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IQB - Newsletter vom 21.02.2012

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Zum Lesestudium besonders empfohlen!

 

Borowski, Martin

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Grundgesetzes
 

2006. XXXIV, 837 Seiten. JusPubl 144
ISBN 978-3-16-148565-7
Leinen € 129.00
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Aus dem Klappentext:

Das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit steht im Zentrum einer ganzen Reihe fundamentaler Kontroversen, beispielsweise des Streits um das Kruzifix in der Schule, um das religiöse Kopftuch muslimischer Lehrerinnen oder um das Schächten. Strukturelle Besonderheiten der Glaubens- und Gewissensfreiheit und ihr Verhältnis zu den staatskirchenrechtlichen Artikeln des Grundgesetzes stellen den Interpreten vor besondere Herausforderungen. Martin Borowski unternimmt es, diesen besonders traditionell geprägten Komplex vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der modernen Grundrechtsdogmatik zu rekonstruieren. Dies umfaßt insbesondere die exakte Analyse des Verhältnisses grundrechtlicher Rechte und staatskirchenrechtlicher Berechtigungen, der kollektiven und der individuellen Seite der Glaubensfreiheit, eine eingehende Untersuchung der Definition von 'Religion' sowie der Schrankenseite der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Neben der abwehrrechtlichen Seite werden auch grundrechtliche Leistungsrechte im religiösen Bereich sowie die religiöse Gleichheit in den Blick genommen. Eingeleitet wird das Buch mit einem historischen Kapitel und der Analyse der Einbindung der grundgesetzlichen Gewährleistungen in das supranationale und internationale Recht.

Es mag Ihnen, verehre Leserinnen und Leser, ungewöhnlich erscheinen, dass nach dem Erscheinen der Publikation von Martin Borowski im Jahr 2006 der Verlag Mohr Siebeck meiner Bitte nach einer Buchrezension entsprochen hat.

Aber in einer bewegten Zeit, in der die Ethik Hochkonjunktur hat und zentrale bioethische Hochdiskurse uns alle eine Positionierung abringen, war es mir persönlich ein besonderes Anliegen, auf die sehr umfangreiche und gehaltvolle Untersuchung von Martin Borowski hinzuweisen, die im Wintersemester 2003/2004 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als Habilitationsschrift vorgelegen hat.

Freilich wird es hier nicht darauf ankommen, sich im Nachgang zur Veröffentlichung mit einer Habilitationsschrift und den darin vertretenen Positionen etwa zur Grundrechtsdogmatik resp. Grundrechtstheorie kritisch auseinanderzusetzen, sondern es geht vornehmlich darum, eine Untersuchung auch nach mehr als fünf Jahren ihres Erscheinens zum Lesestudium zu empfehlen, weil sich aus ihr insbesondere die hohe Bedeutung der in Art. 4 unseres Grundgesetzes verbürgten Freiheitsrechte ablesen lässt.

Die Untersuchung verdient es daher, auch im Jahre 2011 besonders erwähnt zu werden, nicht nur, weil es ein hervorragendes Werk ist, dass zugleich einen Lehrbuchcharakter aufweist und neben den Kommentierungen zu Art. 4 GG in den einschlägigen Grundrechtskommentaren zur Pflichtlektüre gehört, sondern weil sich aus ihr Impulse für die aktuellen Wertedebatten ergeben können, in denen fundamental unterschiedliche Auffassungen vertreten werden.

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit unseres Grundgesetzes sind fundamentale Grundrechte und gerade in den Zeiten, wo sich unsere Gesellschaft zunehmend durch einen Wertewandel und Wertepluralismus auszeichnet, erscheint es unumgänglich, sich eben dieser hohen Bedeutung der in Art. 4 GG verbürgten Freiheiten bewusst zu werden.

Der Autor Martin Borowski thematisiert auf seiner umfangreichen Untersuchung die einzelnen Grundrechtsgewährleistungen des Art. 4 GG und die Leserschaft wird durchaus in den „Bann“ gezogen. Martin Borowski entfaltet die Grundrechte in Art. 4 GG mit einer bewundernswerten Präzision und es gelingt ihm, die Grundrechte aus ihrem doch in der Fachliteratur eher „stiefmütterlichen Dasein“ (sehen wir mal von den staatskirchenrechtlichen Publikationen ab) herauszuführen. Er eröffnet mit seiner Abhandlung auch den kritischen Juristen unter uns eine Sichtweise auf die Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit, die uns allen gerade in den entscheidenden Wertediskursen unserer Gegenwart mehr Toleranz abverlangt, als wir vielleicht vermuten und uns eingestehen wollen.

Das Werk verdient aber nicht nur weitere Beachtung bei den Juristen, sondern auch und vielleicht sogar gerade in den Wissenschaftsdisziplinen, deren Nähe zur Schnittstelle zwischen Ethik und Recht unübersehbar ist. Martin Borowski hat es verstanden, auch den anderen interessierten Leserinnen und Lesern auf eine lebendige Art und Weise mit höchst komplexen und ohne Frage auch schwierigen Fragen der Grundrechtsdogmatik auf eine „Lesereise“ mitzunehmen – ein Umstand, der für mich von einem besonderen Wert ist, zeichnet sich doch die Untersuchung durch eine klare Sprache und eine in der juristischen Fachliteratur nicht immer anzutreffende Systematik aus, die mir persönlich höchsten Respekt abnötigt.

Das Werk von Martin Borowski zählt für mich zu den herausragenden Publikationen zu den grundlegenden Grundrechten der Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit in unserer Verfassung. Eine vorbildliche Analyse, die für mich persönlich ein hoher Gewinn darstellt und zwar insbesondere deshalb, weil seine Analyse uns geradezu auffordert, auch das Grundrecht der Gewissensfreiheit ein stückweit aus ihrem „Schattendasein“ herauszuführen.

Martin Borowski hat mit seiner Untersuchung einen hohen Standard gesetzt, den wir zu unterschreiten uns kaum erlauben sollten.

Denn auch hier gilt: „Verfassungsrecht ist keine Philosophie“ und in diesem Sinne hat aus meiner Sicht Martin Borowski einen höchst entscheidenden Beitrag geleistet, der bis dato in der Fachliteratur einschließlich der Kommentierungen in den einzelnen Grundrechtskommentaren nach wie vor als unübertroffen gilt und von daher gerade in Anbetracht moderner Ethikdebatten stets griffbereit sein sollte, um nicht die Orientierung bei der Interpretation bedeutsamer Grundrechte zu verlieren, bei denen gelegentlich auch über das „Gute“ und „Böse“ zu befinden ist.

Kurzum: Ein tolles Werk.

Lutz Barth (12.12.11)


 

„Benedikt XVI. am Pranger der Zivilgesellschaft“ (?)

Der humanistische Pressedienst informiert aktuell über die Demonstration "Keine Macht den Dogmen" und es scheint, als ob der Papst am Pranger der Zivilgesellschaft steht.

Vgl. dazu >>> http://hpd.de/node/12001 <<< (html)

Die einzelnen Statements selbsternannter und wohl selbstgefälliger Humanisten belegen pikanterweise, dass auch der "Humanismus zum Dogma" hochstilisiert wird, der es nicht selten an der gebotenen Toleranz vermissen lässt und im Übrigen Wissensdefizite offenbart, die nur schwer erträglich erscheinen.


Es kann und muss im Interesse eines Humanismus liegen, zuvörderst auf einen dialogischen Prozess zu setzen und die einzelnen Argumente zur Diskussion zu stellen. Hierbei sollte sich einer "Sprache" bedient werden, die nicht verletzend ist, mag diese auch pointierend sein.

Auch den "Humanisten" ist gelegentlich anzuraten, einen Blick in das Grundgesetz zu werfen und nicht in die Glaskugel eines "weltlichen Humanismus", der so "revolutionär" nun wahrlich nicht ist.

Die Feststellung, "der Papst gehöre nicht in den Deutschen Bundestag, sondern vor ein internationales Gericht" mag zwar für einen Moment die "Massen" begeistern, bevor dann ein weiteres Nachdenken die Absurdität einer solchen unsinnigen Aussage plausibel machen dürfte.

Freilich - es gibt viel Diskussionsstoff und beileibe müssen wir nicht alle die Position eines Papstes oder die der katholischen Kirche teilen; aber es bleibt dem Einzelnen frei verantwortlich überlassen, zu "glauben" und dass dem so ist, lässt sich unzweideutig aus der Verfassung herauslesen.

Auch eine "vitale Diskussion" gerade in den zentralen Fragen unserer Gesellschaft sollte mit Anstand geführt werden und würde ich es doch auch begrüßen wollen, wenn "Humanisten" sich gelegentlich der wissenschaftlichen Tugenden erinnern und im "wissenschaftlichen Wettbewerb" mit der Qualität ihrer Argumente statt mit vollmundigen Botschaften zu überzeugen versuchen.

Nehmen wir die Botschaft in der Rede des Papstes doch positiv auf:

"In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber daß in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig: Jeder Verantwortliche muß sich bei der Rechtsbildung die Kriterien seiner Orientierung suchen."

(Quelle: >>> http://www.papst-in-deutschland.de/fileadmin/redaktion/microsites/Papstbesuch/Tagebuch/Reden_Papst/DT_22092011_SH_2_Bundestag_B.pdf <<< pdf.)

Und in der Tat: Hier gilt es, anzuknüpfen und den Blick für die bioethischen Debatten nochmals zu schärfen. In erster Linie sind die Bürgerinnen und Bürger für die Kritierien ihrer Orientierung verantwortlich. Sie mögen sich ganz dem kirchlichen Lehramt anvertrauen oder einem "evolutionären Humanismus"; von der hohen Last der Entscheidung indes werden sie nicht befreit und dies ist auch gut so. Wer "Freiheit" für sich reklamiert, muss sie auch anderen zugestehen: Man/frau kann die Angebote des "Humanismus" annehmen so wie die 10 Gebote und die sich daraus ergebenden Zentraldogmen etwa der katholischen Kirche - aber man/frau muss es nicht!

In diesem Sinne bleiben also auch die "Humanisten" aufgerufen, sich in Toleranz zu üben, so wie wir es von der Kirche erwarten. Weder der Papst noch irgendwelche "Oberhumanisten" sind an den Pranger zu stellen.

Lutz Barth, 23.09.11


BVerfG: Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm erfolglos - Keine Verletzung der Haushaltsautonomie  des Bundestages

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 55/2001 v. 07.09.11 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-055.html <<< (html)


Über den „Tellerrand“ geschaut …

Lohmann: Papst ist heilsame Provokation für christliche Demokraten

Quelle: kath.net v. 29.08.11 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=32838 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 29.08.11):

Ich möchte hier weniger das Statement von Martin Lohmann (CDU), Sprecher des Arbeitskreises Engagierter Katholiken (AEK), kommentieren, als vielmehr Ihr Augenmerk, verehrte Leserinnen und Leser, auf die lesbaren Kommentare zum Artikel lenken.

Mit Verlaub: In den Kommentaren spiegelt sich ein Fundamentalismus wider, der in einem säkularen Verfassungsstaat schwer erträglich ist.

Dies gilt im Übrigen auch für den überwiegenden Teil der Kommentare, die zum Streit um die kirchliche Beisetzung nach der Sterbehilfe in Holland abgegeben wurden (vgl. dazu kath.net v. 29.08.11 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=32847 <<< html).

Bleibt nur zu hoffen, dass derartige Auffassungen nicht integraler Bestandteil des ansonsten als unverdächtig erscheinenden „christlichen Menschenbildes“ sind.


"Die Kirche ist kein rechtsfreier Raum"

Quelle: HPD v. 23.08.11 >>> http://hpd.de/node/11867 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 25.08.11):

Mit Beschluss des BVerwG hat ein dreijähriger Rechtsstreit zwischen dem Philosophen Schmidt-Salomon und dem Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller ein Ende gefunden.

Auf dem o.a. Link finden Sie weitere Informationen zum Rechtsstreit einschließlich des Beschluss des BVerwG im Volltext.


Unsere meisten Wähler sehen sich in einer Letztverantwortung vor Gott

Erwin Teufel, ehemaliger Ministerpräsident von Baden-Württemberg, plädiert für mehr „C“ in der CDU: Entlohnung der Kindererziehung, vorrangige Hilfe für Normaleinkommen mit mehreren Kindern, Rechtstreue der EU-Regierungen

Quelle: kath.net v. 02.08.11 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=32544 <<< (html)


 Literaturempfehlung!

 

Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. (Hrsg.): Delegation und Substitution - wenn der Pfleger den Doktor ersetzt .... Springer- Verlag Berlin Heidelberg: 2010.

A. Jortzig / R. Uphoff – Schriftleitung

 

„Die Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen ist täglich geübte klinische Praxis. Dabei ist die Diskussion, was überhaupt aus ärztlicher Sicht delegierbar ist und welche Leistungen originär ärztliche Aufgaben bleiben, nicht abgeschlossen. Das Thema hat medizinische, medizinrechtliche, berufspolitische und ökonomische Relevanz. Dennoch fehlen klare rechtliche Vorgaben und Regelungen; auch aus medizinischer/pflegerischer Sicht wird diskutiert, was genau originäre ärztliche Aufgabe ist und in den Kernbereich ärztlicher Leistungen fällt. Die Referate und die Diskussionen beim Kölner Symposium geben den Stand der derzeitigen Rechtslage wieder und fassen die derzeit vertretenen Meinungen zusammen.“

Das hier empfohlene Buch ist die Zusammenfassung der einzelnen Vorträge nebst instruktiven Diskussionsbeiträgen des XXII. Kölner Symposium unter dem Titel „Muss es immer der Arzt sein?“ und es fällt zunächst auf, dass bereits mit der Titelwahl für die  Publikation ein doch etwas provozierender Titel gewählt wurde, wonach im Zweifel die Neuordnungsprozesse mit Blick auf die einzelnen Aufgaben in den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen davon geleitet werden, dass künftig der „Pfleger“ resp. die Pflegerinnen den Arzt oder die Ärztin ersetzen wird.

Das Thema der „Delegation“ und „Substitution“ ist sowohl unter rechtlichen als auch berufspolitischen Aspekten betrachtet mit einigem Zündstoff versehen und von daher wundert es nicht, dass die Referenten mit ihren einzelnen Beiträgen nicht mit „einer Stimme“ sprechen und sich von ihren eigenen Einschätzungen haben leiten lassen. Aber gerade hierin dürfte der besondere Gewinn der Publikation liegen, eröffnet sie doch anderen Mitdiskutanten die Möglichkeit, sich hieran anlehnend weiter zu positionieren, zumal dem Schlusswort der Kollegin Jortzig zum Symposium uneingeschränkt beizupflichten ist, wonach trotz der Differenzen in den Sicht- (sicherlich auch nach diesseitiger Auffassung) Herangehensweisen der einzelnen Referenten eines offenbar wurde: Der gemeinsame Wunsch nach Klarheit hinsichtlich der Umsetzung von Delegation und Substitution.

Die einzelnen Vorträge bieten interessante Anregungen und Perspektiven und – auch dies scheint mir ein besonders zu erwähnender Teilaspekt zu sein – sind jedenfalls auch in ihrer Wortwahl bemüht, einen Beitrag zur Begriffserklärung über die „Delegation“ und „Substitution“ zu leisten, in dem die Allokation als Begriff ausgespart geblieben ist. Dies ist mehr als begrüßenswert, eröffnet sich doch für die weitere Diskussion die Möglichkeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, und zwar auf die Kernfrage: Was ist gewünscht, „Delegation“ oder „Substitution“.

Das Buch ist vor allem deshalb besonders zum Lesestudium empfohlen, weil gegenwärtig – soweit ersichtlich – erstmals der G-BA aus seiner Arbeit zur geplanten Neuordnung der Gesundheitsberufe berichtet hat (vgl. dazu Pflege: Verhärtete Fronten um Aufgaben-Neuzuschnitt, Thomas Hommel, in Ärzte Zeitung v. 31.01.11; online unter >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=638936 <<< (html) und insofern die Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V auf ihrem XXII. Kölner Symposium unter dem Titel „Muss es immer der Arzt sein?“ ein stückweit der „Zeit voraus“ war.

Nach wie vor scheint eine „einvernehmliche Lösung“ nicht in Sicht zu sein und da könnte das Buch „Delegation und Substitution - wenn der Pfleger den Doktor ersetzt…“ weitere wertvolle Impulse für eine sachliche Debatte leisten.

In der Diskussion um die geplante Neuordnung der Gesundheitsfachberufe wird man/frau m.E. daher nicht umhinkommen, die einzelnen Stimmen in der Fachliteratur zur Kenntnis zu nehmen und mit dem hier rezensierten Buch wurde eine Publikation vorgelegt, die einen sehr guten Überblick über die sicherlich differenten Positionen vermittelt.

Der nachfolgende Link führt zum Springer Verlag und zum Buch >>> http://www.springer.com/law/book/978-3-642-15441-6 <<< (html)

Lutz Barth (01.02.11)

 


Buchempfehlung!

Sozialverträgliches Sterben.

Die Debatte um assistierten Suizid und Sterbehilfe

v. Susanne Niemz (2010)

„Ziel dieses Buches ist die Beförderung einer offen und ehrlich geführten Diskussion über Sterbehilfe bzw. assistierten Suizid. Zu diesem Zweck wird eine ausgesprochen breit angelegte Untersuchung erarbeitet, die eine inhaltsreiche Darstellung verschiedener Diskussionsarenen, Informationen über die Realität dieses schwer zugänglichen Bereichs und Brückenschläge zwischen Empirie und Normativität bietet. Die Arbeit besticht durch die umfassende Kenntnis zahlreicher wissenschaftlicher Teildiskurse (Rechtswissenschaft, Philosophie, Medizin, Ethik) und die empirische Materialfülle. Diese Kombination verleiht dem Werk einen eigenständigen Wert, der auch für all jene eine Bereicherung ist, die mit dem inhaltlichen Ergebnis des Gedankengangs möglicherweise nicht einverstanden sind.“


Das Buch von Susanne Niemz erscheint erscheint in einer Zeit, in der die Debatte um den (ärztlich) assistierten Suizid richtig an Fahrt aufgenommen hat: Der Präsident der BÄK hat verlautbaren lassen, dass es an der Zeit sei, das ärztliche Berufsrecht zu liberalisieren – eine Ankündigung, die sicherlich Folge der zwischenzeitlich unübersehbar gewordenen veränderten Einstellung eines Teils der Ärzteschaft zur Sterbehilfe ist – eine Einstellung, die durch die eigens von der BÄK in Auftrag gegebene Befragung der Ärztinnen und Ärzte mehr oder minder eindrucksvoll bestätigt worden ist.

Die Autorin Susanne Niemz hat sich der „Debatte um assistierten Suizid und Sterbehilfe“ aus dem Blickwinkel verschiedener Professionen angenommen und hierbei ist es ihr gelungen, die gelegentlich diametral entgegengesetzten Positionen in den jeweiligen Teildiskursen abzubilden und allein die dabei verarbeitete Literatur (ein Blick in das Literaturverzeichnis belegt dies) offenbart m.E. den besonders hervorzuhebenden Wert des Buches: Der Versuch, ein hochkomplexes Thema gerade in seiner Behandlung in den einzelnen Fachdisziplinen auf die verschiedenen Argumentationsstränge zurückzuführen und damit beizutragen, die schier unglaubliche Fülle an Material zum Thema ein stückweit zu systematisieren und in der gebotenen Kürze darzustellen, auch wenn die Autorin gelegentlich in ihrer Schrift darauf hinweist, dass sie „in überaus kursorischer Manier“ sich mit den zentralen Positionen jedenfalls in der abendländischen Philosophie befasst hat. Nun – diese Exkurse in den verschiedenen Teildisziplinen sind ihr m.E. vortrefflich gelungen und aufgrund ihrer umfangreichen Literaturverarbeitung wird der interessierte Leser geradezu dazu eingeladen, im Zweifel sich mit den verschiedenen Einzeldiskursen in den Fachdisziplinen thematisch weiter auseinanderzusetzen.

