe auch nicht, das ist seit Hippokrates so.“ Da stehe schon: „Ich werde niemand ein tödliches Gift geben.“ Das würde das Vertrauen in den Arztberuf stark erschüttern. Quelle: >>> Urologische Nachrichten v. 05.12.07 <<< Die persönliche Gewissensentscheidung des Präsidenten der BÄK ist zu akzeptieren. Allerdings unterliegt er einem fundamentalen Irrtum, wenn er glaubt, dass Jahrhunderte nach dem Wirken und den Lehren des Hippokrates sich nicht die gesellschaftliche Rechtsethik hierzu geändert hat, mal ganz abgesehen davon, dass dem Hippokratischen Eid keine normative Rechtsverbindlichkeit zukommt. Entscheidend ist allein, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu wahren ist und nicht die Revitalisierung eines Eides, der gegenwärtig in seinem grammatikalischen Wortlaut höchst antiquarisch wirkt. Es ist zunehmend ein Ärgernis, wenn die Ärzteschaft mit der Ethik-Botschaft ihrer Bundesärztekammer konfrontiert wird, die lediglich die Auffassung einiger Kammermitglieder widerspiegelt, gleichwohl aber die verfassungsrechtlichen Spannungslagen nicht zu lösen vermag. Es geht nicht an, dass die Grundrechtsausübung durch die einzelnen Ärzte in einem historisch bedeutsamen Wertediskurs sich an dem Willen des Hippokrates oder an einzelnen Ärztefunktionären zu orientieren haben. In diesem Sinne scheint es dringend geboten, dass die bei der Bundesärztekammer eingerichtete Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) Stellung bezieht und sich insbesondere der Frage widmet, ob mit Blick auf die Sterbehilfe-Debatte nicht die Grenzen standespolitischer Einflussnahme überschritten wird. Lutz Barth (17.02.08) Unsere „Flugreise“ ins Jenseits – Reiseveranstalter ist der bundesdeutsche Gesetzgeber! Schäuble hatte am Wochenende kritische Äußerungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, namentlich Hans-Jürgen Papier, zur geplanten Neuauflage des Luftsicherheitsgesetzes zurückgewiesen. Schäuble sagte dazu: «Ich verstehe, dass manche Verfassungsrichter gerne Ratschläge geben würden. Dazu sind sie aber nicht demokratisch legitimiert.“ Zur Erinnerung: Das BVerfG hatte das Luftsicherheitsgesetz, das auch den Abschuss entführter Passagierflugzeuge regelte, am 15. Februar 2006 für verfassungswidrig erklärt. Wie wir wissen, arbeitet Schäuble an einer Neufassung des Gesetzes, mit dem ggf. die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden soll, dass die Bürgerinnen und Bürger im Zweifel ihr persönliches Leben in den Dienst der aktuellen Sicherheitspolitik zu stellen haben. Auch wenn das BVerfG hierzu deutliche Worte gefunden hat, kommt die von Sicherheitsfragen geplagte unionspolitische Seele nicht zur Ruhe und unser Innenminister arbeitet unerlässlich an der Umsetzung seiner Idee. Mit Verlaub, Herr Schäuble: Hören Sie auf den qualifizierten Sachverstand renommierter Staats- und Verfassungsrechtler und es stände der CDU gut zu Gesichte an, dem „C“ in ihrem Parteinamen gerecht zu werden. Ich empfehle Ihnen daher ausdrücklich das Lesestudium des Evangelium vitae und es ist hierbei nicht ausgeschlossen, dass Sie zu neuen Einsichten gelangen. In einem Staat, der seinen Bürgern das persönliche „Lebensopfer“ abringen will, muss sich ziviler Ungehorsam regen und es ist ein echtes Ärgernis, wenn hier Politiker jenseits der Verfassungsrealität glauben, über das Leben von Flugpassagieren entscheiden zu können. Hierzu ist der Innenminister nicht (!) demokratisch legitimiert und sein Vorschlag offenbart eine wenig tugendhafte Gesinnung: Der Staat avanciert zum „Täter“ und das mit einer entsprechenden Vorankündigung! Keine guten Aussichten für den künftigen Urlaubsflug. Vielleicht treten die Bürger und Bürginnen demnächst eine Reise ohne Wiederkehr (oder Ankunft am Urlaubszielort) an. Im Zweifel kann dann der Bürger sein Handy im Flugzeug einschalten und auf eine entsprechende sms des Innenministers zuwarten, in der er um ihr persönliches Verständnis nachsucht. Vielleicht hilft es Ihnen auf dem Weg in die neue transzendente Welt, wenn das Flugzeug abgeschossen wird. Ein Zitat aus dem Buch der Bücher mag hier hilfreich sein:
Und du, Jehova, du kennst alle ihre Mordanschläge wider mich; vergib nicht ihre Missetat, und tilge ihre Sünde nicht aus vor deinem Angesicht, sondern laß sie niedergestürzt vor dir liegen; zur Zeit deines Zornes handle mit ihnen!