Der Autorin ist es daher gelungen, einen bedeutsamen Wertediskurs an der Schnittstelle zwischen Recht – Philosophie – Soziologie – Medizin &. Ethik lebendig darzustellen und aus ihrer Sicht zu kommentieren und etwaige Schlüsse zu ziehen, die letztlich für ihre inhaltliche Position tragend sind, mögen auch nicht alle im Einzelfall das von ihr gezogene Ergebnis teilen.

Erfreulich ist, dass die Autorin Susanne Niemz sich erkennbar auch dahingehend selbst diszipliniert hat, im Rahmen ihrer Arbeit nicht unbedingt jeden Teildiskurs aufarbeiten zu wollen:

„Theologische Argumente wie der Glaube und die Heiligkeit (menschlichen) Lebens oder an den Sinn des Leidens werden im Rahmen dieser Arbeit, die von einer grundsätzlichen Trennung von Staat und Kirche ausgeht, insofern einem säkularen Rechtsverständnis verpflichtet ist, nicht explizit behandelt“, so der Hinweis in Fußnote 172 auf Seite 122, nahezu am Ende der Buches und zu Beginn des VI. Kapitels „Diskussion und Ausblick“.

Dem einen oder anderen Leser mag dieser Hinweis etwas „zu spät“ kommen, aber er kommt eben nicht zu einer Unzeit, da die Autorin sich der verdienstvollen Aufgabe gestellt hat, die verschiedenen Teildiskurse vornehmlich mit Blick auf die Kategorie des staatlichen Rechts (hier näher des Strafrechts) darzustellen. Eine Befassung mit den im Diskurs vorgetragenen theologischen Argumenten und deren Diskussion hätte nicht nur den Rahmen der Arbeit gesprengt, sondern zugleich auch eine andere Schwerpunktsetzung bedingt: die Konzentration der widerstreitenden Positionen vor dem Hintergrund des Verfassungsrechts mit all seinen Implikationen.

Die Autorin hat es dabei belassen, die Darstellung der einzelnen Teildiskurse in den verschiedenen Fachdisziplinen überwiegend rund um das Strafrecht zu entfalten, nicht zuletzt sicherlich auch deswegen, weil hier das Thema unmittelbar dogmatisch verortet ist (§ 216 StGB) und gerade in der „theologischen Befassung“ des Themas vor dem Hintergrund des säkularen Verfassungsstaats unversöhnliche Auffassungen darzustellen wären, die eben nicht (?) befriedet werden können und hierin das eigentliche Dilemma für eine offene und ehrliche Sterbehilfe-Debatte erblickt werden kann.

Gleichwohl ist dieser „theologische Teildiskurs“ in seiner Bedeutung für die Sterbehilfe-Debatte keinesfalls zu unterschätzen, zumal in der Tendenz zur Klerikalisierung etwa der Palliativmedizin, aber eben auch um der Bedeutung der „Freiheit“ willen zentrale Verfassungsrechtsfragen angesprochen sind, die ebenfalls nach einer „Aufarbeitung“ verlangen.

Meinen letzten Hinweis möchte ich allerdings nicht als Kritik an dem Buch verstanden wissen, da die Autorin erkennbar das „Strafrecht“ als Ausgangspunkt ihrer Erörterungen genommen hat, auch wenn ich persönlich einen anderen Ansatz gewählt hätte.

Die Autorin hat sich dahingehend offenbart, einem säkularen Rechtsverständnis verpflichtet zu sein und von daher ist die Ausblendung der theologischen Dimension eines höchst konfliktbeladenen Wertediskurses durchaus nachvollziehbar.

Das Buch von Susanne Niemz kann ich zum Lesestudium uneingeschränkt empfehlen und gerne schließe ich mich den Worten von Jürgen Kühling in seinem Geleitwort an, würde diese aber wie folgt „modifizieren“( *) wollen:

„Insgesamt leistet sie einen wertvollen Beitrag zu einer vernunft- und erkenntnisgeleiteten Erörterung der ethischen und (straf-*)rechtlichen Problematik des assistierten Suizids. Die Studie sei vor allem Mediziner, Juristen und Politiker empfohlen“ und ich bin geneigt, zu ergänzen, auch den Ethikern, Hobbyphilosophen und Theologen.

Ob ein „Fragezeichen“ in dem Titel „Sozialverträgliches Sterben“ gleichsam im Zuge des Buchdrucks verlustig gegangen ist, erschließt sich mir nicht, zumal in der beigefügten Beschreibung des Verlags eben dieses Fragezeichen hinter dem Titel steht.

Dies halte ich auch für sinnvoll, da allein der von der Autorin gewählte Titel in einer hochemotional geführten Debatte überaus negativ besetzt ist.

Freilich – aus dem fehlenden Fragezeichen darf nun aber nicht auf die Position der Autorin geschlossen werden, denn diese ergibt sich erst nach dem Lesen ihrer instruktiven Schrift – eine Position, die sie im Übrigen selbst zur Diskussion stellt.

Mehrfach „wirbt“ sie in Buch um eine offene und ehrliche Debatte und allein hierfür gebührt der Autorin ein besonderer Dank, denn im Umkehrschluss würde dies wohl bedeuten, dass ein stückweit der große Wertediskurs um die Liberalisierung der (ärztlichen) Suizidassistenz und Sterbehilfe nicht frei von Ideologien und Interessen geführt wird.

So gesehen verwundert es nicht, dass die Autorin Susanne Niemz es auch für wissenschaftlich geboten erachtet, u.a. auch auf die thematisch einschlägigen Schriften von dem Soziologen Klaus Feldmann zu verweisen, die eben nicht selten einen pseudowissenschaftlichen Diskurs kritisieren.

Was also bleibt für mich als ein persönliches Fazit?

Es erscheint mir tatsächlich hohe Zeit zu sein, in Anlehnung an die Schrift von Susanne Niemz nunmehr erneut für eine verfassungsrechtliche Befassung mit den aufgeworfenen Fragen in den einzelnen Teildiskursen zu werben, denn eines steht für mich unverbrüchlich fest: Auch die Teildiskurse müssen sich mit ihren Argumentationssträngen der Verfassungswirklichkeit stellen und dies gilt freilich auch in einem besonderen Maße sowohl für das Strafrecht als auch das Berufsrecht der verfassten Ärzteschaft.

Auffällig jedenfalls ist in nahezu allen Monografien zur einschlägigen Thematik, die in den letzten zwei Jahren erschienen sind, dass das Berufs- und Standesrecht der Ärzte als „gegeben“ hingenommen wird, obgleich sich gerade diesbezüglich die Frage nach „Freiheit und Selbstbestimmung“ aufdrängt. Gerade eine fundierte Debatte in diesem „verfassungsrechtlichen Teildiskurs“ über berufsrechtliche Fragen – so meine Hoffnung – wird ganz entscheidend dazu beitragen, dass die Debatte offener und ehrlicher geführt werden kann, als dies bisher der Fall war; da insoweit Verfassungsrecht nicht nur „Strafrecht“, sondern auch Berufs- und Standesrecht „bricht“ und im Übrigen auch den „theologischen Diskurs“ zu befrieden vermag, der letztlich einer weiteren Aufarbeitung gerade mit Blick auf die Palliativmedizin und Hospizkultur bedarf.

Kurzum: Das Buch von Susanne Niemz Sozialverträgliches Sterben (?) – Die Debatte um assistierten Suizid und Sterbehilfe, erschienen im S. Roderer Verlag, Regensburg, kann ich guten Gewissens empfehlen, wird es doch letztlich auch dazu beitragen, sich wieder auf die rechtlichen Kernprobleme des assistierten Suizids und Sterbehilfe in seiner strafrechtlichen Dimension zu konzentrieren.

Ass. jur. Lutz Barth (16.01.11)


"Konservatismus ist pragmatisch!"

Quelle: pro (Christliches Medienmagazin) v. 25.11.10 >>> http://www.pro-medienmagazin.de/politik.html?&news%5Baction%5D=detail&news%5Bid%5D=3433 <<< (html)


BVerfG: Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung glaubensverschiedener Ehegatten zur Kirchensteuer nicht zur Entscheidung angenommen

BVerfG: 2 BvR 591/06, 2 BvR 1689/09, 2 BvR 2698/09, 2 BvR 2715/09, 2 BvR 148/10, 2 BvR 816/10
 

Die Beschwerdeführer leben in sogenannten glaubensverschiedenen Ehen, die sich durch den Umstand auszeichnen, dass lediglich einer der beiden Ehepartner einer steuerberechtigten Kirche angehört. Sie wenden sich gegen Entscheidungen der Fachgerichte, durch die ihre Heranziehung zur Kirchensteuer bzw. ihre Heranziehung zum besonderen Kirchgeld als einer Erscheinungsform der Kirchensteuer bestätigt worden ist.  

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen sechs Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, da die Annahmevoraussetzungen nicht vorliegen. Die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind bereits durch die Rechtsprechung des

Bundesverfassungsgerichts geklärt. Danach kann zwar nicht das einkommensteuerrechtlich ermittelte Einkommen des nicht einer Kirche angehörenden Ehegatten, wohl aber der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten den Gegenstand der Besteuerung bilden (vgl. BVerfGE 19, 268 <282>). Wenn angesichts der Schwierigkeiten der Bestimmung des Lebensführungsaufwandes als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des kirchenangehörigen Ehepartners dieser Aufwand nach dem gemeinsamen Einkommen der Ehegatten bemessen wird, ist hiergegen verfassungsrechtlich nichts einzuwenden.

Quelle; BVerfG, Pressemitteilung Nr. 105/2010 vom 12. November 2010

 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20101028_2bvr081610.html <<< (html)


BGH: Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug

BGH, Urt. v. 11.11.10 (Az. III ZR 57/10 )

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11.11.10  entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. >>> weiter

Quelle: BGH >>> Pressemitteilung v. 11.11.10 Nr. 215/2010  <<< (html)


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CDU/CSU„Das 'C' ist für uns Programm“

Quelle: FOCUS online v. 21.09.10 >>> http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/cdu-csu-das-c-ist-fuer-uns-programm_aid_554165.html <<< (html)


Verfassungsrichter di Fabio: Toleranz gegenüber anderen Religionen darf keine Wegbereiterin der Intoleranz sein

Quelle: beck-online v. 21.09.10 >>> http://beck-aktuell.beck.de/news/verfassungsrichter-di-fabio-toleranz-gegenueber-anderen-religionen-darf-keine-wegbereiterin-der <<< (html)


Ein durchweg interessantes und instruktives Werk!

 

 

 

Petra Baltz

Lebenserhaltung als Haftungsgrund

1. Aufl. - Berlin : Springer Berlin, 2010. - XV, 298 S. - (MedR Schriftenreihe Medizinrecht)

 

„In der Arbeit wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Erhaltung menschlichen Lebens Schadensersatzansprüche desjenigen begründet, der - einstweilig - am Leben erhalten wird.

Diese möglicherweise befremdlich anmutende Fragestellung ergibt sich aus der Existenz des Patientenrechts auf Selbstbestimmung, das auch die Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen umfasst.

Nach Darstellung der strafrechtlichen Rahmenbedingungen und der arzthaftungsrechtlichen Grundlagen wird unter Berücksichtigung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts vom 29.7.2009 erläutert, wer in welcher Situation nach welchem Maßstab die Entscheidung über die Vornahme oder Nichtvornahme lebenserhaltender Maßnahmen zu treffen hat.

Anschließend wird anhand verschiedener Fallkonstellationen geprüft, inwieweit lebenserhaltende Maßnahmen bei Sterbenden, tödlich Kranken, Wachkomapatienten, Suizidwilligen und Patienten, die aus religiösen Gründen eine vital indizierte Behandlung ablehnen, Schadensersatzansprüche auslösen.“

 

Diese kurze, aber gleichwohl prägnante Inhaltsangabe findet sich auf der Rückseite des Buchcovers und lässt den/die zunächst noch unbefangen LeserInnen erahnen, welch scheinbar seltsam anmutendes Themas sich die Autorin Petra Baltz angenommen hat.

Der Titel „Lebenserhaltung“ als Haftungsgrund muss in einer Zeit der aufgeregten Ethikdebatten inmitten eines vielleicht als historisch geltenden Wertediskurses nicht nur nachdenklich stimmen, sondern vielleicht auch über Gebühr strapazieren: Der Begriff der „Lebenserhaltung“ ist in der Tat ein zunächst überwiegend positiv besetzter Begriff und muss zwangsläufig zu Irritationen führen, wenn insbesondere diejenigen Fälle näher untersucht werden, in denen der Menschen resp. Patienten eine Erhaltung ihres Lebens nicht wünschen.

Die Autorin Petra Baltz konnte sich diesem Thema ersichtlich unvoreingenommen annehmen, handelt es sich doch bei ihrem vorgelegten Werk um die aktualisierte Fassung ihrer Dissertation, die der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg im Sommersemester 2009 vorgelegen hat und von daher konnte sie losgelöst von einem „Kulturkampf“ um die Würde schwersterkrankter und sterbewilliger Patienten ihre Arbeit rechtswissenschaftlich entfalten und hierbei Akzente setzen.

Nun möchte ich mich hier als Rezensent in der Frage der Bewertung des Buches, wie es allgemein üblich ist und hier vielleicht auch erwartet wird, bescheiden, geht es doch ausnahmslos um die Dogmatik, die die Autorin einerseits dargestellt und andererseits weiter entfaltet hat, um sich anschließend dogmatisch in der Frage nach der „Lebenserhaltung als Haftungsgrund“ positionieren zu können.

Dieses Vorhaben war, ist und bleibt auch weiterhin anspruchsvoll, ist doch die Diskussion innerhalb der Rechtswissenschaft in dieser Frage beileibe nicht abgeschlossen und da kommt der überarbeiteten Dissertation von Petra Baltz ohne Frage das Verdienst zu, neben ihrer dogmatischen Sichtweise zugleich auch die dazu vertretenen Rechtauffassungen in ihrer Vielfalt knapp und präzise dargestellt zu haben, um im Nachgang hieran ihre eigenen Schlüsse ziehen zu können.

Freilich gäbe es in der einen oder anderen Frage Diskussionsbedarf und nun darf man/frau nicht erwarten, dass „fertige Lösungen“ präsentiert werden, auf die sich ein allgemein gültiger Konsens gründen ließe.

In diesem Sinne ist die überarbeitete Dissertation ein hervorragendes Argument für die „Leistungsfähigkeit“ der Rechtswissenschaft schlechthin, in der es um einen „Wettbewerb um das bessere Argument“ geht und auch einen ganz entscheidenden Beitrag zur Befriedung einer Wertedebatte leisten kann, die leider allzu häufig von der Ethik als Wissenschaftsdisziplin dominiert wird und so das „Recht“ ins Hintertreffen gerät, sehen wir einmal von zentralen Einzelfallentscheidungen der Gerichte ab, die in der Öffentlichkeit auf besonderes Interesse stoßen.

Das Buch widmet sich zentralen Fragen der strafrechtlichen Vorgaben zur Sterbehilfe, den Grundlagen der Haftung für die medizinische Behandlung, den rechtlichen Implikationen bei der Vornahme lebenserhaltender Maßnahmen auch mit Blick auf solche bei Sterbenden, unheilbar Kranken und anhaltend bewusstlosen Patienten und allein dieser Themenkomplex lässt erahnen, wie inhaltsreich die Dissertation angelegt ist, zumal aus verschiedener Perspektive die zivilrechtlichen und (!) strafrechtlichen Ansätze intensiv beleuchtet werden.

Der lebensrettenden Bluttransfusion ohne die Einwilligung des heilungsfähigen Patienten – u.a. illustriert an der Entscheidung des OLG München v. 31.01.2002 im Falle einer Bluttransfusion bei einer Zeugin Jehovas – und der Rettung eines Suizidenten sind weitere Einzelkapitel gewidmet, ohne dass hier allerdings der Eindruck entsteht, als stünden diese isoliert neben den vorangegangen Kapiteln, in denen vorbildliche „Grundlagenarbeit“ von der Autorin geleistet wurde.

Allerdings soll mit dem diesseitigen Hinweis auf die „Grundlagenarbeit“ keinesfalls der Eindruck vermittelt werden, als handele es sich hierbei um „leichte“ bzw. „seichte Kost“, die den interessierten Leser gleichsam auf eine „Reise“ mitnimmt, an deren Ende man/frau sich entspannt in den Sessel zurücklehnen kann, um die Ergebnisse entweder als „richtig“ oder „falsch“ bewerten zu können.

Auch bei der überarbeiteten Fassung handelt es sich nach wie vor um eine rechtswissenschaftliche Dissertation, die den einen oder anderen Diskutanten zur kritischen Reflexion einlädt, ja sogar einladen muss und von daher bin ich der festen Überzeugung, dass uns das Werk von Frau Baltz auch künftig in den noch bevorstehenden Debatten über die Sterbehilfe im Allgemeinen und der ärztlichen Suizidassistenz im Besonderen buchstäblich begegnen wird, zumal es ihr gelungen ist, die hiermit zusammenhängenden Probleme in einen zivil- und strafrechtlichen Kontext zu stellen und somit sowohl den Straf- und Zivilrechtler auf den „Plan“ rufen dürfte, mal ganz davon abgesehen, dass auch das ärztliche Standesrecht immer mal wieder eine Erwähnung findet und – aus meiner Sicht – auch interessante Rückschlüsse über den Grad der Verbindlichkeit der Arztethik für den einen oder anderen Medizinethiker eröffnet.

Das Buch eignet sich über den juristischen Adressatenkreis hinaus also insbesondere auch für andere Wissenschaftsdisziplinen als wertvolle Lektüre und beim Schreiben dieser Zeilen sah ich mich an einen Titel von E. Steffen erinnert: Mit uns Juristen auf Leben und Tod (2007).

Die überarbeitete Dissertation von Petra Baltz wird diesem „Anspruch“ mehr als gerecht und als durchaus kritischer Zeitgenosse gerade in den Ethikdiskursen der Moderne darf ich festhalten, dass Frau Baltz mehr als nur ein „qualifiziertes Zeugnis“ darüber abgelegt hat, dass jedenfalls auch die Sterbehilfe-Debatte aus juristischer Perspektive beileibe keine „Hobbyphilosophie“ ist.

Die Dissertation kann ich uneingeschränkt zum näheren Studium empfehlen und ich möchte hier – dies mag nun ein wenig ungewöhnlich für eine Rezension sein – der Autorin Petra Baltz ein aufrichtiges Kompliment für ihre hervorragende Arbeit aussprechen. Eine für mich durchweg gelungene und vor allem auch in die Tiefe gehende Aufarbeitung der rechtswissenschaftlichen Diskussionsgrundlagen im Rahmen der Sterbehilfe-Debatte.

Es gibt aus meiner Sicht keine Kritik, die ich zu üben hätte und selbst dort, wo ich eine andere Lösung favorisieren würde, schweige ich dezent, zumal sich später einmal die Gelegenheit bieten dürfte, auf das eine oder andere Argument der Autorin näher einzugehen.

Lutz Barth (18.09.10)


In eigener Sache: Technische Umstellung

 

Sehr verehrte UserInnen.

Wir werden zum 01. September 2010 unseren Telekomunikationsanbieter wechseln und hoffen, dass dieser Wechsel reibungslos stattfinden wird.

Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass es hierdurch bedingt zu einigen Störungen kommen kann und wir die Webseiten aus unserem Internetangebot nicht zeitnah pflegen und aktualisieren können. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.

Aus diesem Grunde haben wir auch – abweichend vom üblichen Turnus – unseren „Mittwochs-Newsletter“ auf den heutigen Tag vorgezogen.

Mit freundlichen Grüßen

IQB – Lutz Barth &. Team (31.08.10)


Zur Landtagswahl in NRW - Was nun, Frau Kraft?

Nun ist es amtlich – ein Patt, dass sich bereits im Laufe des Wahlabends abgezeichnet hat, wird Frau Kraft wohl in Erklärungsnöten bringen. Droht ein weiteres „Ypsilanti-Drama“, so möchte ich hier nachfragen?

Vielleicht wäre Frau Kraft gut beraten gewesen, im Zuge der Euphorie ihres ohne Frage verdienten Wahlerfolges einstweilen über ihr Verhältnis zu den LINKEN zu schweigen. Bereits zeitig nach den ersten Hochrechnungen wurden sie auf die LINKEN angesprochen und da war denn ihre Botschaft – entgegen mancher Pressestimmen – doch durchaus klar: Die Linken sind nicht regierungs- und koalitionsfähig. Die Frontfrau der Grünen hingegen beließ es bei einigen salomonischen Aussagen und da wäre es sicherlich sinnvoll gewesen, wenn Frau Kraft sich hieran orientiert hätte.

So steht ihre Aussage im Raum und damit scheint die Auswahl der Kandidaten für die Koalitionsgespräche präjudiziert. Nun ist zwar nicht ausgeschlossen, dass sich die LINKEN noch läutern werden und gewissermaßen Lernerfolge bis zu den Koalitionsgesprächen erzielen könnten, so dass Frau Kraft in eine Neubewertung der Fähigkeiten der LINKEN eintreten kann; aber vermeidbar war dieses Konfliktpotential schon, es sei denn, man/frau entschließt sich zur großen Koalition oder ist gewillt, bei der Pattsituation keine Regierungsverantwortung in NRW zu übernehmen.

„Königsmacher“ sind also nicht nur die Grünen, sondern auch die LINKEN, denen wir allerdings dann wohl zunächst Lernerfolge bescheinigen müssen, so dass Frau Kraft von der Regierungs- und Koalitionsfähigkeit nachhaltig überzeugt ist.

Ob es allerdings dazu kommen wird, steht doch nachhaltig zu bezweifeln an, denn nur wenige Wochen vor der Wahl war ein Interview sehr aufschlussreich.
 

Hannelore Kraft im Interview
"Die Linke ist derzeit nicht regierungsfähig. Punkt"

Quelle: Zeit online v. 11.04.10 >>> http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-04/interview-hannelore-kraft-spd-nrw <<< (html)

Na dann…PUNKT.

Lutz Barth, 10.05.10


BVerfG: Einstweilige Anordnung  zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für Kredite an Griechenland wird nicht erlassen

BVerfG, Beschl. v. 07.05.10 (Az. 2 BvR 987/10)

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 30/2010 v. 08.05.10 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-030.html <<<.

Dort mit Hinweis auf den Beschluss im Volltext.

Kurze Anmerkung (L. Barth, 09.05.10):

Der Beschluss des Zweiten Senats überzeugt sowohl im Ergebnis als auch von der Begründung her. Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG war nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass die beantragte einstweilige Anordnung hätte von Erfolg gekrönt sein können.

Das BVerfG hat völlig zu Recht in seinen Gründen darauf hingewiesen, dass die Nachteile weniger schwer wiegen, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, die vereinbarte Mitwirkung an den Finanzhilfen sich später aber als unzulässig erweist.

Ob allerdings der Erwartungshorizont der EU-Mitgliedsstaaten mit der Gefahr einer möglichen „Enttäuschung“ einzelner Mitgliedsstaaten taugliches Kriterium bei der Beurteilung ist, wird doch diesseits eher skeptisch beurteilt, auch wenn insoweit die Bundesregierung hierbei entsprechende Erwartungen geweckt haben sollte. Entscheidend sind vielmehr die möglichen, schwerwiegenden Nachteile, die ggf. durch eine Nichtgewährung der wirtschaftlichen Hilfen drohen. Diesbezüglich steht der Regierung ein beachtlicher Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum zu, der vom BVerfG in der Tat nur eingeschränkt überprüft werden kann.


Die Weisheit des Kirchenrechts darf nicht übergangen werden!

Ein Kath.Net-Kommentar anlässlich des jüngsten Urteils des Verwaltungsgerichts Mannheim in der Causa Zapp - Von Dr. Christian Spaemann

Quelle: kath.net v. 04.05.10 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=26600 <<< (html)


VGH Mannheim: "Kirchensteueraustritt" nicht statthaft

VGH Mannheim, Urt. v. 04.05.10 (Az. 1 S 1953/09)

Wer aus einer Kirche austritt, die nach staatlichem Recht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat und deswegen u.a. zur Erhebung von Kirchensteuer berechtigt ist, kann seine Austrittserklärung nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränken. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute verkündeten Urteil entschieden. Er hat damit der Berufung des Erzbistums Freiburg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg stattgegeben, das die Bescheinigung über den Kirchenaustritt eines emeritierten Professors für katholisches Kirchenrecht als rechtmäßig angesehen hatte. >>> weiter

Quelle: VGH Mannheim, Pressemitteilung v. 04.05.10 >>> http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1253793/index.html?ROOT=1153033 <<< (html)


OLG Oldenburg: Zur Übertragung der Entscheidung über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft bei gemeinsamer Sorge von Eltern unterschiedlicher Religion

OLG Oldenburg, Beschl. v. 09.02.10 (Az. 13 UF 8/10)

Quelle: OLG Oldenburg, Nds. Rechtsprechungsdatenbank.

Den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link aufrufen: >>> http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5250&ident= <<< (html)


Über den Tellerrand geschaut: Kirchen im Fokus der Öffentlichkeit!

In den letzten Tagen werden Ereignisse vermeldet, die es scheinbar in sich haben.

Frau Käßmann gerät unter Druck; die Katholische Kirche will im Zweifel gegen die Bundesjustizministerin juristisch vorgehen und nicht zuletzt bewegt mal wieder das „Kreuz“ die Gemüter, nachdem offensichtlich in Düsseldorfs Gerichtssälen die Kreuze verbannt werden sollen (kath.net v. 22.02.10, Wer so redet, gehört zu den Totengräbern unserer Gesellschaft, >>> http://www.kath.net/detail.php?id=25706 <<<).

Ich bleibe bei diesen „gewichtigen“ Themen gelassen, auch wenn mich ein stückweit irritiert, dass eine aktuelle Umfrage (Stand: 24.02.10 – 9.00 Uhr: insgesamt 664 abgegebene Stimmen) belegt, dass 61% für einen Rücktritt der Bischöfin Käßmann votieren (Quelle: >>> http://www.kathnews.com/index.php?page=Thread&threadID=6472 <<<). Hier sollten wir nun wahrlich die Kirche im Dorf lassen und – sofern wir denn gläubig sind – uns an die Worte Jesu erinnern:

„Wer ohne Sünde ist, der werfet den ersten Stein auf sie“.

Lutz Barth, 24.02.10



 

Sterben dürfen – die Streitschrift eines Arztes für Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende

Der medizinische Fortschritt der letzten Jahrzehnte hilft zahllosen Patienten, verschafft Heilung oder zumindest Linderung, rettet und verlängert Leben. Gleichzeitig hat Hochleistungsmedizin, wie sie in unseren Krankenhäusern praktiziert wird, aber auch ihre Schattenseiten.

Michael de Ridder, seit über dreißig Jahren an verschiedenen Kliniken in Hamburg und Berlin als Internist, Rettungs- und Intensivmediziner tätig, plädiert in seinem Buch Wie wollen wir sterben? dafür, Sterben als Teil des Lebens wahrzunehmen und anzuerkennen.

Er richtet sich damit nicht zuletzt an seine eigene Zunft. Vielfach verstehen sich Ärzte in einer medizinisch-technischen Krankenhauswelt, in der alles möglich scheint, ausschließlich als Heilende. Was aber, wenn es nichts mehr zu heilen gibt? Wenn ein Patient „austherapiert“ ist, wie es im Fachjargon heißt?

Statt Todkranke um jeden Preis am Leben zu erhalten, müssen Mediziner lernen, in aussichtlosen Situationen ein friedliches Sterben zu ermöglichen. Ärzte sind hier, so de Ridder, gefragt als Begleiter, als Fürsorger. Die Würde des Menschen, sein Recht auf Selbstbestimmung muss auch und gerade bei unheilbar kranken und alten Menschen respektiert und bewahrt bleiben. Viel zu oft allerdings setzen sich Ärzte über den Willen der Patienten hinweg, tun alles, was medizinisch und technisch möglich ist, und machen so aus ihren Patienten passive Objekte der Intensivmedizin. Aber Lebensverlängerung, darf nie zum Selbstzweck werden, fordert Michael de Ridder.

__________________________________________

Michael de Ridder ist seit 30 Jahren als Internist klinisch tätig und seit 2003 Leiter der Rettungsstelle eines Berliner Krankenhauses. Er ist Vorsitzender einer Stiftung für Palliativmedizin und erhielt im Jahr 2009 den Ossip K. Flechtheim-Preis für sein gesundheitspolitisches Engagement.

 

Deutsche Verlags-Anstalt – Presseabteilung, Meike von Boehn
Tel.: +49 (0)89 / 4136-3705, Fax: +49 (0)89 / 4136-3897
Verlagsgruppe Random House GmbH, Neumarkter Str. 28, 81673 München
E-Mail: meike.boehn@dva.de oder markus.desaga@randomhouse.de

Nachfolgender Link führt Sie zur Verlagsseite:

>>> http://www.randomhouse.de/book/edition.jsp?edi=303782 <<< (html)


Moderner bürgerlicher Konservatismus

Philipp Mißfelder (CDU) schickt sich erneut an, den bürgerlichen Konservatismus zu „reanimieren“ (vgl. dazu u.a. kath.net unter >>> http://www.kath.net/detail.php?id=25192 <<< html).

Mißfelder erinnerte daran, dass sich 2007 der "Einstein-Kreis" mit seinem Papier "Moderner bürgerlicher Konservatismus" (vgl. dazu >>> http://www.stefan-mappus.de/fileadmin/download/Moderner_buergerlicher_Konservatismus.pdf) zu Wort gemeldet habe.

Und in der Tat: das Papier ist nicht „ohne“ und steht für einen fundamentalen Irrweg in einer säkularisierten Gesellschaft, der – mit Verlaub - tunlichst nicht (!) zu beschreiten ist.

Lutz Barth, 11.01.10


Marx fordert von CDU ‚dezidiertes Bekenntnis’ zum Glauben

Quelle: kath.net v. 09.01.10 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=25180 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 09.01.10):

So nicht, verehrter Herr Marx. Der Hirte mag sich um seine Schäflein kümmern und insofern ist die Mahnung ausnahmslos an die katholischen Christen als Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft zu richten, mögen diese auch in der CDU beheimatet sein.

Gleichwohl darf eine demokratische Partei nicht für „Glaubenszwecke“ instrumentalisiert werden und es bleibt zu hoffen, dass sich dieser Verantwortung auch die gewählten Volksvertreter bewusst sind – gleich in welcher Partei diese ihre Heimat haben.


 Das IQB – Internetportal setzt weiterhin auf Kontinuität!

Auch im Jahre 2010 wollen wir mit unseren Webaktivitäten insbesondere zum Pflegerecht, aber auch zum Medizin- und Psychiatrierecht Akzente setzen.

Wir begreifen unseren Fachjournalismus als eine multidisziplinäre Aufgabe, in dem wir insbesondere die Schnittmengen zwischen Medizin &. Pflege &. Recht einer differenzierten Diskussion zugänglich machen wollen.

Gestalten Sie als unsere LeserInnen künftig die Webseiten inhaltlich mit! Gerne nehmen wir Ihre thematischen Vorschläge auf und wir versuchen diese zeitnah „abzuarbeiten“.

Insbesondere dem wissenschaftlichen Nachwuchs einschl. der Studierenden möchten wir hier zudem eine Plattform bieten, um ggf. interessante Arbeiten vorzustellen.

Wir gehen neue Wege in der Informationsvermittlung und anstatt unsere zentrale Säule des kostenfreien Informationsangebots trotz des entgeltpflichtigen Projektes der Online – Fachzeitschrift PMR abzuspecken, werden wir dieses weiter ausdifferenzieren.

Wir bleiben auf der Höhe der Zeit! Unser PLUS liegt in der Aktualität und wir werden unserem elektronischen Newsletter auch vom Namen her gerecht, denn es macht keinen Sinn, auf Nachrichten aus dem „alten Jahr“ zu warten.

Aktuell haben wir für Sie das IQB – Newsarchiv 2009 auch im Pdf.-Format eingepflegt; auf 541 Seiten (!) können Sie nach Belieben recherchieren. Nutzen Sie dazu bitte die Suchfunktion der jeweiligen Anwendung.

Der Trend unserer steigenden Besucherzahlen scheint sich auch im Januar 2010 fortzusetzen. Aktuell können wir (Stand 09.01.10: 18.45 Uhr) 6778 Besucher auf unseren Webseiten begrüßen, die bereits 11 806 Seiten aufgerufen haben.

Dies freut uns und wir hoffen, dass dieser Trend auch anhält, zeigt es uns doch in eindrucksvoller Weise, dass das IQB – Internetportal zu einer Referenzadresse u.a. zum Pflegerecht geworden ist.

Ihnen ein schönes Wochenende gewünscht.

Ihr Lutz Barth, 09.01.10


Erstmals präsentieren wir das künftige Layout der neuen Online-Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht (PMR)

Ab 2010 setzen wir mit unserer Online-Zeitschrift neue Maßstäbe!

>>> Zeitschrift PMR <<<

Das Internet macht es möglich: "Drei Themenkomplexe in einer Online-Zeitschrift"

Online-Zeitschrift zum Pflegerecht

Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht  einschl. Gerontopsychiatrierecht

Online-Zeitschrift zum Medizinrecht und damit weitgehend zum Arztrecht

Das Jahresabo beläuft sich auf 25.-- €!


'Ethik-Steuer' auf Kirchenaustritte gefordert

Wirtschaftswissenschaftler Ulrich Blum will mit einer Ethiksteuer die Austrittswelle aus der Kirche bremsen.

Quelle: kath.net v. 22.12.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=25017 <<< (html)


BVerfG: Die aus den Grundrechten - hier aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG - folgende Schutzverpflichtung des Gesetzgebers wird durch den objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG konkretisiert.

Quelle: BVerfG, 1 BvR 2857/07 vom 1.12.2009, Absatz-Nr. (1 - 197), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20091201_1bvr285707.html

Kurze Anmerkung (L. Barth, 01.12.09):

Die Adventssonntagsregelung in § 3 Abs. 1 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes steht mit der Gewährleistung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen nicht in Einklang, so ein aktuelles Urteil des BVerfG v. 01.12.09.

Die Entscheidung ist zu B. I. 1. (Beschwerdebefugnis) und zu B. II. 2. (Konkretisierung des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV) mit 5 : 3 Stimmen, hinsichtlich der Anforderungen des Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV einstimmig ergangen.

Zu gegebener Zeit soll das Urteil hier auf den Seiten rezensiert werden – nur soweit: das Ergebnis mag geteilt werden, wenngleich in Teilen die Begründung zum nachhaltigen Widerspruch auffordert.


Keine Heilige Eucharistie für Abtreibungspolitiker

Quelle: kath.net v. 27.11.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=24722 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 29.11.09):

„Der Streit um die Abtreibung in Spanien spitzt sich weiter zu. Die katholische Kirche des Landes warnte erneut die katholischen Parlamentsabgeordneten, für die Liberalisierung der Abtreibungsgesetze zu stimmen“, so einführend zum Artikel, der mehr als nachdenklich stimmen muss.

Hier wird unverhohlen in einem demokratischen Land der Versuch unternommen, die politisch Verantwortlichen „unter Druck“ zu setzen. Auch hierzulande sind Tendenzen erkennbar, die einen Wunsch nach einem verstärkten Einfluss etwa der katholischen Kirche auf die Politik offenbar werden lassen.

Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner hat einer Mitteilung zufolge ausdrücklich den neuen „Arbeitskreis Engagierter Katholiken in der CDU/CSU“ (AEK), der vor kurzem gegründet wurde, begrüßt.

Zur Bildung des AEK hat der Kardinal ausgeführt: „Ich bin sehr froh über die Initiative einiger katholischer CDU- und CSU-Freunde. Es ist zu hoffen, dass es zu einer deutlicheren Profilierung der christlichen Werte in den C-Parteien kommt und zur Bündelung ihrer Kräfte, etwa in der Familienpolitik, beim Lebensschutz und in der Bioethik.“ (Quelle: Erzbistum Köln.de v. 23.11.09 >>> http://erzbistum-koeln.de/modules/news/news_1521.html?uri=/index.html <<< html.).

Nun – es bleibt zu hoffen, dass sich die Hoffnung des Kardinals nicht erfüllen wird, denn die christlichen Werte erweisen sich jedenfalls mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht zumindest in ihrer theologischen Interpretation als durchaus inhuman, mal ganz davon abgesehen, dass die Abgeordneten dem Staatsvolk zu dienen haben und nicht einem anderen „Herrn“.


Saarland will konsequentes Rauchverbot

Quelle: zm-online v. 25.11.09 >>> http://www3.zm-online.de/zmPortal.nsf/MNachrichten/07A2BCCDFC34921DC1257678003191DF?OpenDocument <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 25.11.09):

Eigentlich gibt es in der unsäglichen Debatte um das Rauchverbot nichts mehr zu erinnern, wenngleich doch die o.a. Meldung Anlass zur harschen Kritik gibt.

Auch das Saarland zählte zu den Bundesländern, die das Rauchverbot gelockert haben; nunmehr droht wieder eine Verschärfung auf „Druck“ der Grünen und dies dokumentiert, dass gesetzliche Regelungen durchaus auch in das Belieben der Parteien gestellt sind. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht stets betont, dass dem Gesetzgeber ein beachtlicher Beurteilungs- und Ermessensspielraum eingeräumt ist, darf eigentlich erwartet werden, dass ein Mindestmaß an Kontinuität politischer Entscheidungen, die dann unmittelbar in ein Gesetz mündeten, gewahrt bleibt.

Unterstellt, die CDU/CSU würde künftig auf Bundesebene irgendwann einmal „alleine regieren“ und das „C“ in ihren Parteinamen noch mehr beherzigen, so wird nachzufragen sein, ob wir dann ggf. mit gravierenden Änderungen im Patientenverfügungsgesetz zu rechnen haben und letztlich das Selbstbestimmungsrecht wieder beschnitten wird? Nun – diese „Gefahr“ droht wohl nicht, aber das mögliche Szenario zeigt, wie „beliebig“ eigentlich das Recht ist, zumal wenn sich der Gesetzgeber an einen „übergeordneten Gesetzgeber“ und dessen Regelungswerk zu orientieren beabsichtigt, um eben das entsprechend erforderliche Wählerpotential für ihre Wunschvorstellung nach einer absoluten Mehrheit rekrutieren zu können.


Es ist schon ein „Kreuz“ mit dem Kreuz!

Kaum, dass die Entscheidung des EMGR veröffentlicht wurde, geht ein heller Aufschrei quer durch Europa.

Die Italiener sind mal wieder außer „Rand und Band“ und die katholische Kirche resp. einige ihrer Amtsträger üben Urteilsschelte und nicht zuletzt eines unserer Bundesländer zeigt sich sehr ungehalten. Es bedarf keiner großen Phantasie, dass es sich hierbei um das schöne Bayern handelt, dessen Seele zutiefst über das Urteil betrübt zu sein scheint.

Was ist eigentlich passiert?

Der EGMR hat mit Urteil v. 03.11.09 festgestellt, dass ein christliches Kreuz im Klassenzimmer einer Staatsschule die Religionsfreiheit der Schüler verletzt

(vgl. dazu instruktiv die Berichterstattung bei Beck-Aktuell

 

 

Ferner die aktuellen Stellungnahmen, u.a. bei kath.net (Katholische Nachrichten) unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.kath.net/ <<< (html)

Die Urteilsschelte ist allerdings nicht gerechtfertigt, hat doch der EGMR ein zeitgemässes Urteil gefällt, wonach der Staat zur religiösen Neutralität verpflichtet ist! Hierzulande gilt nichts anderes und insofern ist das Urteil nachhaltig zu begrüßen!