Und auch die letzte Worte Jesu am Kreuz geben den wertkonservativen Christsozialen eine hilfreiche Orientierung: - "Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun" (Lukas 23,34) - "Vater, in deine Hände übergebe ich meinen Geist" (Lukas 23,46) - "Es ist vollbracht!" (Johannes 19,30) Die Bürgerinnen und Bürger mögen ihren Politikern ausreichend Dank sagen, ermöglichen diese ihnen doch die „Flugreise“ in die schöne transzendente Welt und irgendwann werden sich dann die „Reiseveranstalter“ für das zu rechtfertigen haben, vom dem sie offensichtlich nicht wissen, was sie tun – wenn nicht schon auf Erden, so doch aber spätestens im Himmel. Was möge man/frau den Politikern zurufen wollen? „Herr, gebe ihnen mehr Verfassungsrechtskenntnisse“! Lutz Barth (23.01.08) Was würde heute Immanuel Kant den Medizinethikern entgegnen? Quelle: IQB - Internetprotal: Ein kritischer Kurzbeitrag v. L. Barth >>> mehr dazu <<< (pdf.) Eine Marktlücke – Praktische Ethik im Abonnement. Die aktuelle Debatte um Patientenverfügungen und der noch immer nicht umgesetzte Regelungsbedarf durch den Gesetzgeber lässt es mancherorts sinnvoll erscheinen, auf schnelle und unkomplizierte Weise qua Abo Hilfestellungen bei der ethischen Entscheidungsfindung anzubieten. Ob hier die Ethik seltsame „Blüten“ treibt, soll nicht nachgefragt werden, sondern es gilt vielmehr um die Frage, was einen Ethiker dazu veranlassen könnte, ein ethisches Abo an ein breites Publikum auch der Professionellen zu offerieren, wo doch zunächst der unmittelbar Betroffene ggf. um eine Orientierung in der Debatte ringt? »»» Ein Kurzbeitrag v. L. Barth (15.01.08) >>> mehr dazu <<< (pdf.) Von der Manipulation des ethischen Diskurses in der Sterbehilfe-Debatte Allein die Tenorierung auf manchen Webseiten nach dem Motto „Sterbehilfe – Vom Recht zur Pflicht zum Sterben?“ könnte den Eindruck erwecken, als dass in unserer säkularen Gesellschaft die Befürworter einer Sterbehilfe, basierend freilich auf einer nachvollziehbaren Patientenverfügung, gleichsam die Vorstellung hegen, dass der Patient verpflichtet sei, zu Sterben. Dies ist mitnichten so, denn nach wie vor ist das „Leben“ und der damit verbundene Schutz ein hochrangiges Rechtsgut, so dass es verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist, dass jemand zum „Sterben“ verpflichtet werden kann. Dies fordern gerade nicht (!) die Befürworter der Sterbehilfe. Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeit geht es vielmehr darum, dass Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu wahren und nicht – wie es vielfach den Anschein in der Debatte hat – um die Revitalisierung wertkonservativer Ansichten und Meinungen. Aus der Verfassung ergeben sich hierzu eindeutige Grenzen, so dass auch ein etwaiges christliches Menschenbild nur ein Menschenbild unter vielen ist, dass in dem Diskurs nicht vorgegeben ist. Es bleibt dem Einzelnen überlassen, seine Regie für seinen eigenen Tod zu führen und die gesamte Debatte um die Sterbehilfe leidet zunehmend daran, dass die Individualität des Sterbens verlustig geht. Toleranz ist gefordert und keine Moralpredigten durch Ethiker, Theologen oder sonstiger Normexergerten. Aufklärung ist das Gebot der Stunde, bevor sich höchst fragwürdige Interpretationen über den Grund und die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts des Patienten (und der Ärzte) in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger einschleichen. Das gebetsmühlenartige Wehklagen über den egozentrischen Patienten, der nur seinen Willen umgesetzt wissen möchte, wird zunehmend unerträglicher und lässt erhebliche Zweifel an einer ernsthaft geführten Debatte aufkommen. Glaubensbekenntnisse besonderer Art, gepaart durch einen Hinweis auf die unrühmliche deutsche Vergangenheit sollen ein Bedrohungsszenario für die Wertekultur in unserer Gesellschaft skizzieren, von dem wir uns längst verabschiedet haben. Der Blick in die Geschichte dient uns selbstverständlich als Warnung, aber die stetige Erinnerung hieran darf nicht dazu führen, dass mit Blick auf den freiverantwortlichen Suizid die subjektive Grundrechtsstellung der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt wird. Der sterbewillige und –bereite Patient trägt keine Erbschuld resp. Erblast, aufgrund derer es ihm versagt bleibt, sein Selbstbestimmungsrecht in Form einer Patientenverfügung zu dokumentieren, der dann einer Umsetzung bedarf. So wie die Ärzteschaft das Erbe eines Hippokrates nicht anzutreten hat, kann der Patient frei von historischen Entgleisungen seinen selbstbestimmten Willen am Lebensende fassen. Lutz Barth
Die Sechziger sind vorbei, aber die Probleme sind geblieben. An dieser Stelle möchte ich meinen "Unmut" freien Lauf lassen und mich gelegentlich in einem zivilem Ungehorsam erproben, auch wenn es nicht dem Mainstream entsprechen sollte. Wir werden zunehmend mit einer "Werte- und Leitkultur" konfrontiert, bei der der Einzelne mit seinen Grundrechten "auf der Strecke" zu bleiben droht. Die jährlichen Grundrechte-Reporte sind u.a. ein Gradmesser dafür, wie ernst es ein staatliches Gemeinwesen mit unseren Grundrechten meint, aber eben nicht nur der Grundrechtsschutz ist aktiv einzufordern, sondern auch der Schutz vor einer wertkonservativen Werthaltung, die im Begriff ist, zur neuen Staatsphilosophie zu avancieren. Bereits Thomas Hobbes (Leviathan) mahnte mit seiner bedeutvollen Aussage „Auctoritas, non veritas facit legem“ gleichsam vor den werteorientierten „Nebelbomben“ der Herrschenden, so dass die Autorität und nicht die Wahrheit bestimmt, was Gesetz wird. Besonders prekär wird die Situation, wenn über die Glaubensbekenntnisse zu den fundamentalen Werten etwa unserer Grundrechtsordnung hinaus der Staat sich dazu aufschwingt, ein vermeintlich „neues Wertebewusstsein“ zu verteidigen. Die traditionsreichen Werte, für die es sich lohnt, in einer streitbaren Kultur nachhaltig einzutreten, sind schnell ausgemacht: in erster Linie dürfte es die Freiheit mit all seinen Implikationen auch für den demokratischen Willensbildungsprozess sein. Ein neues Wertebewusstsein hingegen will neue Prioritäten setzen, die sich im Zweifel diametral zu den traditionsreichen Grundwerten des menschlichen und zwischenmenschlichen Zusammenlebens verhalten. Im alltagspolitischen Tagesgeschäft können wir dies letztlich auch festmachen und ich möchte zumindest uns daran erinnern, dass die "Freiheit" insgesamt ein überragendes Gut ist, welches zu schützen es sich lohnt