Lutz Barth, 05.11.09


Kardinal Meißners Predigt zu Allerheiligen hat Irritationen ausgelöst

Vgl. dazu

  

 

Kurze Anmerkung (L. Barth, 03.11.09):

Kardinal Meisner geißelt den wissenschaftlichen Atheismus in seiner Predigt zu Allerheiligen und nicht selten dokumentiert er in seinen Statements das „katholische Selbst- und Siegesbewusstsein“. Er rät einigen Wissenschaftlern „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ und da könnte es dann vielleicht auch Sinn machen, darüber nachzudenken, ob diese dringende Mahnung nicht auch für den einen oder anderen Amtsträger der katholischen Kirche Geltung beansprucht.

Es ist keineswegs ausgemacht, dass „die Kirche … das Osterhalleluja noch singen (wird), wenn der wissenschaftliche Atheismus vielleicht nur noch in den Geschichtsbüchern als Relikt menschlicher Verirrung vermerkt wird“ (Quelle: kath.net v. 01.11.09, aaO.), auch wenn sich der Kardinal hier an Gespräche mit Gregor Gysi erinnert.

In diesem Sinne wirkt es auch nicht beruhigend, wenn der Kölner Generalvikar Schwaderlapp die Rede von Kardinal Meisner zu Allerheiligen verteidigt (kath.net v. 02.11.09, aaO.) Nach ihm habe Kardinal Meisner „grundlegende christliche Wahrheiten über die menschliche Person und ihre Würde in Erinnerung gerufen“.

Nun – ich will hier die Predigt des Kardinals nicht bewerten, auch wenn ein Gefühl des Unbehagens aufkommt; entscheidend dürfte sein, dass die „christliche Wahrheit“ die Wissenschaft schlechthin nicht zu ersetzen vermag und daher gilt es in Erinnerung zu rufen, dass wir alle in einem säkularen Verfassungsstaat leben und nicht verpflichtet sind, einem bestimmten Menschenbild zu frönen.

Die aktuelle Grundrechtsauslegung im Sterbehilfediskurs - insbesondere im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht – wird jedenfalls nicht als ein Relikt menschlicher Verirrung in den Geschichtsbüchern vermerkt werden, sondern vielmehr gleichsam die wissenschaftliche Lehrmeinung u.a. in den Grundgesetzkommentaren widerspiegeln, mögen auch verschiedene Grundrechtsinterpretationen angeboten werden. Das unverrückbare Festhalten an den „christlichen Wahrheiten“ jedenfalls wird nicht dazu führen, dass das Verfassungsrecht keine weiteren Erkenntnisfortschritte erzielen wird, auch wenn im Diskurs das spezifisch „christliche Menschenbild“ um besondere Beachtung heischt.


"Dann wird die Welt heller"

Glaube 

Der Benediktiner-Pater Anselm Grün aus Münsterschwarzach beeindruckte die Zuhörer seines Vortrags in Eltmann. Der Ordensmann beschäftigte sich mit dem Leid als Teil des Lebens.

v. Sabine Weinbeer

Quelle: in franken.de v. 31.10.09 >>> http://www.infranken.de/nc/nachrichten/lokales/artikelansicht/article/dann-wird-die-welt-heller-38351.html <<< (html)
 

Querverweise:

 

  

  


'Religionsausübung ist keine Privatsache'

Erzbischof Marx bei Vortrag im Bayerischen Landtag über Kirche und Staat: "Der Staat ist nach Meinung von Marx nicht verpflichtet, alle Religionen völlig identisch zu behandeln"

Quelle: kath.net v. 16.10.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=24232 <<< (html)


In eigener Sache!
Meine Anschrift hat sich geändert! Künftig bin ich unter der folgenden Adresse postalisch erreichbar:

 

Lutz Barth
Sieverner Str. 156, 27607 Langen

Die Telefon- und Faxnummer hat sich nicht geändert!

Ihnen weiterhin ein schönes Wochenende gewünscht.

Lutz Barth, 10.10.09


Mehr Demokratie wagen!

Die vom Bundespräsidenten erneut angestoßene Debatte über eine Direktwahl des Amtes des Bundespräsidenten ist nachhaltig zu begrüßen und wie nicht anders zu erwarten, sehen sich die aufrechten Demokraten in der Mehrzahl dazu berufen, umgehend diesen Vorschlag abzulehnen. Einziger Lichtblick hierbei ist die FDP, die wohl den Vorschlag begrüßt.

Grundtenor scheint zu sein, dass der Vorschlag zwar populär, aber nicht plausibel erscheint. Nun – zumindest ergibt sich aus dem grammatikalischen Wortlaut unser Verfassung in der Staatsfundamentalnorm in gewisser Weise Ansätze der Plausibilität, denn nach Art. 20 II Grundgesetz geht die Staatsgewalt vom Volke aus und wir hier in Wahlen und Abstimmungn ausgeübt.

Dass die politische Kaste dem nichts abzugewinnen scheint, spricht für sie und ungleich nachdenklicher muss es allerdings stimmen, wenn Roman Herzog, immerhin Bundespräsident a.D. und ehemaliger Präsident des BVerfG schon 1993 trocken konstatierte, dass der Bundespräsident die Nation repräsentieren müsse und dies sei mit einer Direktwahl nicht vereinbar. Entsprechende Vorschläge hält er für «Blödsinn».

Diese Vorschläge, «die immer wieder auftauchen wie das Ungeheuer von Loch Ness» (so seinerzeit Herzog) waren zumindest im Jahre 1993 „Blödsinn“ und da darf denn nachgefragt werden, ob dies auch gegenwärtig noch Geltung beansprucht?

Nun – die direkte Demokratie scheint wenig „Freunde“ zu haben, wie im Übrigen auch am Tag der Wahl des Bundespräsidenten durch den amtierenden Präsidenten des BVerfG, Hans-Jürgen Papier, eindrucksvoll im Rahmen eines allgemeinen Interviews auf dem ZDF bestätigt wurde.

Allerdings scheint hier etwas mehr Bewegung in die zu erwartende Debatte zu kommen. Der Altbundespräsident Roman Herzog hat sich jedenfalls erst kürzlich auf einem Konvent für Deutschland für mehr direkte Demokratie, mehr Volksentscheide, etwa über einen Europäischen Vertrag, sowie politische Initiativrechte der Bürger ausgesprochen. Vielleicht sollten wir die Chance nutzen, tatsächlich das Thema insgesamt offensiv anzugehen und da scheint mir die direkte Wahl des Bundespräsidenten höchst unverfänglich zu sein.

Im Übrigen wird derzeit schon einmal die „direkte Demokratie“ erprobt: Auf der Internet – Seite von Welt-online wird derzeit eine Abstimmung über die Frage einer möglichen Direktwahl des Bundespräsidenten durchgeführt.

Das Ergebnis freilich überrascht nicht! Bei derzeit 6988 abgegebenen Stimmen (Stand: 27.05.09 – 9.20 Uhr) votieren 78% für ein klares JA!

Vgl. dazu >>> http://www.welt.de/politik/article3792699/Horst-Koehler-wuerde-gern-mehr-Demokratie-wagen.html

Na denn…

Ihr Lutz Barth


Offener Brief an den Bundespräsidenten Herrn Köhler!

 

Sehr verehrter Herr Bundespräsident.

Die Feiern zum 60jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes können nicht darüber hinwegtäuschen: Wir befinden uns in einem irdischen Jammertal einer Diktatur einer Ethik, die sich berühmt, moralischen Ansprüchen gerecht zu werden. Die „Leitkultur“ einer großen Volkspartei erweist sich als eine unüberwindbare Hürde für unser aller Grundrecht auf Selbstbestimmung, da offensichtlich ein Dialog nicht gewünscht ist.

Ich bitte Sie eindringlich, kraft Ihrer moralischen Integrität und Ihres hohen Amtes auf die Parteien insofern „einzuwirken“, als dass diese sich zum konstruktiven Dialog bereit erklären.

An der Notwendigkeit eines Patientenverfügungsgesetzes kann es doch keinen Zweifel geben! Die zur seinerzeitigen Anhörung geladenen Sachverständigen sind sich in dieser Frage einig und da erweist es sich als „Insolvenzerklärung“ allen ersten Ranges, wenn die „Parteien“ es nicht mehr für nötig erachten, sich über mögliche Kompromisse zu verständigen.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Barth, 26.09.09

 Anmerkung: Der „offene Brief“ wurde dem Bundespräsidenten per Email übersandt.


Auf ein Wort: Der Präsident des BVerfG und sein „Bekenntnis“.

Wie sicherlich andere auch habe ich so ganz nebenbei die Wahl des Bundespräsidenten mitverfolgt und zeigte mich dann doch weniger vom Ergebnis der Wahl als vielmehr von einem Bekenntnis unseres Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts überrascht.

Im Interview auf dem Zweiten bekannte er sinngemäß, dass er eigentlich kein großer Freund von plebiszitären Elemente in unserer Demokratie sei und er verwies hierbei zugleich auf den Umstand, dass Politik heutzutage eher komplexerer Natur ist, die nicht mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten wäre und demzufolge auch ein Volkesentscheid über ein Gesetz durchaus problematisch sei. Nur so ganz nebenbei verwies er auch darauf, dass plebiszitäre Elemente unserer Verfassung eigentlich fremd seien.

Nun – die beachtliche Reputation und natürlich auch das Amt, dass Hans-Jürgen Papier bekleidet, legen mir gewissermaßen Zurückhaltung auf, wenngleich doch in der Sache selbst über das Bekenntnis des Präsidenten durchaus gestritten werden darf und vielleicht sogar muss.

Mal ganz davon abgesehen, dass der Vizepräsident des BVerfG Andreas Voßkuhle offensichtlich ein stückweit mehr auf Plebiszite setzt (vgl. dazu etwa das Interview im Hamburger Abendblatt v. 11.04.09 >>> http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article965485/Unsere-Gesellschaft-erliegt-einem-Schnelligkeitswahn.html ), ist zunächst der grammatikalische Wortlaut unseres Grundgesetzes in Art. 20 II GG wohl eindeutig: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Immerhin haben also die Verfassungsväter und –Mütter vorgesehen, dass das Volk auch abstimmen darf und natürlich ließen sich über die Initiativrechte zu entsprechenden Gesetzesvorhaben auch Fälle denken, die ganz exklusiv durch das Volk entschieden werden können – nicht zuletzt auch die Wahl des Bundespräsidenten und einiges mehr.

Insofern ist ein stückweit mehr direkte Demokratie nicht nur wünschenswert, sondern vielleicht auch nach 60 Jahren der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik mit dem Grundgesetz auch geboten, um so ggf. auch dem Diktat der Parteien mit dem nicht minder bedenklichen Fraktionszwang entfliehen zu können. Überdies stellt sich gerade in einer von einer Wertediskussion heimgesuchten Gesellschaft die Frage, ob nicht auch einzelne Politiker mit einigen Themen unserer Zeit überfordert sind und diese - statt aus eigener Sachkunde heraus zu beantworten - vielmehr Sachverständigen und Expertenkommissionen zur Beantwortung übereignen, um sich hernach ggf. die Ergebnisse zueigen machen zu können, für die sie dann lediglich die „politische Verantwortung“ tragen. Nicht jeder komplexe Vorgang wird demzufolge von den Politikern „beherrscht“ und insofern dürfte es eine überprüfungsbedürftige These sein, ob das Staatsvolk mit einigen brennenden Themen unserer Zeit überfordert ist. Würden wir einen Volksentscheid zur Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts und damit der Patientenautonomie durchführen, wäre dass Ergebnis sicherlich eindeutig. Im Übrigen zeigt uns in vorbildlicher Weise etwa unser Nachbarland Schweiz, wie eine direkte Demokratie mit Volksentscheiden funktionieren kann – auch in durchaus sensiblen Fragen!

In diesem Sinne plädiere auch ich für („ein wenig“) mehr Demokratie, um so dem grammatikalischen Wortlaut des Art. 20 II GG mit etwas mehr „Leben“ zu füllen.

Lutz Barth, 23.05.09


Auf ein Wort zum Sonntag: Innenansichten eines Verfassungsrechtlers

Nahezu sechs Jahrzehnte besteht nunmehr unser Grundgesetz und dies ist allemal ein Grund, an die zuweilen bewegende Geschichte des Grundgesetzes zu erinnern.

Bereits am letzten Sonntag war es mir ein Anliegen, nach dem Statement vom Bundesverfassungsrichter Landau einen Kommentar zu verfassen, weil er auf den Gottesbezug in der Präambel unseres Grundgesetzes eingegangen ist.

Unlängst hat sich auch der Staats- und Verfassungsrechtler Horst Dreier in einem Interview zu Wort gemeldet. Erst gestern habe ich darauf hingewiesen und hierbei einstweilen seinen Hinweis „Die Verfassung ist keine Bibel“ unkommentiert gelassen.

Nun – dies geschah in „weiser“ Vorsicht, stand doch gestern die Suche nach einem geeigneten Thema für das „Wort zum Sonntag“ an.

Dieser Beitrag ist insofern „politisch“, weil er zugleich auch auf das „Folterverbot“ eingeht. Von daher habe ich diesen Beitrag hier unter meiner privaten Homepage eingestellt.

Lutz Barth, 17.05.09

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Der Papstbesuch in Israel – zwischen „Herzensangelegenheit“ und „Pilgerreise“!

Ein Kurzkommentar v. Lutz Barth, 14.05.09

Es war absehbar, dass der Besuch des Papstes in Israel nicht allen Erwartungen entsprechen konnte und erneut zu einigen Irritationen geführt hat. Medienwirksam wird nunmehr der Besuch mit all seinen Implikationen kommentiert und bei all dem scheint in Vergessenheit zu geraten, dass der Papst es an deutlichen Worten hat nicht ermangeln lassen. Auch wenn ich persönlich mich eher in der Rolle eines Religionskritikers wähne, möchte ich doch hier dem deutschen Papst Respekt für seine angetretene Reise zollen, die nun wahrlich mit dem Beschreiten eines Weges zu vergleichen ist, der mehr als „dornig“ zu sein scheint. Kaum hat er diese oder jene Rede beendet, werden seine Worte auf die „Goldschale“ gelegt, gewertet und manchmal mit einem Ausdruck des Bedauerns und der Unzufriedenheit über das gesprochene Wort kommentiert. Der Zentralrat der Juden erwartet „umfangreiche Entschuldigungen“, so der Tenor einer Meldung bei Focus-Online v. 12.05.09 (http://www.focus.de/politik/ausland/papst-in-israel-zentralrat-der-juden-erwartet-entschuldigungen_aid_397825.html ); der Papst werde als „halbherzig“ kritisiert (vgl. dazu Spiegel-Online v. 12.05.09 - http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,624180,00.html ) und der Papstsprecher Lombardi weist die Kritik an der Papstrede in Yah Vashem zurück: Nicht in jeder Ansprache könnten alle im Bezug auf die Shoah relevanten Themen wiederholt werden, so der Tenor auf kath.net v. 12.05.09 (http://www.kath.net/detail.php?id=22880 ).

Es werden Vergleiche mit seinem Vorgänger angestellt, der bei seiner Reise die „Herzen und Köpfe“ in Israel wohl erreicht hat; Papst Benedikt hingegen fehle „Empathie und Wärme (so in einem Kommentar v. Sebastian Engelbrecht, ARD-Hörfunkstudio Tel Aviv  (http://www.tagesschau.de/kommentar/papst584.html ) und das an einem Ort, „der bei jedem durchschnittlich empfindsamen Menschen Schauder der Erinnerung verursacht und ihm leicht Tränen des Mitgefühls in die Augen treibt“.

Der Papst blieb also „amtlich und kühl“ (so Sebastian Engelebrecht) und die Enttäuschung über seine Rede in Yad Vashem scheint groß zu sein (vgl. dazu die Mitteilung des Zentralrats der Juden v. 12.05.09 >>> http://www.zentralratdjuden.de/de/topic/70.html <<<).

Erzbischof Zollitsch versucht derweil, ein stückweit die Wogen zu glätten und mahnt zur Besonnenheit, wohl nicht ganz zu Unrecht, wie ich meine. „Der Papst braucht nicht bei jeder Gelegenheit zu jeder Sache noch einmal erneut Stellung nehmen. Seine Haltung zu Bischof Williamson und zum Holocaust ist ganz klar“ so im Kern der Erzbischof (vgl. dazu  „Papst Benedikt wird zu Unrecht von einigen Medien attackiert, in kath.net v. 14.05.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=22897 ).

Es mehren sich wohl auch diejenigen Stimmen in den Medien, die den Papst „verteidigen“ (vgl. dazu: Wer den Papst verteidigt, in kath.net v. 13.05.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=22889 ).

Ob mit dem Papst-Besuch nun eine „Herzensangelegenheit“, eine „Pilgerreise“ oder vielleicht ein „Gang nach Canossa“ verbunden werden soll, vermag ich nicht zu beurteilen, wenngleich ich keinerlei Zweifel an der Redlichkeit der „Reise“ des Papstes und seinen Motiven hierzu hege. Allein dies nötig mir persönlich hohen Respekt vor der Reise des Papstes ab, gerade weil absehbar war, dass er allen Ansprüchen nicht gerecht werden kann. Ob die „Reise allerdings schlecht vorbereitet war“, wie Christian Weisner im Interview mit der Süddeutschen mutmaßt (vgl. dazu sueddeutsche.de v. 12.05.09 >>> http://www.sueddeutsche.de/politik/651/468217/text/ <<<), ist eine ebenfalls offene Frage.

Ich persönlich denke, dass der Papst gut daran tut, sich nicht von irgendeiner Seite vereinnahmen zu lassen und vielleicht im Vorfeld seiner beabsichtigen Reisen seine „Reden“ an die verschiedenen Interessenten versendet, damit diese „Korrektur“ gelesen werden können. Er sollte insofern „authentisch“ bleiben und man/frau mag nicht immer einer Meinung mit ihm sein, aber auch für mich besteht keinerlei Zweifel daran, dass er neben seiner hohen „theologischen Intelligenz“ (so Weisner) zugleich auch ein Mensch ist, der seine Worte überwiegend mit Bedacht wählt und es offensichtlich nicht wenige zu geben scheint, die mit dieser Wortwahl gelegentlich auch überfordert sind und zuweilen mehr „hineininterpretieren“, als der Papst zu sagen beabsichtigt hatte und, was mir ebenso wichtig erscheint, vielleicht „nicht gesagt hat“, aber bereits vorher von ihm in seinen Reden unmissverständlich zum Ausdruck gebracht worden ist.

Lutz Barth, 14.05.09


Die Menschenrechte haben göttlichen Ursprung

Zwar seien die Menschenrechte im strengen Sinn keine „Glaubenswahrheiten“, doch könne man sie in der Botschaft Christi entdecken, so im Kern die Botschaft des Papstes.

Quelle: kath.net v. 04.05.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=22800 <<< (html)


Sind Linke moralischer als Religiöse?

Journalist bei taz-Kongress: Gott schütze uns vor Rückkehr der Religionen

Quelle: kath.net v. 20.04.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=22682 <<< (html)


Eine Gesellschaft ohne Gott ist die Hölle auf Erden (?)

Bischof Mixa warnt zu Ostern vor aggressivem Atheismus: Wer aber dem Menschen den Glauben an Gott nehme, nehme ihm das Wichtigste im Leben

Quelle: kath.net v. 14.04.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=22641 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 14.04.09):

Zunächst ein Zitat:

Wo der christliche Glaube schwinde, komme deshalb nicht das „helle Licht irgendeiner fröhlichen Aufklärung“ zum Vorschein. „Die Unmenschlichkeit des praktizierten Atheismus haben im vergangenen Jahrhundert die gottlosen Regime des Nationalsozialismus und des Kommunismus mit ihren Straflagern, ihrer Geheimpolizei und ihren Massenmorden in grausamer Weise bewiesen“, sagte der Augsburger Bischof (Quelle: kath.net, aaO.).

Was soll man/frau hierauf entgegnen?

„Auge um Auge, Zahn um Zahn“ (?)