und zwar frei von parteipolitischer Räson! Die Feinde in unserem Staat – opfern wir unseren Grundrechtsschutz? Es ist schon bezeichnend, wozu eine große Koalition imstande ist. Der Wertkonservativismus der Parteien, die das „C“ in sich tragen, wird zur Staatsphilosophie ernannt – man mag diese auch als neue Leitkultur bezeichnen – und es folgen Verbote auf Verbote. Es steht zu befürchten an, dass der Staat sich aufschwingt, gleichsam an allen Fronten in bedeutsame Grundrechte seiner Staatsbürger einzugreifen und eigentlich können wir nur kopfschüttelnd resignieren oder, wie nunmehr mit Blick auf die Überwachung geschehen, das Bundesverfassungsgericht anrufen. Neben dem Rauchverbot folgt nunmehr auch das Verbot für Teenager, vor dem 18. Lebensjahr das Solarium zu besuchen. Der Phantasie der politisch Verantwortlichen sind keine Grenzen gesetzt und die derzeitige „Bescheidenheit“ des Gesetzgebers kann getrost durch denselben aufgegeben werden. In einem scheint sich die Koalition einig zu sein: der Bürger und die Bürgerinnen müssen erzogen werden und da scheint es auch möglich, weitere Verbotsgesetze zu erlassen. Risikosportarten müssen verboten werden, Zwangsdiäten für Übergewichtige verordnet und eine staatliche Gewichtskontrolle eingeführt werden; der Alkoholgenuss ist in der Gänze zu verbieten und ein Sonntagsfahrverbot muss wieder her. An diesen Tagen wird das kollektive Radfahren befohlen und jeder gefahrene Kilometer wird sich in einer Steuervergünstigung niederschlagen. Gaststätten und Diskotheken sind zu schließen, zumindest diejenigen, die die ohrenbetäubende Musik aufspielen und so nicht nur einem Tinnitus Vorschub leisten. Die Schulferien sind zwingend zu kürzen, damit unsere übergewichtigen Kinder jedenfalls an zwei Wochen der körperlichen Ertüchtigung nachgehen können, die freilich staatlicherseits organisiert und überwacht wird. Fastfood-Ketten sind zu schließen und – Länderhoheit hin oder her – ein verbindlicher Ethikunterricht ist an allen Schulen einzuführen, in dem dann die neue Leitkultur nach dem Motto – zuhören ja, Diskussion nicht erwünscht – verkündet wird. Auch Ihnen persönlich wird sicherlich eine Menge einfallen, was wir künftig nicht mehr dürfen sollen. Vielleicht inspirieren Sie mit einer kleinen Zuschrift unsere Parlamentarier, denn es muss doch möglich sein, innerhalb einer Legislaturperiode ein gesamtes Staatsvolk umzuerziehen und seiner Freiheitsrechte zu beschneiden. Das moderne politische Raubrittertum kennt offensichtlich keine Grenzen. Eine schöne neue Welt kommt da auf uns zu und dennoch gebe ich hier zu bedenken, dass die Freiheit nicht nur am Hindukusch verteidigt wird, sondern auch in hiesigen Gefilden. Vielleicht erscheint es auch möglich, die Meinungs- und Pressefreiheit einzuschränken, denn politischer Widerspruch scheint nicht nur zwecklos, sondern in einer heilen Welt auch durchaus unangenehm, konfrontieren wir doch unsere gewählten Volksvertreter mit Wünschen des Staatsvolkes, die nicht opportun sind. Die IP-Adresse des Rechners, von dem diese Pressemitteilung stammt, kann bei Bedarf von den zuständigen Stellen angefordert werden. George Orwell lässt grüßen... L.B. (02.01.08)
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