Wo der christliche Glaube ins Zentrum der Macht gerückt wurde, kam die Unmenschlichkeit des praktizierten Glaubens von der unerschütterlichen „Wahrheit“ über Jahrhunderte hinweg zum Vorschein, bei denen unschuldige Menschen „geopfert“ wurden. Die Kirchengeschichte ist auch eine Geschichte, durch die sich eine „Blutspur“ wie ein roter Faden hindurch zieht und insofern sollte der Atheismus nicht darauf reduziert werden, mit einer unsäglichen deutschen Vergangenheit oder ein beliebiges anderes Regime verglichen zu werden. Der Bischof hätte gut daran getan, sich nach gebotener tugendethischer Manier in der Frage zu positionieren, wenn er denn meint, vor einem „aggressiven Atheismus“ warnen zu müssen.

In einem säkularen Verfassungsstaat hätte die Tenorierung des Beitrages lauten können: „Wer aber dem gläubigen Menschen den Glauben an Gott nehme, nehme ihm das Wichtigste im Leben“.

Diese Gefahr geht allerdings nicht von redlichen Atheisten aus, wissen diese doch um Art. 4 des Grundgesetzes und insofern sind gerade auch die Atheisten ein Garant dafür, „dass ein Jeder nach seiner Facon selig werden darf“, verteidigen diese doch letztlich mit ihrem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zugleich auch die Religionsfreiheit.


Das Zölibat

„Niemand wird zum Zölibat gewungen“, so die zutreffende Erkenntnis von Kardinal Schönborn (vgl. kath.net v. 09.04.09, >>> http://www.kath.net/detail.php?id=22612 ) mit Blick auf eine immer mal geführte Debatte.

Aus der Sicht der Katholischen Kirche erscheint es denn m.E. auch angeraten, hierüber sich nicht auf einen handfesten Diskurs mit der Öffentlichkeit einzulassen, da es eine Angelegenheit ist, die ausnahmslos von der verfassten Amtskirche im Sinne ihrer Lehre zu entscheiden ist.

Sofern allerdings Kirchenvertreter – wie unlängst Bischof Hanke (vgl. dazu kath.net v. 20.03.08, >>> Bischof Hanke: 'Zölibat reduziert sich nicht auf Junggesellenexistenz' <<<) – den Versuch unternehmen, dass Zölibat mit Hinweis auf den Lebenswandel Jesu fundieren zu wollen, darf denn doch schon einmal Kritik in einem säkularen Verfassungsstaat angemeldet werden.

Ich darf hier zunächst wie folgt ziteren:

Ist es daher nicht riskant, die Berechtigung des priesterlichen Zölibats an die öffentliche Meinung und deren Fassungskraft koppeln zu wollen? Medien haben das jüngst immer wieder versucht durch Befragungen und durch Verbreitung der Kritik am Zölibat. Mitunter wirkte die Berichterstattung so, als ob man einer in Not geratenen Berufsgruppe zu Hilfe eilen und sich für deren Rechte engagieren müsse.

Wir wissen selbst, dass uns in den Pastoralbriefen des Neuen Testamentes der verheiratete Amtsträger begegnet und dass die zölibatäre Lebensform des Priesters auf einer kirchlichen Festlegung beruht, die allerdings das Ergebnis einer über lange Zeit verlaufenen theologischen Reflexion und Meditation der apostolischen Berufung ist.

Diese Reflexion über die zölibatäre Lebensweise als adäquate Existenzform des vom Herrn Gesandten nahm vom Ursprung her ihren Ausgang, von Jesu eigener eheloser Existenzweise. Greifbar wird diese Linie in Jesu Rufen in die Nachfolge.

Mit so großer Radikalität bricht der Anruf des Herrn in das Leben Einzelner ein, dass selbst Familien- und Sozialstrukturen außer Kraft gesetzt werden, und das in einer Gesellschaft, in welcher der Sexualität, der Familie und Nachkommenschaft eine hohe religiöse Bedeutung und Zeichenhaftigkeit zukamen: „,Wer Sohn oder Tochter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig.‘ Wer das Leben gewinnen will, wird es verlieren; wer aber das Leben um meinetwillen verliert, wird es gewinnen.“ (Mt 10, 37b u. 39)

Und an anderer Stelle bei Lukas ist die Rede von denen, die „um des Reiches Gottes willen Haus oder Frau, Brüder, Eltern oder Kinder verlassen haben“ (Lk 18, 29) Diesen Anspruch des Gottesreiches meditiert und reflektiert in der jungen Kirche Paulus weiter. Im 1. Korintherbrief (7, 7) schreibt er mit Blick auf seine ehelose Lebensform: ,Ich wünschte, alle wären wie ich.‘ (Quelle: kath.net v. 20.03.08, aaO.)

 

Hier einstweilen die Authentizität der überlieferten Sichtweise Jesu unterstellt, muss sich natürlich ganz allgemein Widerstand gegen derartigen Botschaften regen, denn es erscheint mir wenig tugendhaft, um seiner eigenen Person und Mission willen den familiären Bindungen nicht den Stellenwert einzuräumen, der ihnen gebührt. Art. 6 GG des Grundgesetzes weist hier jedenfalls in einem modernen Verfassungsstaat den rechten Weg und da erscheint es mir auch mit Hinweis auf die überlieferte Sichtweise Jesu ein wenig vermessen zu sein, mit sog. „Radikalität in das Leben Einzelner“ eingreifen zu wollen. Halten wir es lieber mit den Worten: ein jeder soll nach seiner Facon selig werden, im Zweifel auch bei konsequenter Einhaltung des Zölibats.

Insofern hat Kardinal Schönborn durchaus Rech mit seiner Annahmet:

„Niemand wird zum Zölibat gezwungen. Denn niemand wird gezwungen, Priester zu werden, oder Ordensmann, oder Ordensfrau. Wer diesen Weg der Nachfolge Jesu wählt, weiß, worauf er oder sie verzichtet.“ (Quelle: kath.net v. 09.04.09, aaO.)

Mit dieser Erkenntnis sollte es denn auch sein Bewenden haben. Denn es wäre in der Tat mehr als riskant, das Zölibat schlechthin mit seiner theologischen Fundierung in der Öffentlichkeit zu diskutieren, ergibt sich doch aus den zitierten Bibelstellen eine gewisse Radikalität, die auch schon zu früheren Zeiten Diskussionsbedarf hätte erkennen lassen müssen, wenn es denn alles wahr ist, was uns als Botschaft überliefert worden ist.

Lutz Barth, 10.04.09


Papst Benedikt im Einklang mit der Mathematik

Auch die Gesetze der Wahrscheinlichkeit raten Menschen in Afrika zu strengerer Sexualmoral statt zu Kondomen - Eine Analyse von Kurt J. Heinz / Medrum-Magazin

Quelle: Kath.net v. 03.04.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=22563 <<< (html)


Interview
"Die Kirche hat Darwin nie akzeptiert"

Der Religionskritiker Michael Schmidt-Salomon bestreitet, dass Naturwissenschaft und Glauben vereinbar sind – und fordert einen Feiertag für die Evolution.

Quelle: Der Tagesspiegel v. 03.04.09 >>> http://www.tagesspiegel.de/magazin/wissen/Evolution;art304,2765378 <<< (html)


Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer auf einem Holocaustvergleich aufbauenden Werbekampagne

BVerfG, Beschl. v. 20.02.09 – 1 BvR 2266/04 und 1 BvR 2620/05 –

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 29/09 v. 26.03.09 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-029.html <<< (html) 

Hinweis: In der Pressemitteilung ist ein Link zu den Beschlüssen des Gerichts gesetzt worden.


Wir waren Papst

Vom „Hosianna!“ zum „Kreuzige ihn!“: Ein guter Hirte geht verlorenen Schafen nach und erntet in seiner Heimat anmaßende, dilettantische, hämisch-gehässige und hysterische Reaktionen.

v. Dr. Andreas Püttmann, in kath.net v. 11.02.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=22094 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 12.02.09)

Furioser Beitrag im Stile einer „tour d’horizont durch eine verwirrte öffentliche Meinung in Deutschland“, in dem unserer Bundeskanzlerin moralisierender Opportunismus und ethische Profillosigkeit und den (theologischen) Fakultäten „klägliches Argumentationsniveau“ und den Medien ein Journalismus im Stil eines „Avanti dilettanti“ vorgeworfen wird. Auch bei Peter Hahne, ansonsten wohl zuverlässig, schienen die Sicherungen durchgebrannt zu sein, so Püttmann.

Kurzum: Ein durchaus gelungener Beitrag, der weniger durch den Inhalt (denn hierüber ließe sich streiten) brilliert als vielmehr durch die Eloquenz einer vorbildlich initiierten Rhetorik, die keine „Wünsche“ offen lässt. Die Schlüssigkeit der „öffentlichen Anklage“ sei mal dahingestellt, aber in einem bin ich durchaus überzeugt: Gebete helfen hier wahrlich nicht weiter und der durchaus fromme Wunsch Püttmanns am Schluss seines Beitrages, dass es „allein den Betern“ vielleicht gelingen werde, „den mutigen Schritt des Papstes durch einen gewissen Erfolg nachträglich vor einer verständnislosen Öffentlichkeit zu rechtfertigen oder wenigstens seine innerkirchlichen Kritiker damit zu beschämen“, wird wohl nicht in Erfüllung gehen.


Kurioses am Rande - Nun scheint es amtlich zu sein:
Anwälte müssen unter der Robe keinen Schlips tragen

Die 14. Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat mit zwei Beschlüssen v. 06.02.09 den berühmten „Krawattenstreit“ zum Abschluss gebracht.

Quelle: LG Mannheim, Pressemitteilung v. 06.02.09 >>> http://www.lgmannheim.de/servlet/PB/menu/1238993/index.html?ROOT=1160629 <<< (html).

Kurze Anmerkung (L. Barth, 09.02.09):

Es beruhigt, dass das Landgericht entgegen der ersten Instanz eine weise Entscheidung getroffen hat. Der Verteidiger, der ohne Krawatte in einer Strafsache aufzutreten gedenkt, darf nicht vom Gericht zurückgewiesen werden. Die Würde des Gerichts war demnach durch das Tragen der Kleidung des Verteidigers unter der geschlossenen Robe nicht beeinträchtigt.

Bleibt nur zu hoffen, dass der Amtsrichter sich über diese Beschlüsse des Landgerichts nicht grämt.


Papst will Wogen im Holocaust-Streit glätten

Quelle: Reuters Deutschland v. 08.02.09 >>> http://de.reuters.com/article/worldNews/idDEBEE51705120090208 <<< (hmtl)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 08.02.09):

Auch wenn ich zuweilen in meinen Beiträgen eher eine religionskritische Haltung annehme – insbesondere mit im Hinblick auf das selbstbestimmte Sterben –, so möchte ich entgegen meiner ursprünglichen Absicht in der Debatte um die Holocaust-Leugnung zumindest auf eines hinweisen: es ist völlig absurd, den Papst – gleich welcher Herkunft – als „Heuchler“ und „Lügner“ zu beleidigen und es ist mitnichten so, dass nunmehr die Holocaust- Leugner sich auf den Papst persönlich berufen können, so wie das Interview von Michael Friedmann mit dem Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stephan Kramer im Hamburger Abendblatt nahe legt (Quelle: Hamburger Abendblatt v. 06.02.09 >>> http://www.abendblatt.de/daten/2009/02/06/1038138.html <<<) nahe legt.

Es ist keine Frage – der Fall „Richard Williamson“ gehört zügig und vor allem angemessen gelöst, damit dieser nicht länger solchen groben Unfug verbreiten kann. Es obliegt nun der Katholischen Kirche, hier auf einschneidende Maßnahmen zu erkennen.

Den Papst allerdings in der von Friedmann vorgenommenen Art und Weise (vgl. dazu statt vieler: Michel Friedman: "Der Papst ist ein Lügner und Heuchler" © ZEIT online, 04.02.2009 16:48 >>> http://www.zeit.de/news/artikel/2009/02/04/2723442.xml <<<)  verbal zu attackieren, ist schlicht unverschämt und war höchst überflüssig. Hier ist Friedmann m.E. nach eindeutig über das „Ziel geschossen“ und von einem Träger des Bundesverdienstkreuzes darf man/frau ein wenig mehr an Disziplin erwarten; auch wenn es Herrn Friedmann schwer fällt, dürfte er gut beraten sein, sich beim Papst für seine verbalen Entgleisungen zu entschuldigen, denn für alle, die in der Debatte meinen, ihr Wort erheben zu müssen, gilt: Du sollst nicht falsch Zeugnis reden!

Das der Papst nunmehr den Dialog sucht, ist ebenso zu begrüßen wie die Absichtserklärung des israelischen Ober-Rabbinats, wieder Kontakte mit dem Vatikan aufzunehmen, so die Meldung bei Reuters.


Katholische Kirche in der Krise: Klare Worte aus Bochum

Dr. Josef König, Pressestelle
Ruhr-Universität Bochum

03.02.2009

Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news299323 <<< (html)


INFO

Das Finanzgericht Hamburg führt derzeit eine Umfrage zur richterlichen Ethik durch!

IHRE Meinung ist gefragt und vielleicht nehmen Sie sich kurz die Zeit, um an der Umfrage teilzunehmen.

Informationen zur Umfrage finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

>>> http://www.hamburg.de/finanzgericht/aktuelles/805408/umfrage-richterliche-ethik.html <<<


Italien: Atheistenwerbung auf Bussen gestoppt

Die in England begonnene Kampagne versucht, sich international auszubreiten.

Quelle: kath.web v. 21.01.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=21893 <<< (html)


Atheisten machen mobil …
(Londons Doppeldeckerbusse – eine „Werbefläche“ für die Botschaften der Atheisten)

 

"Man muss nicht an Gott glauben, um ein ethischer Mensch zu sein"
Interview v. Alexander Görlach mit Jon Worth

Quelle: Cicero >>> http://www.cicero.de/97.php?ress_id=9&item=3371 <<< (html)

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Humane Gesellschaft ohne Gott?

Empirische Befunde zum sozialen Profil von Atheisten und Christen. Eine Replik auf Jon Worth - Von Andreas Püttmann / Cicero-Magazin

Quelle: kath.net v. 16.01.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=21851 <<< (html)


Absetzung der Debatte um den Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern bei Anne Will zieht Kritik nach sich – berechtigt?!

Einer Mitteilung in Welt-online v. 14.01.09 zufolge hat der Vorsitzende des Evangelischen Forums Westfalen, Manfred Keller, die Absetzung der Debatte über den Krieg in Gaza in der TV-Talksendung "Anne Will" kritisiert. Bekanntermaßen hat sich das Redaktionsteam um Anne Will für das Thema „Tabu – Freitod: wer hat das recht, Leben zu beenden“ entschieden.

Die Kritik an dem Themenwechsel erscheint mir persönlich nicht angebracht, wurde doch mit der angestrebten Debatte über den Freitod und damit verbunden die Diskussion um die (aktive) Sterbehilfe ein sehr aktuelles und brisantes Thema aufgegriffen, für das die Öffentlichkeit angesichts der demnächst im Bundestag anstehenden Lesung über ein Patientenverfügungsgesetz zu sensibilisieren ist. Zuzugeben ist, dass auch der Konflikt im Nahen Osten dringend einer nachhaltigen Thematisierung bedarf, so dass Keller, Vorsitzender des Evangelischen Forums Westfalen, völlig zu Recht darauf hingewiesen hat, dass „jeder Tote in diesem Krieg, jeder Verwundete und jeder traumatisierte Mensch … einer zuviel (ist), egal auf welcher Seite".

Das Thema „Freitod und Sterbehilfe“ ist angesichts der anstehenden Entscheidungsprozesse in unserem säkularen Verfassungsstaat allerdings insofern von überragender Bedeutung, weil hiermit grundlegende Freiheiten, u.a. diejenigen aus dem Selbstbestimmungsrecht folgend, geregelt werden sollen, die für eine Vielzahl von Bürgern von geradezu existentieller Bedeutung sind. Das über Jahre bestehende Regelungsdefizit mit Blick auf das selbstbestimmte Sterben eines jeden Einzelnen soll dem Bekunden unserer politischen Verantwortlichen nach nun endlich angegangen werden und da macht es durchaus Sinn, dass Thema insgesamt in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken und zwar ungeachtet der Tatsache, ob die mediale Aufbereitung des gewichtigen Themas in der Sendung von Anne Will gelungen ist. Das Thema genießt insofern höchste Priorität, weil die bisherige Diskussion deutlich gezeigt hat, dass nicht wenige Politiker – gleichsam unterstützt durch namhafte Theologen, Ethiker und leider auch Hobbyphilosophen – bemüht sind, trotz der vielbeschworenen Säkularität ihren Glauben an sittlich höhere und damit transzendente (kirchliche) Werte zu bewahren und so sich davor scheuen, ein nachhaltiges Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger abzugeben. Würde der missionarische Weg konsequent von den Wertkonservativen zu Ende gegangen, so hätte dies zur Folge, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen mit Blick auf seine ihm zustehende Regie über und für seinen eigenen Tod für Jahrzehnte versenkt werden würde und dies erscheint mir nun in der Gänze inakzeptabel zu sein: Grundrechte würde so im Zweifel mehrjährig versenkt werden!

Überdies darf – ohne hier schulmeisterisch auftreten zu wollen – durchaus darauf hingewiesen werden, dass die Kommunikationsfreiheiten des Grundgesetzes zugleich auch die „Programmverantwortlichkeit“ und damit das angesetzte „Programm“ als solches schützt und wir alle eigentlich gehalten sind, auch eine kurzfristige „Programmänderung“ zu akzeptieren, zumal es dem Redaktionsteam um Anne Will unbenommen bleibt, dass Thema „Nahost“ zeitnah wieder aufzunehmen und anzusetzen. Die Diskussion über den aktuellen Konflikt im Nahen Osten ist ohne Frage wichtig – so wie die aktuelle Debatte um die Sterbehilfe. Beide Themen geniessen gleichermaßen Priorität und gehören aufgearbeitet, so dass es mir höchst problematisch erscheint, hier gleichsam eine „Rangfolge“ festzulegen, nach dem die Themen im Zweifel behandelt werden sollen; dies zu entscheiden, lag bei den Programmverantwortlichen.

Lutz Barth, 14.01.09


BFH-Präsident W. Spindler kritisiert Bundesfinanzministerium – völlig zu Recht!

Bei einer Veranstaltung der Justizpressekonferenz hat der Präsident des Bundesfinanzhofs eine teilweise fehlende Umsetzung der höchstrichterlichen Entscheidungen dem Bundesministerium vorgeworfen.

Durch sog. Nichtanwendungserlasse werden mehrere höchstrichterliche Entscheidungen des BFH schlicht nicht umgesetzt und dies ist in der Tat bedauerlich, weil es sich hierbei in der Mehrheit um Entscheidungen zugunsten der Steuerpflichtigen handelt (Quelle: >>> Freie Allgemeine v. 05.12.08 <<<).

Nun – wir alle wissen neben der sprachlichen Eloquenz unseres Bundesminister auch um seine Qualitäten als oberster Sparkommissar unserer so sehr von Finanznöten geplagten Republik und es darf vermutet werden, dass das Statement des Präsidenten des BFH diesen unberührt lässt. So wie der Bundesfinanzminister mit markigen Worten den Steuerzahlern ihre Wünsche auf ein Weihnachtsgeschenk in Gestalt von Konsumgutscheinen eine deutliche Absage erteilt hat, wird dieser sicherlich auch gute Argumente dafür haben, warum die sog. Nichtanwendungserlasse sinnvoll sind.

Hierbei spielt es offensichtlich keine Rolle, dass die Bürger und Bürgerinnen trotz Vorliegen einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs geradezu in den „Prozess“ getrieben werden, obgleich doch die Rechtslage klar ist.  

„Damit das ein für alle Mal klar ist“:

Die Praxis des Bundesfinanzministeriums ist schlicht unglaublich und wer will da widersprechen, wenn der Vorsitzende der CSU-Mittelstands-Union, Hans Michelbach, konstatiert: „Wenn das oberste Finanzgericht eine Besteuerungsregelung für rechtswidrig erklärt, muss das allen Steuerzahlern in vergleichbaren Fällen zugute kommen und nicht nur den Klägern. Alles andere ist reine Abzocke und mit dem Rechtsstaatsgedanken unvereinbar“ (Quelle: >>> beck-aktuell v. 08.12.08 <<<).

Und schon dürften die Bürger in diesem unserem Lande einen weiteren Weihnachtswunsch auf ihrer Liste haben:

„Lieber Bundesfinanzminister. Beenden Sie doch bitte die rechtsstaatlich höchst bedenkliche Praxis. Das Staatsvolk wird es Ihnen ebenso wie die Finanzrichter danken.“

Lutz Barth, 09.12.08


Was wirklich in den Heimen geschah
RUB-Theologen erforschen kirchliche Heimerziehung in der frühen BRD

Unabhängige Studie nach schweren Vorwürfen                 

Die Vorwürfe wiegen schwer: Hunderttausende Heimkinder seien zwischen 1949 und 1972 in Deutschland schikaniert, zu schwerer Arbeit gezwungen und mitunter sogar sexuell missbraucht worden, so Peter Wensierski in seinem Buch „Schläge im Namen des Herrn“, das 2006 erschienen ist. Was wirklich in kirchlichen Kinderheimen geschah, welche Richtlinien galten und wie die Praxis aussah, untersuchen katholische und evangelische Theologen der Ruhr-Universität Bochum. Ihre Studie wird gefördert vom Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche, dem Caritasverband, der Evangelischen Kirche, der Deutschen Bischofskonferenz und der Deutschen Ordensobernkonferenz.                

Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link!

Quelle: Ruhr-Universität Bochum >>> Pressemitteilung Nr. 403/2008 v. 08.12.08 <<< (html)


Was ist Rechts-und Sozialphilosophie?

Quelle: Lehrstuhl für Rechts- und Sozialphilosophie an der Universität Göttingen >>> ein Beitrag v. Prof. Dr. Dr. Dietmar von der Pfordten <<< (html)

Vgl. in diesem Zusammenhang stehend auch den instruktiven Beitrag „Was ist und wozu Rechtsphilosophie?“, 2003, v. von der Pfordten >>> http://www.rechtsphilosophie.uni-goettingen.de/Rechtsphilosophie.pdf <<<


Studie Menschenrechtsinstitut: Menschenwürde kein irrationales Tabu

„In einer soeben erschienenen Studie zum Thema "Menschenwürde" wendet sich Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, gegen die Vorstellung, der Begriff der Menschenwürde sei nur ein irrationales Tabu, das in einer aufgeklärten Rechtsordnung keinen Ort habe. "60 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Grundgesetzes erweist sich eine Rückbesinnung auf die Bedeutung der Menschenwürde nicht nur aus historischen Gründen als sinnvoll", erklärt Heiner Bielefeldt. Denn bei aller Zustimmung, die der Grundsatz der Menschenwürde weithin finde, zeige sich zugleich zunehmende Unsicherheit darüber, was denn unter der Würde des Menschen eigentlich zu verstehen sei“ >>> weiter im Text der Pressemitteilung

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte >>> Pressemitteilung v. 29.11.08 <<< (html)

Auf den Seiten des Instituts kann die Studie im Pdf.-Format downgeloadet werden!


Fürstin Gloria vermisst arrangierte Ehe

Quelle: Portal gmx.net >>> gmx v. 25.11.08 <<<

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Nun – die Einstellungen der Fürstin überraschen immer wieder. Ohne diese hier kommentieren zu wollen, ist doch aufschlussreich, dass auf diese Kurznachricht auch auf den Seiten von kath.net verwiesen wird.

Selbstverständlich die Netiquette wahrend gebe ich mich hier keinen Spekulationen hin; aber hinweisen darf ich auf den einen oder anderen Gastkommentar bei gmx, der zum weiteren Nachdenken anregt.

Allein die seltsamen Botschaften mancher Christen zeigen, dass eine „humanistisch-säkulare Wertevermittlung“ – besser Werteorientierung - im schulischen Ethikunterricht eine sinnvolle Alternative zum althergebrachten Religionsunterricht ist. Der Blick in die „transzendente Glaskugel“ schreibt eben nicht die wahren Geschichten des Lebens und die Fürstin wäre sicherlich gut beraten, sich etwas intensiver dem nach wie vor virulenten Problem der „Zwangsverheiratung“ anzunehmen.

Auch eine Religion darf Respekt und Toleranz in der säkularisierten Gesellschaft erwarten und zwar insbesondere dann, wenn nicht aus dem „Bauch“ heraus Thesen oder Auffassungen vertreten werden, die einem förmlich die Sprache verschlagen.


Hat der Mensch einen freien Willen? Der Philosoph Oswald Schwemmer eröffnet die Reihe "Koblenzer Hochschulschriften"

„Während der vergangenen Jahre ist vor allem aufgrund der beeindruckenden Forschungsergebnisse der Neurowissenschaften die Frage aufgekommen: Hat der Mensch einen freien Willen oder ist er Sklave seiner hirnphysiologischen Vorgänge? Unter dem Eindruck der Teils spektakulären Erkenntnisse ist eine Diskussion entbrannt, die im Kern die menschliche Freiheit zum Thema hat. Die Entscheidung dieser Frage ist insbesondere auch deshalb interessant, da es um die Zuschreibung von Verantwortung in Ethik, Politik und Recht geht“ >>>

Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news288768 <<< (html)


Gertraud Knoll aus Kirche ausgetreten

„Knalleffekt in der Evangelischen Gemeinschaft: Ex-Superintendentin trat aus Protest wegen Haider-Lobeshymnen in Kärntner Hirtenbrief aus der Kirche aus“ >>>

Quelle: >>> kath.net v. 13.11.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Respekt vor der Entscheidung der ehemaligen Superintendentin.


Bevor wir den Menschen gehorchen, müssen wir Gott gehorchen

Ein Kommentar von P. Raniero Cantalamessa zum Evangelium des 29. Sonntags im Jahreskreis

Quelle: >>> kath.net v. 19.10.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Lesenswerter Kommentar, der uns einen Einblick in das Verhältnis Individuum – Staat – Katholische Kirche gestattet. Religionskritiker werden sich in ihrer Annahme bestätigt fühlen, dass die Kirche wohl den eigentlichen Sinn eines säkularen Staates nicht zu akzeptieren vermag.


Staat und Kirche

„Wenn der religionsneutrale Staat die ihm vorgelagerten Wertegrundlagen dauerhaft sichern wolle, sei er auf Religion angewiesen, sagte Erzbischof Marx in einem Grundsatzreferat“ »»» weiter

Quelle: >>> kath.net v. 22.10.08 <<< html


Päpstlicher St.-Gregorius-Orden für Fürstin Gloria von Thurn und Taxis

Der Orden wird von Papst Benedikt XVI. verliehen und gehört zu den höchsten Auszeichnungen, die der Heilige Stuhl an Laien vergibt

Quelle: >>> kath.net v. 20.10.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

…ohne Kommentar…


GOffener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Pro Selbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung!

 

Die Hospizvereinigung OMEGA und der bürgerschaftlich engagierte Verein BioSkop haben aktuell an die Mitglieder des Deutschen Bundestages geschrieben und diese darum gebeten, sich gegen eine gesetzliche Absicherung von Patientenverfügungen auszusprechen.

Dieser Brief wird von Persönlichkeiten aus Medizin und Wissenschaft unterstützt und es nimmt nicht wunder, dass ausweislich der Pressemitteilung v. 06.10.08 sich hierunter auch die Herren Klaus Dörner, Reimer Gronemeyer, Thomas Klie, Franco Rest, Dietmar Seidel, Christoph Student und Andreas Zieger finden lassen (Quelle: bioskop-forum.de >>> Pressemitteilung v. 06.10.08 <<<).

Es wird hier der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages sich nicht von den fragwürdigen Inhalten in dieser Pressemitteilung beeindrucken lassen und vielmehr sich darauf besinnen, dass sie einen grundrechtlichen Schutzauftrag wahrzunehmen haben. Der Vorbehalt des Gesetzes gebietet eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung und hieran kann kein ernstlicher Zweifel begründet werden.

Das Selbstbestimmungsrecht beinhaltet mehr, als uns insbesondere die o.a. namhafte Persönlichkeiten in ihren Publikationen zu konzedieren bereit sind. Die dringenden Rechtsfragen der Patientenverfügungen nicht regeln zu wollen und hiervon in der Gänze Abstand zu nehmen bedeutet in der Konsequenz, dass den Bürgerinnen und Bürgern in einem eminent wichtigen Lebensabschnitt der konkret gebotene Grundrechtsschutz versagt wird! Es drohen entgegen den Verlautbarungen der Gegner von Patientenverfügungen keine Gefahren durch die Absicherung des Grundrechts auf Selbstbestimmung, sondern es darf vielmehr darauf hingewiesen werden, dass gerade durch solche Botschaften der Gegner von Patientenverfügungen der zwingend gebotene Grundrechtsschutz unterlaufen und ausgehöhlt wird.

In diesem Sinne appelliere ich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine verfassungskonforme Regelung der Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung gesetzlich auf den Weg zu bringen und den Gegner der Patientenverfügung sei eindringlich empfohlen, sich dem Lesestudium der allgemein zugänglichen verfassungsrechtlichen Literatur zu widmen, da diesseits nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese hierzu zu neuen Einsichten gelangen. Es ist beängstigend, mit welcher Leichtig- und Beharrlichkeit verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten in der Debatte negiert werden und diesen Vorwurf müssen sich auch Persönlichkeiten gefallen lassen, die allgemein hin dem interessierten Publikum als namhaft vorgestellt werden. Die Interpretation des Verfassungsrechts ist aus guten Gründen nicht mit der Philosophie gleichzusetzen und die Gegner von Patientenverfügungen insbesondere aus der Wissenschaft müssen sich die Frage gefallen lassen, warum diese es tunlichst vermeiden, in gebotener Intensität sich mit den verfassungsrechtlichen Problemlagen auseinanderzusetzen.

Über das „Ob“ einer gesetzlichen Regelung kann ernsthaft nicht gestritten werden, es sei denn, in dem von Ideologien besetzten Kulturkampf um die Würde des Menschen an seinem Lebensende verabschieden wir uns von zugleich auch von zentralen Errungenschaften, die gerade unsere freiheitliche Verfassungsrechtskultur auszeichnen. Hiervor ist aber eindringlich zu warnen und nicht vor verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeiten, die darauf hinauslaufen, ein stückweit das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch mit Blick auf sein Sterben rechtssicherer zu gestalten.

In diesem Sinne hoffe ich, dass die Abgeordneten sich nicht von den fragwürdigen „Botschaften“ irritieren lassen und sich konsequent für das Selbstbestimmungsrecht engagieren.

Lutz Barth, 12. Oktober 2008

Quelle: IQB – Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht – Lutz Barth

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Freiburger Moraltheologe Schockenhoff gegen embryonale Stammzellforschung und Klonen

Quelle: >>> Ärzteblatt.de v. 08.10.08 <<< (html)


Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone: Warum die Politik Religion nötig hat

Quelle: >>> kath.net v. 30.09.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung: (L. Barth):

Anlässlich der Veröffentlichung des 42. Bandes der Reihe „Aspenia“ (Aspen Institute Italy) hat Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone einen Vortrag über das Verhältnis von Religion und Politik im globalisierten Zeitalter gehalten. Die Meldung hierüber in den Katholischen Nachrichten (kath.net) gestattet einen Einblick in die Sichtweise des Kardinals.

„In einer Demokratie sei die Achtung der anderen Positionen geboten. Akzeptiere man jedoch Entscheidungen, die mit der menschlichen Natur nicht zu vereinbaren sind, so richte sich das gegen die menschliche Würde.

Die Nichtverhandelbarkeit wichtiger Prinzipien wie Lebensschutz, Schutz von Ehe und Familie und die Erziehung der Kinder hänge nicht von der Kirche oder einer angeblichen geistlichen Verschlossenheit ab, sondern von der menschlichen Natur selbst. „Die Natur des Menschen wird weder durch parlamentarische Mehrheiten noch durch das Vergehen der Zeit geändert.“
(Quelle: kath.net. v. 30.09.08 ebenda)

Dem ist mitnichten so. Es liegt gerade in der menschlichen Natur begründet, dass auch scheinbare Fundamentalpositionen „verhandelbar“ sind; dies gilt ohne Frage für die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts und hierauf zielt u.a. der grundrechtliche Schutzauftrag des parlamentarischen Gesetzgebers ab. Insofern ist eine naturrechtliche Betrachtungsweise nicht nur nicht anbefohlen, sondern in höchstem Maße rechtsirrig. Die Konsequenzen hieraus sind denn auch überaus klar und hinreichend bestimmt: die Politik bedarf nicht der Religion im Sinne einer conditio sine qua non, sondern die Religion konkurriert auf dem bunten Marktplatz verschiedenster Werte letztlich mit anderen Werthaltungen, ohne dass der Gesetzgeber gehalten wäre, etwaige (religiöse) Werte als vom Naturrecht vorgegeben zu internalisieren. Erkenntnisgewinne hieraus sind durchaus beschränkt, auch wenn in der Tat die Religion nicht nur ein „Opium für die Armen“ sei, wie der Kardinalstaatssekretär betont. Das Bekenntnis, „die Kirche wolle vielmehr helfen, ein rechtes und aufgeklärtes Gewissen zu entwickeln, das so freier und verantwortlicher werde“, gereicht diesem zur Ehre, wenngleich hierfür eine der notwendigen Bedingungen nicht eingelöst wird, ja letztlich nicht eingelöst werden darf: Das unzweideutige Bekenntnis zur individuellen Gewissensentscheidung des Einzelnen, dass nicht von vermeintlichen naturrechtlichen Grundbedingungen und damit irgendwelcher Wertentscheidungen abhängt. Die Freiheit zur Gewissensentscheidung beinhaltet ein stückweit mehr, als die Religion (und hier speziell die katholische Dogmatik) den Individuen zu konzedieren bereit ist. Insofern kann es nach dem Selbstverständnis der katholische Kirche nicht darum gehen, einen Beitrag dazu zu leisten, dass sich das „Gewissen“ zu einem „rechten“ und „aufgeklärten“ entwickelt, sondern lediglich darum, dass ein spezifisch religiöses Gewissen monopolisiert wird, was aber im Kern nach diesseitiger Auffassung zutiefst „undemokratisch“ und zumindest moralisch und ethisch bedenklich ist.

Lutz Barth (01.10.08)


Bayern Wahl – kirchlicher Rat von Nöten?
Horst Seehofer wird als Nachfolger Hubers gehandelt

Einer Mitteilung von Welt.online zufolge wird Hüber von Seehofer abgelöst (>>> welt.online v. 30.09.08 <<<)

Tja – so isses, das Leben.

Den politisch Verantwortlichen in Bayern hilft nur noch eine kurzfristige Audienz beim Papst und bei einem namhaften Kardinal in Deutschland, um die personelle Neuausrichtung der Partei nicht zum endgültigen Waterloo werden zu lassen. Erinnern wir uns: Kardinal Meißner hat zur Personalie ein deutliches Votum abgegeben (vgl. dazu die >>> diesseitige Mitteilung bei openPR v. 19.02.07 <<<) und es steht zu befürchten an, dass das „Seelenleben“ der Bayern ein weiteres Erdbeben erleben wird, wenn wir den Worten des Kölner Kardinals Glauben schenken wollen. Was also hilft? Tragen wir die schönen Alpen ab, zumindest in einer Schneise, um so den Weg nach Österreich zu ebnen. Hier sind neue „Politsterne“ geboren, der der geschundenen bayrischen Seele Trost spenden können. Das Geröll der weggesprengten Alpen möge man/frau aber bitte in Richtung Norden deponieren, damit wir „Preußen“ von derartigen Sendboten verschont bleiben.

L. Barth (30.09.08)


Innenansichten eines Bischofs
Europa von Neuheidentum und aggressiven atheistischen Ideen bedroht

Der Bischof von Augsburg, Walter Mixa, ist in der Tat nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, wertkonservative Ideen zu verteidigen und letztlich streitbar für den katholischen Glauben einzutreten.

„Das christliche Menschenbild, das Europa seit der Missionierung durch den Heiligen Paulus selbst tief geprägt habe, werde heute durch Abtreibung, Euthanasie, Genmanipulation, Aushöhlung der Familie und materialistische Ausbeutung des Menschen entstellt, sagte der Bischof in seiner Festpredigt vor über tausend Zuhörern in der Augsburger St. Ulrich Basilika“ (Quelle: kath.net >>> Mitteilung v. 05. Juli 2008 <<< html)

Zu fragen bleibt also, ob der europäische Kontinent tatsächlich in eine unmenschliche geistige, kulturelle und soziale Wüste verwandelt wird, wenn wir in Teilen den christlichen Werten entsagen?

>>> weiter <<< (pdf.)


Neuer Gesetzentwurf zur Patientenverfügung

In den Medien wird darüber berichtet, dass eine Arbeitsgruppe, zu der die Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Unions- Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) gehören, an einem neuen Gesetzentwurf arbeitet.

Ich wünsche hier den Mitgliedern der Arbeitsgruppe ein rechtes Augenmaß für das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und Bürgerinnen, wonach sich eine Implementierung konservativer Werte strikt verbietet und der Gesetzentwurf sich durch ein Höchstmaß an „Liberalität“ auszeichnet. In der bisherigen Debatte konnte allerdings der Eindruck gewonnen werden, dass insbesondere die Abgeordneten, die das „C“ in ihrem Parteinamen tragen, mit Verlaub ein inakzeptables Verständnis von der Freiheit des Einzelnen, über sein Schicksal selbst und freiverantwortlich bestimmen zu können, haben; gleiches gilt freilich für Abgeordnete der Grünen, die da meinen, einer Reichweitenbegrenzung einer patientenautonomen Verfügung das Wort reden zu müssen. Es reicht völlig zu, wenn ein Herr Bosbach oder eine Frau Göring-Eckardt ihre individuelle Patientenverfügung verfassen (oder auch nicht) und sich nicht allzu sehr mit der Frage beschäftigen, wie wir als mündige Bürger unsere Verfügung abzusetzen gedenken. Auch wenn es nicht dem politischen Mainstream entsprechen sollte: es gibt durchaus noch einzelne Freiheitsbereiche, die die politisch Verantwortlichen „ihren“ Bürgern auch in einer parlamentarisch-repräsentativen Demokratie zubilligen sollten.

Immerhin wird nunmehr „gearbeitet“, so dass erkennbar die einstweilen aus Gründen des Respekts vor den Kirchen eingestellten Aktivitäten wieder aufgenommen worden sind. Dies beruhigt einstweilen, löst aber zugleich erneutes Unbehagen aus, darf doch diesseits die These geäußert werden, dass die Arbeiten an dem neuen Gesetzentwurf mit profundem theologischem Sachverstand  „begleitet werden“, der insbesondere darauf achten wird, dass die christlichen Werte gleichsam ungeschrieben Eingang in den Gesetzesentwurf finden werden.

Lutz Barth, 23.09.08


Der „radikale Ethikerlass“? Erinnerung(en) – 33 Jahre ist es her…

 … als im Spiegel am 01.09. 1975 ein Artikel von Peter Derleder unter dem Tenor „Jetzt kann das Schnüffeln erst richtig losgehen“ (Quelle: wissen.spiegel.de >>> Der Spiegel 36/1975 vom 01.09.1975, Seite 30 <<<  html.) erschien, in dem er das sog. Radikalen-Urteil des BVerfG politisch gewürdigt hat.

Ein immer noch lesenswerter Kurzbeitrag, in dem der emeritierte Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Universität Bremen trotz des von ihm selbst gegebenen Hinweises, sein Beitrag enthalte keine „verfassungsrechtliche Analyse“, gleichsam am Rande eine auch gegenwärtig immer noch aktuelle Frage ins Bewusstsein derer gerückt hat, die sich mit dem „Geist“ der Verfassung auseinandergesetzt haben – so damals wie auch heute.

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Nachgehakt: Müssen die Christdemokraten &. Sozialen umdenken?

Flugpassagiere fühlten sich mit Bischof an Bord sicherer, berichtet Bischof Mixa beim Kongress „Freude am Glauben“ (Quelle: kath.net >>> http://www.kath.net/detail.php?id=20832 )

In diesem Zusammenhang stehend will ich hier meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass diese Botschaft auch an die Ohren derjenigen politisch Verantwortlichen gelangt, die das „C“ in ihrem Parteinamen tragen. Zur Erinnerung: es war und (ist?) beabsichtigt gewesen, ggf. ein Passagierflugzeug zum „Abschuss“ freizugeben, wenn dies die nationalen Sicherheitsinteressen unseres Staates gebieten.

Nun war es zwar nicht der Bischof, sondern das BVerfG, dass einstweilen den dienstbeflissenen Aktivitäten des Bundesinnenministers ein „jähes Ende“ bereitet hat (vgl. dazu das Urteil des BVerfG v. 15.02.06 >>> BVerfG, 1 BvR 357/05 vom 15.2.2006, Absatz-Nr. (1 - 156), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html ).

Wir können uns also insbesondere auch deshalb an „Bord“ sicherer fühlen, weil das BVerfG in dieser „Frage“ ein rechtes Augenmaß für die Menschenwürdegarantie unseres Grundgesetzes hat.

Lutz Barth, 18.09.08


Deutliche Botschaft des Papstes in Paris: „positive Laizität“ sei notwendig

Papst Benedikt XVI. ließ auf seiner Reise keinen Zweifel aufkommen: Nach ihm sei sei ein neues Nachdenken über den wahren Sinn und die Bedeutung der „positiven Laizität“ notwendig geworden, die der französische Präsident bereits bei seinem Rom-Besuch Ende 2007 in die Debatte geworfen hatte.

“Für den Papst ist es grundlegend, „einerseits auf die Unterscheidung zwischen politischem und religiösem Bereich zu bestehen, um sowohl die Religionsfreiheit der Bürger als auch die Verantwortung des Staates, die er ihnen gegenüber hat, zu gewährleisten, und sich andererseits deutlicher der unersetzlichen Funktion der Religion für die Gewissensbildung bewusst zu werden und des Beitrags, den die Religion gemeinsam mit anderen zur Bildung eines ethischen Grundkonsenses innerhalb der Gesellschaft erbringen kann“ (Quelle: kath.net >>> http://www.kath.net/detail.php?id=20848 <<< html)

Kurze Anmerkung:

Wie immer auch eine „positive Laizität“ in conreto aussehen könnte, so ist jedenfalls deutlich darauf hinzuweisen, dass diese keinesfalls dazu zweckentfremdet wird, unter ihrem Deckmantel einer „ideologischen Laizität“ in einem säkularen Verfassungsstaat das Wort zu reden. Dem Katholizismus selbst scheinen hier schnell die Grenzen skizziert zu sein, denn immerhin beharrt dieser in seinen Lehren auf die „Wahrheit“ und allein dieses Monopol lässt berechtigte Zweifel aufkommen, ob dem Katholizismus wirklich daran gelegen ist, in Zentralfragen der Ethik zur Konsensfindung beitragen zu wollen. Die Beiträge zur Gewissensbildung sind in einer pluralen Wertekultur freilich erwünscht – aber nur in dem Maße, wie sie tatsächlich darauf abzielen, den Interessierten eine Orientierung zu geben. Nicht gefordert – und im Übrigen durchaus bedenklich – ist es hingegen, wenn die interessierte Öffentlichkeit in einen „Entscheidungsnotstand“ versetzt wird, in dem diese mit einer „absolut gesetzte Wahrheit“ konfrontiert wird, aus der sich zugleich auch beachtliche Sanktionen ergeben können, wenn und soweit der Einzelne meint, diese „Wahrheit“ nicht anerkennen zu wollen. Ein „ethischer Grundkonsens“ muss zuvörderst darin bestehen, dass die katholische Kirche vollumfänglich das Selbstbestimmungsrecht und die Gewissensfreiheit auch des Andersdenkenden respektiert und dies ist nach wie vor der springende Punkt in der Debatte. Die Religion ist für die Gewissensbildung eben nicht (!) unersetzlich und mit der Formulierung eines Absolutheitsanspruchs offenbart sich eine gewisse Arroganz, die nicht selten in einer besonderen Form der Intoleranz mündet.

 Bei seinem Besuch des Institut de France erinnerte der Papst an die Worte Rabelais:

 „Wissenschaft ohne Gewissen ist nichts als der Ruin der Seele!“

 

Bedeutungsvolle Worte und in im gegenwärtigen Wertediskurs mag man/frau hinzufügen:

Kirchenspezifische Dogmen und ein hierauf basierender Glaube ohne tugendethische Prinzipien und Toleranz ist nichts anderes als die Instrumentalisierung des Individuums!

Lutz Barth, 18.09.08


Auch wenn heute Sonntag ist ... (oder gerade deshalb?)

Beichten sei wie Duschen, "wir werden alle an der gleichen Stelle schmutzig"
Erschreckende „Ansichten“ über AIDS, die „Pille“ und einiges mehr…

Was mag dem Rezipienten im Fernsehen noch zumutbar erscheinen? Ein Kardinal, eine Fürstin und der Untergang einer Kultur des Wissens und des Verstandes?

Zugegeben: es „brodelt“ seit Tagen in mir, auch wenn ich manche Personen der Gegenwartsgeschichte nicht für sonderlich erwähnenswert erachte, da von ihnen keine entscheidende Impulse ausgehen – zumal für eine sachliche Debatte.

Indes sei es uns allen aber nachgesehen, wenn wir gelegentlich „aus der Haut fahren“ und uns darüber mokieren, mit welchen „geistigen Verwirrungen“ die Öffentlichkeit konfrontiert wird. Zuweilen sitzt man/frau geradezu „ohnmächtig“ bei den „Botschaften“ mancher Interviewpartner in Talkshows vor der „Flimmerkiste“ und es stellt sich ernsthaft die Frage, was wir uns alle vielleicht gemeinsam in einem solchen Moment der „Tatenlosigkeit“ wünschen würden.

Ist da der Wunsch

„Herr, lass mehr Hirn vom Himmel regnen“

frech, disqualifizierend oder gar „beleidigend“?

Nun – ich meine nicht und es bleibt Ihnen anheim gestellt, hierauf nach Antworten zu suchen.

Die Sendung am 09.09.2008, 22.45 Uhr – Menschen bei Maischberger - "Die Fürstin und der Kardinal" (Link hierzu >>> http://www.daserste.de/maischberger/sendung.asp?datum=09.09.2008&Suche+starten.x=10&Suche+starten.y=11 )

ist eine der ersten Referenzadressen für eine sinnvolle Recherche im Internet, um sich zaghaft des Themas anzunähern. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich das Video von der Sendung anzuschauen und ich wünsche Ihnen beim Zuschauen und –Hören eine höhere Toleranzschwelle, als sie mir vielleicht vergönnt war.

Die „Botschaften“ einer Fürstin müssen nicht nur im aktuellen Wertediskurs irritieren und es bleibt zu hoffen, dass dies nicht der status quo christlicher Lehrmeinung ist, denn wenn dem so sein sollte, müssen wir alle dafür Sorge tragen, dass der säkulare Verfassungsstaat gegenüber solchen „Glaubensbotschaften“ um einiges mehr „verfassungsfester“  wird.

Die Kommunikationsfreiheiten des Grundgesetzes sind freilich zu bewahren, aber gerade um der demokratischen Grundordnung willen darf hier daran erinnert werden, dass „der geistige Meinungskampf“ insbesondere auch nach der Rechtsprechung des BVerfG ausdrücklich gewünscht ist, so dass ggf. einige Diskutanten auch damit rechnen müssen, gewisse „Blessuren“ davon tragen zu müssen, ohne gleich auf dem „Scheiterhaufen“ enden zu müssen. Wie war noch gleich die Antwort der Fürstin auf die Frage der Moderatorin Maischberger: Und wer kommt auf den Scheiterhaufen? – "Ich!"

Ohne Sarkasmus sei an dieser Stelle aber darauf hingewiesen, dass der Fürstin ein solches Schicksal erspart bleiben und ihr ein langes und gesundes Leben beschieden sein möge. Vielleicht nutzt sie einen Teil ihrer Zeit auch für die Möglichkeit, sich ggf. einem intensiveren Literaturstudium über bedeutsame ethische Grundsatzfragen in unserer Gesellschaft hinzugeben. Hiermit kann zumindest die Hoffnung verbunden werden, dass diese zu „neuen“ und moderateren Einsichten gelangt, insbesondere über ihre Position zum „schnackseln“ und zur Schwangerschaftsverhütung.

Lutz Barth (14.09.08)


 Editorial 02/2008 der Zeitschrift zum Altenpflegerecht

Pflegerechtler H. Böhme gerät erneut ins Visier seines Kollegen R. Roßbruch und L. Barth scheint das gleiche „Schicksal“ durch den Juristen Thomas Klie zu „erleiden“.

Das Dokument ist frei zugänglich!

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


Aktuell und brisant! Pflegerecht in der Diskussion

Ist wirklich alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist?

Das EDITORIAL von Robert Roßbruch, in PflR 07/2008, S. 305 ff.

 
Mit freundlicher Genehmigung des Verlags Wolters und Kluwer Deutschland GmbH
 
>>>
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Quelle: IQB – Internetportal >>> Zum Editorial mit einer kurzen Vorbemerkung v. Lutz Barth <<< (pdf.)
 

Vgl. in diesem Zusammenhang stehend auch den Kurzbeitrag von L. Barth

Bedenkliche Entwicklungen im Pflegerecht: Wenn die professionelle Expertise das Laientum fördert!, in PflR 07/2008, S. 316 ff.


"Halbe Sache"
Rechtsexperte sieht Karlsruher Tendenz zu strengem Rauchverbot

Der Staatsrechtler Christian Pestalozza sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Tendenz zu einem strengen Rauchverbot in Gaststätten.

Hierzu ein Kurzkommentar v. Lutz Barth, August 2008 >>> mehr dazu <<< (pdf.)


Vatikan offenbart erhebliche Wissensdefizite

Beharrlich weigert sich der Vatikan, sich dem Thema insbesondere der PEG-Sondenernährung aus fachlicher Sicht anzunehmen, wie nicht zuletzt einmal mehr der aktuelle Fall in Italien dokumentiert.

Immer noch wird die Mär verbreitet, dass mit der Einstellung der künstlichen Ernährung der Patient verhungere und verdurste. Dem ist mitnichten so und es kann nur vermutet werden, dass das Beharren hierauf lediglich der zweifelhaften These von der „Heiligkeit des Lebens“ geschuldet ist.

Ungeachtet dessen ist darauf hinzuweisen, dass die künstliche Ernährung nicht (!) zur Basisbetreuung zählt, sondern vielmehr nur das entsprechende Lindern des Hunger- oder Durstgefühls. Mag auch die katholische Kirche für sich den Status einer moralischen Autorität reklamieren, so entbindet doch die Berufung hierauf nicht von der Verpflichtung, sich den Einsichten medizinisches Basiswissens zu öffnen. Es ist ein echtes Ärgernis, wenn die Lehrmeinung der katholischen Kirche mehr oder minder bewusst medizinische Erkenntnisse ausblendet, wenn es darum geht, in einer Wertedebatte auch fachlich Stellung beziehen zu müssen. Mag der Glaube auch „Berge“ versetzen, so wenig wird er allerdings die gesicherten medizinischen Erkenntnisse in Frage stellen können.

Lutz Barth (27.07.08)


Nachgefragt: Freie Rechtsinformationen für den freien Staatsbürger?

„Die Entscheidungen ergehen im Namen des Volkes. Dementsprechend muss jeder diese Entscheidungen auch barriere- und kostenfrei erhalten können. Natürlich - so sie frei angeboten werden - in rudimentärer Art. Frei von intellektueller Aufbereitung, frei von Links zu anderen zitierten Entscheidungen und Normen und frei von weiteren Hinweisen. Schlicht und anonymisiert werden diese Entscheidungen von den Gerichten präsentiert werden“. (Quelle: Wolfgang Kuntz, Quantität gerichtlicher Entscheidungen als Qualitätskriterium juristischer Datenbanken, JurPC-Studie zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen in juristischen Datenbanken, in JurPC Web-Dok. 12/2006, Abs. 1 – 58 (Abs. 7).

Dem kann man/frau sich vorbehaltlos anschließen und es darf insbesondere nachgefragt werden, ob die Gerichte tatsächlich gewillt sind, für eine „freie Rechtsinformation“ Sorge zu tragen. »»»

>>> mehr dazu <<< (pdf.)


Neuerliches Votum des Präsidenten der BÄK zum Patientenverfügungsgesetz: „Patientenverfügungen sind verbindlich, wenn sie klar und eindeutig sind“

„Die deutsche Ärzteschaft hält ein Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen nicht für notwendig. «Wir haben Klarheit - und diese wird durch ein Gesetz nicht noch klarer werden», sagte der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.“ »»»

Quelle: BÄK >>> Ärztepräsident gegen Gesetz zu Patientenverfügungen (23.06.08) <<< html

Kurze Anmerkung:

Nun – die Auffassung des Präsidenten der BÄK ist hinreichend bekannt, ändert aber freilich nichts an der Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber hier seinen grundrechtlichen Schutzauftrag wahrzunehmen hat. Mag auch die verfasste Ärzteschaft „Klarheit haben“, so zeigt uns ein Blick in das Verfassungsrecht, dass der Gesetzgeber letztlich zum Handeln verpflichtet ist! Der Vorbehalt des Gesetzes ist nach wie vor zu beachten und demzufolge muss der Gesetzgeber – auch im Rahmen seines Ermessens- und Beurteilungsspielraums – eine Regelung schaffen. Nicht selten wird in diesem Zusammenhang in der Literatur die Verpflichtung des Gesetzgebers zur Regelung angemahnt, wenn es um grundrechtsrelevante Bereiche geht. Wenn überhaupt etwas in dem Wertediskurs klar ist, so ist es der Vorbehalt des Gesetzes, der eben nicht durch standesethische Grundsatzproklamationen der Ärzteschaft entbehrlich wird.

Weitaus gewichtiger als der metajuristische Ausflug der Bereichsethiker in die nebulösen Dimensionen der Sozialethik scheint denn auch der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts zu sein, wonach Eberhard Schmidt folgend die ärztliche Standesethik nicht isoliert neben dem Recht steht:

 „Sie wirkt allenthalben und ständig in die rechtlichen Bindungen des Arztes zum Patienten hinein. Was die Standesethik vom Arzte fordert, übernimmt das Recht weithin zugleich als rechtliche Pflicht. Weit mehr als sonst in den sozialen Beziehungen des Menschen fließt im ärztlichen Berufsbereich das Ethische mit dem Rechtlichen zusammen.“ (BVerfGE 52,  131ff.)

Hieraus kann aber freilich nicht der Schluss gezogen werden, dass die Standesethik der Ärzte Recht setzt und somit der Patient rechtlich gebunden wird. Das BVerfG hat vielmehr unmittelbar an das Zitat von Schmidt konstatiert, dass die Beachtung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten ein wesentlicher Teil des ärztlichen Aufgabenbereichs ist (BVerfGE 52,  131ff.).

Dies ist ein konsequenter verfassungsrechtlicher Befund, der zugleich auch die Grenzen des standesethischen Bemühens der Ärzteschaft markiert: Eine noch so wohlverstandene ärztliche Ethik wird sich an dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten messen lassen müssen, mag auch das Berufsrecht der Ärzte oder die Vorgaben einer ärztlichen Standesethik keine (einklagbaren) Rechte für den Patienten verbürgen.

Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ist und bleibt frei von ethischen Grundüberzeugungen, sofern es um die Grenzfragen des eigenen Sterbens geht. Hier lässt sich ein ethischer Konsens zwar vermitteln, aber eben nicht verpflichtend und hierauf wird der Gesetzgeber zu achten haben.

Lutz Barth (24.06.08)


Sind „Grüne“ gefährlich für den religiösen Frieden?

„Der Bischof von Augsburg, Dr. Walter Mixa, hat die Forderung der bayerischen Grünen nach einem Verbot aller religiösen Symbole in den Schulen des Freistaates scharf kritisiert. Große Teile der Grünen würden zunehmend „eine Gefahr für die religiöse Toleranz und den religiösen Frieden in unserem Land“, sagte Mixa. Die Forderungen der Grünen kennzeichneten einen „Kulturkampf, der gegen die Kirche, die christlich abendländische Tradition und die Überzeugung der überwiegenden Mehrheit der Menschen in Bayern gerichtet ist“. Es sei bezeichnend, dass in der Geschichte des Christentums die Vertreter inhumaner Ideologien immer gegen das Kreuz zu Felde gezogen seien.“

Quelle: >>> Radio Vatikan v. 15.06.08 <<<

Kurze Anmerkung:

Hier folgt der Bischof Mixa dem Beispiel von Erzbischof Marx nach, nachdem letzterer bereits im Vorfeld die Forderung der Grünen kritisiert hat (>>> Radio Vatikan v. 11.06.08 <<<). Das Wehklagen der Bischöfe hilf hier nicht weiter, zumal offensichtlich dem Bischof Mixa der historische Kontext seiner Aussagen nicht gegenwärtig ist. Der Bischof mag daran erinnert werden, dass im Namen der Kirche durch die Jahrehunderte hinweg ein fortwährender „Kulturkampf“ geführt wird, der exakt die bei den Grünen angemahnte Toleranz vermissen lässt.

In der Sache bahnt sich ein neuer „Wirbel ums Kreuz“ an und die Katholische Kirche darf sich wie selbstverständlich auch der  Schützenhilfe von den Bundestagsabgeordneten, die das „C“ in ihrem Namen tragen, sicher sein. Erinnern wir uns an den Vorstoß von den Senboten eines konservativen Wertedenkens vor wenigen Monaten: Pofalla plädierte dafür, Kruzifixe in allen Schulen, Gerichten und Behörden anbringen zu lassen. So solle das Christentum im öffentlichen Bereich sichtbar gemacht werden (Quelle: >>> Focus Online v. 09.09.07 <<<) und bekam seinerseits Schützenhilfe von Kauder (Quelle: >>> Focus Online v. 10.09.07 <<<).

Was also ist gefordert? Es ist ein „Kreuz“ mit dem Kreuz und vielleicht hilft hier das nochmalige Studium der sog. Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG v. 16.05.95 – Az1 BvR 1087/91, in BVerfGE 93,1)  weiter.

Lutz Barth (16.06.08)


Kontroverse um Informantenschutz für Arbeitnehmer – Whistleblower - Problematik

In der Anhörung vor dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 04.06.08 wurde – wie zu erwarten war – der Informantenschutz der sog. Whistleblower kontrovers diskutiert.

Das Thema hat spätestens seit dem Fall der B. Heinisch auch in der Altenpflege Hochkonjunktur, da insbesondere seinerzeit das LAG Berlin mit seiner Berufungsentscheidung heftige Urteilsschelte erfahren hat.

Die geplante  Neuregelung § 612 a (neu) BGB scheint mehr Fragen aufzuwerfen, denn Lösungen anzubieten.

Aufschlussreich ist hierbei insbesondere die Einschätzung der Herren Deiseroth (Richter am BverwG) und Rinck (Richter beim BAG), freilich aber auch die anderen Expertenmeinungen.

In Anbetracht der erst kürzlich stattgefundenen Anhörung möchte ich hier auf den Stand der Diskussion auf den Seiten des Deutschen Bundestages / Ausschüsse unter dem nachfolgenden Link verweisen:

>>> http://www.bundestag.de/ausschuesse/a10/anhoerungen/a10_81/index.html <<<

Dort finden Sie einstweilen alle relevanten Informationen nebst der geplanten gesetzlichen Neuregelung.

Lutz Barth (12.06.08)


Ein Kardinal außer Rand und Band?

Ausgerechnet der Kardinal, der im letzten Jahr vor einer „entarteten“ Kultur gewarnt hat, schwingt sich auf, gleichsam in einem Rundumschlag Politik, Medien und die Gesellschaft auf das Schärfste zu kritisieren.

Deutschland lebe unter seinen geistigen und geistlichen Verhältnissen und fügte hinzu: «So kann es nicht mehr weitergehen», so Kardinal Meißner am 11.05.08 im Deutschlandrundfunk (Quelle: >>> Netzzeitung.de v. 11.05.08 <<<)

In der Tat: So kann es wahrlich nicht weitergehen, da hier erneut der Kardinal die Grenzen des guten Geschmacks überschritten hat. Kritisch zu hinterfragen ist, wer hier „geistvergessen“ ist – das Volk oder die Kirche. In einem säkularen Verfassungsstaat ist es unerträglich, wenn der aufgeklärte Bürger mit derartigen Visionen eines Kardinals über Gebühr konfrontiert wird, lassen diese doch auf ein wenig tugendhaftes Verhalten der Umsetzung seiner Ziele schließen. Es bleibt nur zu hoffen, dass hier die Politik, aber auch die Gesellschaft deutliche Zeichen setzt. Es stehen gewichtige Themen (z.B. die gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung) zur Entscheidung an und es besteht kein Anlass, aus Respekt vor irgendwelchen archaischen Positionen bar jeder Vernunft die gebotene Parlamentsarbeit zu verweigern. Dem Kardinal sei hier ausdrücklich empfohlen, ein wenig mehr Distanz zu den Problemen unserer Gesellschaft zu bewahren, die er meint, öffentlich wirksam geißeln zu müssen. In dem aktuellen Wertediskurs benötigen wir „keine Pharisäer und Schriftgelehrten“, die da meinen, das Monopol auf die „Wahrheit“ auf ewig gepachtet zu haben.

„Denn ich sage euch: Wenn eure Gerechtigkeit nicht besser ist als die der Schriftgelehrten und Pharisäer, werdet ihr nicht in das Reich der Himmel kommen“ (Mat 5,20)

Keine guten Aussichten! Nun möchte ich zwar nicht in den Himmel kommen und dort ggf. mit den übereifrigen Normexergeten an einem Tisch sitzen, aber uns allen dürfte gut zu Gesichte anstehen, ein wenig mehr Toleranz zu üben – ein Gebot, das unabhängig von einer Konfessionszugehörigkeit Geltung beansprucht und hieran sind die Kirchen und ihre namhaften Vertreter auch im aufgeklärten Zeitalter zu erinnern.

Lutz Barth (12.06.08)


BÄK–Präsident Hoppe: Gastronomie muss rauchfrei werden

Unermüdlich plädiert der Präsident der Bundesärztekammer für den Nichtraucherschutz (Quelle: BÄK >>> Pressemitteilung v. 11.06.08 <<<).

Die Wahrnehmung des  gesundheitspädagogischen Mandats ehrt freilich diesen, wenngleich ich mir hier – wie bei der Frage nach der Patientenautonomie - zugleich auch einen ausgewogenen Blick für die bedeutsamen Verfassungsfragen wünschen würde. Es ist auffällig, dass das Selbstbestimmungsrecht der Bürger beharrlich in den Hintergrund gedrängt wird, wenn es darum geht, selbstverantwortete Entscheidungen treffen zu müssen. Die unselige Debatte um den Nichtraucherschutz ist auf unspektakuläre Weise zu lösen: Künftig haben sich die Gastronomen zu entscheiden, ob diese eine Raucher- bzw. Nichtrauchergaststätte unterhalten wollen, während demgegenüber der aufgeklärte und gesundheitspädagogisch orientierte Bürger durchaus selbstbestimmt entscheiden kann, welche Gaststätte er nun zu besuchen gedenkt. In diesem Sinne wäre an eine verbindliche Kennzeichnungspflicht zu denken. Im Übrigen verbleibt es dabei, dass in einer Gaststätte als Arbeitsstätte mit Publikumsverkehr der Umfang und die Reichweite der Schutzmaßnahmen sich an der Natur des Betriebes und der Art der Beschäftigung auszurichten haben. Auch hier gilt prinzipiell, dass es keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch (!) auf die Einrichtung eines rauchfreien Arbeitsplatzes geben dürfte; vielmehr ist diesbezüglich der Arbeitnehmer bei der Wahl seines Arbeitsplatzes frei von jedweder Fremdbestimmung so wie es wohl keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Errichtung, den Betrieb und vor allem Zugang einer rauchfreien Gaststätte geben dürfte. Das BVerfG wird uns alle demnächst aufklären und es bleibt zu hoffen, dass die Verfassungshüter zu einer ausgewogenen Entscheidung gelangen.

Lutz Barth (11.06.08)


Patientenverfügung – Keine Macht den Kirchen!

Bei der gesetzlichen Regelung des Umgangs mit Patientenverfügungen sehen die beiden großen Kirchen nach wie vor Klärungsbedarf. Sie haben deutliche Vorbehalte gegen mehrere Punkte des Gesetzentwurfs des Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), wie sich aus einem gemeinsamen Schreiben an die Bundestags-Fraktionsvorsitzenden ergibt.

Quelle: IQB – Lutz Barth >>> zur Mitteilung <<< (pdf.)


Was will uns die Ehefrau von Lafontaine, Christa Müller, mitteilen?

In einer von einem Wertkonservativismus heimgesuchten Gesellschaft meldet sich nun Christa Müller, bekanntermaßen die Ehefrau von Oskar Lafontaine, zu Wort. Die Grundbotschaft scheint zu lauten: Wertkonservativ und links zu sein schließen einander nicht aus.

Einer Mitteilung bei kath.net zufolge spricht sich Müller gegen die Ganztagsbetreuung und für ein Müttergehalt aus (Quelle: kath.net v. 16.05.08)

Bei dieser Gelegenheit erfahren wir, dass mit Blick auf die angedachten Änderungen im Scheidungsverfahren Müller daran erinnert, dass auch Fachleute daran glauben, dass nicht oft genug um die Beziehung gekämpft werde. „Manchmal kommt man dann vom Regen in die Traufe. Deswegen finde ich es problematisch, dass unsere Justizministerin die Scheidung erleichtern will. Da wertet man die Ehe ab. Ich glaube nicht, dass das unsere Gesellschaft glücklicher macht.“

 Was mögen wir der Gattin des Herrn Lafontaine zurufen wollen?

 Es geht nicht darum, dass die Gesellschaft glücklicher wird, sondern dass vielfach mit der Scheidung der Weg in das neue Glück geebnet wird, mag auch dieses Glück nicht immer von Dauer sein. Die Ehe als Institution ist nicht „heilig“, wie uns wertkonservative Gelehrte Glauben schenken wollen und noch weniger ist die Unauflöslichkeit der Ehe eine der zentralen Wesenseigenschaften der Ehe im säkularen Staat. Nehmen wir diese Wesenseigenschaft ernst, darf auch Frau Müller mit ihrer philosophischen Grundsatzbetrachtung nicht stehen bleiben, sondern hat sich hierzu die Ansprache etwa des Papstes Johannes Paul II. vom 28. Januar 2002 vor den Mitarbeitern am obersten kirchlichen Ehegericht des Vatikans, der Rota Romana, in Erinnerung zu rufen.

Die Ansprache über das Sakrament der Ehe verdeutlicht mit aller Konsequenz, was es bedeuten würde, für eine wertkonservative Auffassung in unserer Gesellschaft zu werben. Da wundert es nicht, dass auch gleich nach der Ansprache des Papstes die freiberufliche Zunft der Rechtsanwälte, aber auch die Richter aufgerufen sind, sich für den Erhalt der Ehe einzusetzen. Während der Richter für eine kluge Versöhnungsarbeit zuständig sei, werden die Anwälte hingegen mehr in die Pflicht genommen: „Sie können nur dann an einem solchen zivilen Ehescheidungsverfahren mitwirken, wenn es nach der Absicht des Klienten nicht auf einen Bruch der Ehe, sondern auf andere legitime Ergebnisse abzielt, die in einer bestimmten Rechtsordnung nur durch diesen Rechtsweg zu erreichen sind (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 383). Auf diese Weise dienen die Anwälte durch ihr hilfreiches Bemühen um Versöhnung von Personen in Ehekrisen wirklich den Rechten dieser Menschen und vermeiden es, zu bloßen Handlangern im Dienst beliebiger Interessen zu werden“ (Quelle: kath.net, 36. 2147, 47: Dokumentation: Die Ansprache des Papstes an die Rota Romana).

Aller Säkularisierung zum Trotz beinhaltet eine wertkonservative „Schule“ unserer Gesellschaft zugleich auch immer die Instrumentalisierung des staatlichen Rechts für ihre Zwecke. Hierzu gibt es eine Fülle von Beispielen, wie nicht zuletzt auch das rechtspolitische Gerangel um ein Patientenverfügungsgesetz dokumentiert, bei dem das Evangelium vitae gegenwärtig seine volle Wirkung zeigt. Es sei daran erinnert, dass in dem Evangelium vitae auch die politisch Verantwortlichen aufgerufen werden, ihre Mitwirkung an dem Gesetzgebungsprozess zu verweigern.

Wertkonservative, zumal religiös begründete Positionen führen per se in einen Gesetzgebungsnotstand, den zu lösen in der Folge nur noch die Richter imstande sind. Nehmen wir den propagierten Wertkonservativismus ernst, müssen zwangsläufig die Grundrechte auf der Strecke bleiben und neben den Abgeordneten haben sich alle Gesellschaftsmitglieder in den Dienst des göttlichen Plans zu stellen, den zu erfüllen das vermeintlich das Naturgesetz vorgibt. Und so dürfte es wohl wahr sein, dass weder links noch rechts oder die Mitte eine konservative Werthaltung ausschließen: im Gegenteils, sie sind zur konservativen Werthaltung verpflichtet.

Lutz Barth (20.05.08)


Zur Problematik von Kindstötungen

Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP)

Quelle: DGPPN >>> Zur Gemeinsamen Stellungnahme (07.05.08) <<< (pdf.)


Das Ethik-Kartell und seine Folgen für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten!

Wir haben schon des Öfteren darüber berichten müssen, dass mit Blick auf die patientenautonomen Entscheidungen des Patienten in unserem Lande ein erheblicher Normierungsbedarf besteht. Die einst so lebhaft geführte Debatte um die Patientenverfügung scheint langsam aber sicher aus dem Bewusstsein einzelner Abgeordneten zu schwinden, die eigentlich dazu berufen sind, aktiv an den grundrechtlichen Schutzverpflichtungen des Bundesgesetzgebers mitzuwirken. Das Patientenverfügungsgesetz rückt in die Ferne und es steht zu befürchten an, dass sich keine Mehrheiten hierzu finden lassen. Die Parteien, die das „C“ in ihrem Namen tragen, begeben sich auf die Suche nach Gleichgesinnten, die da meinen könnten, dass die Rechtsfragen um die Patientenautonomie und ein selbstbestimmtes Sterben nicht normierbar seien. Die große ethische Gemeinschaft, bestehend aus Bundesärztekammer, den Christdemokraten und Christsozialen und freilich den Kirchen, ist im Begriff, konservative Werte in unserem vermeintlich säkularen Verfassungsstaat zu revitalisieren. Die Folgen stellen sich dann auch prompt ein: Manche Abgeordnete erliegen der ethischen Instrumentalisierung durch die wertkonservativen Denker unserer Zeit und „verweigern“ ihre konstruktive Mitarbeit im Parlament. Die gebotene säkulare Ethik, die unabhängig von Wertedebatten stets dem Geiste unserer Verfassung innewohnt, wird durch ein Ethik-Kartell verdrängt, dass „höhere sittliche Werte generiert“. Der selbstbestimmungswillige Grundrechtsträger in seiner Rolle als autonomer Patient wird mit einer transzendenten Verheißung konfrontiert, die nicht mehr als ein Blick in die ethische Glaskugel ist. Schleichend entziehen sich wohl große Teile der Abgeordneten ihrer „Berufung“ und „Bestimmung“ aus Respekt vor den Kirchen und damit verabschieden wir uns endgültig von der zwingend geboten Neutralität des Staates in Glaubensfragen. Der „Glaube versetzt nicht nur Berge“ oder ermöglicht die „Speisung der Fünftausend“, sondern er führt im Zweifel auch dazu, dass den Bürgerinnen und Bürger ihrer selbstverständlichen Grundrechte verlustig gehen.

Dass die Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung normierbar sind, zeigen die entsprechenden Alternativ-Entwürfe und sofern hier einzelne Politiker überfordert sind, mögen diese – wie im Übrigen in anderen Sachbereichen auch – qualifizierten und ggf. außerparlamentarischen Sachverstand einbinden.

 Es reicht völlig zu, wenn der Einzelne sich dafür entscheidet, seinen speziellen christlichen Tod zu sterben, um nicht mit dem eisernen Gesetz von der „Heiligkeit des Lebens“ in Konflikt zu geraten. Dieses „Gesetz“ ist allerdings nicht rechtsverbindlich, mag dies auch dem Wunsch der Mitglieder des Ethik-Kartells entsprechen.

 Lutz Barth (15.05.08)


Patientenverfügung - Politiker müssen Selbstbestimmungsrecht achten!

Die ethischen Nebelbomben und der Kulturkampf wider einer Kultur des Todes tragen nunmehr Früchte: Der Christdemokrat Kauder präsentiert sich in der Öffentlichkeit als weitsichtiger Philosoph, in dem er feststellt, dass ggf. die Politik zur Einsicht gelangt, dass es Lebenssituationen gibt, die sich einer gesetzlichen Regelung entziehen. Da kann es nur hilfreich sein, wenn Hubert Hüppe (CDU) ihm gleichsam Schützenhilfe leistet, wenn er alte Klischees - gleichwohl aber von besonderer Durchschlagskraft  - bedient und darauf hinweist, dass ein Betreuer auch ein „lauernder Erbe“ sein könne. Ethische Fundamentalpositionen gewinnen mehr an Boden und es droht die Gefahr, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auf der Strecke bleibt. Ängste werden nicht nur „bedient“, sondern vor allem auch geschürt. So wie eine Enthistorisierung in der Debatte um die Patientenverfügung zu fordern ist, muss auch dringend darauf hingewiesen werden, dass entgegen den Bekundungen der Lebensbefürworter und der Verfechter einer Kultur des Lebens es wohl tatsächlich darum gehen dürfte, den angeblich historisch bedeutsamen Wertediskurs weiter zu tabuisieren. Freilich finden sich einige Politiker in prominenter Gesellschaft, wenn es darum geht, verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten schlichtweg zu ignorieren. Es geht in der Debatte nicht um den „lauernden Erben“, sondern darum, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, Grundrechtsgefährdungen sachgerecht zu begegnen. Der Gesetzgeber darf nicht dauerhaft das Problem an die Gerichte „delegieren“, denn diese sind einstweilen nur dazu berufen, dem Bürger und den Bürgerinnen ihren Rechtsschutz nicht zu versagen, wenn und soweit der parlamentarische Gesetzgeber aufgrund des Vorbehalt des Gesetzes noch keine Regelung getroffen hat.

Wird, so die berechtigte Frage, die Debatte um die Patientenverfügung ein jähes Ende finden? Scheitert die Wahrnehmung des Schutzauftrages durch den Gesetzgeber an der Revitalisierung vermeintlich höherer Werte?

Die These, dass die Rechtsfragen nicht „normierbar“ seien, kommt einer beharrlichen Arbeitsverweigerung gleich und so bleibt nur noch zu prognostizieren, dass künftig der „Sterbehilfe-Tourismus“ weiter boomen wird.

Keine guten Aussichten für einen selbstbestimmten Tod in diesem unserem Lande!

Herr Hüppe könnte im Übrigen vortrefflich darüber weiter nachdenken, ob in der Folge der Betreuer „als künftiger Erbe“ qua Gesetzes wegen gehalten wäre, ein entsprechendes Erbe nicht anzutreten. Sofern der Betreuer als Erbe ausscheidet und sich keine weiteren Erben finden lassen, fällt bekanntermaßen das Vermögen dem Fiskus zu. Dieser Umstand könnte einige Finanzpolitiker frohlocken, trägt doch auch so der Patient mit seiner patientenautonomen Erklärung zur weiteren Konsolidierung der Staatsfinanzen bei. Dass hierbei im Zweifel der Testierfreiheit Grenzen zu setzen sind, erscheint als wenig problematisch, denn die „Freiheit zur Selbstbestimmung“ wird zur Disposition der Alltagsphilosophen gestellt und da spielt es keine nennenswerte Rolle mehr, dass das „Dosenpfand“ mit seinen jeweiligen Ergänzungsverordnungen wohl das zentralere rechtspolitische Problem der vergangenen Jahre war.

Was also bleibt? Die „neue“ Debatte (freilich im alten Gewande) um den Schwangerschaftsabbruch sollte erst gar nicht eröffnet und geführt werden. Legen wir diese schlicht zu den Akten, denn eine ernsthafte Diskussion – mal von dem gebetsmühlenartigen Rezitieren von philosophischen Grundweisheiten, die für sich den Anspruch der  „Wahrheit“ beanspruchen, abgesehen – steht nicht zu erwarten an.

Lutz Barth (06.05.08)


Patientenverfügungsgesetz auf der Kippe?

Bedenkliche Entwicklung!

Es war eigentlich zu vermuten. Nachdem die CDU/CSU aus Respekt vor den Kirchen „einstweilen“ davon Abstand genommen haben, nach der SPD ihren eigenen Entwurf zur Regelung der Patientenverfügung ins Parlament einzubringen, scheint nunmehr die Botschaft des Herrn Kauder eindeutig zu sein: er hält es für möglich, dass es kein Gesetz geben werde. Kauder philosophiert über die Frage, dass vielleicht die Politik erkennen müsse, dass bestimmte Lebenssituationen sich einer gesetzlichen Regelung verschließen (Quelle: Tagesspiegel – online v. 04.05.08).

Damit liegt Kauder im Übrigen ganz auf der Linie des Präsidenten der Bundesärztekammer, der in der Debatte stets betont hat, dass „letzte Fragen“ des Lebens (und freilich auch des Sterbens) nicht normierbar seien.

Verweigert also die CDU den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Lande den notwendigen Grundrechtsschutz? Anlass zu dieser kritischen Nachfrage besteht allemal, ist es doch unbestritten, dass der Staat vor seinen Rechtssetzungsaufgaben nicht kapitulieren kann, denn schließlich hat er seiner Verpflichtung zum Grundrechtsschutz nachzukommen. Die Gerichte sind auf Dauer wohl nicht nur überfordert, die Rechtsfragen im Wege des rechtsfortbildenden „Richterrechts“ zu entscheiden, sondern vor allem hierfür auch nicht (!) zuständig, mal ganz von den Differenzen zwischen dem Straf- und Zivilsenat beim BGH abgesehen.

Der Vorbehalt des Gesetzes weist einzig in die richtige Richtung und deshalb müssen die Fragen in einem rechtsförmigen Gesetzgebungsverfahren geregelt werden!

Sollte die CDU tatsächlich ihre Mitwirkung mit Blick auf die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates nachhaltig verweigern, trägt diese ohne Frage in einem ganz entscheidenden Punkt zum Untergang einer Rechtskultur bei und überantwortet ein gesamtes Staatsvolk in die Hände eines „Schattengesetzgebers“. Die Integrität und die Tugendhaftigkeit der BÄK und Kirchen steht hier nicht in Frage, wohl aber ihr „Sendungsbewusstsein“, den Patienten bei den von ihm zu entscheidenden Fragen an seinem Lebensende „ethisch zwangsbeglücken zu wollen“.

Die Bundestagsabgeordneten sind aufgefordert, in dieser Frage fraktionsübergreifend sich dem Problem anzunehmen und ihre parlamentarischen Pflichten wahrnehmen. Einen Fraktionszwang (auch nicht einen solcher „faktischer Natur“) darf es nicht geben und es wird hier der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Abgeordneten sich ihrer Verantwortung und der Bedeutung des Vorbehalt des Gesetzes bewusst werden.

Sollten das Patientenverfügungsgesetz und die Bestrebungen hierzu „begraben“ werden, hat die Patientenautonomie nachhaltigen Schaden genommen.

Lutz Barth (05.05.08)


Umfrage ist beendet!

Würden Sie es begrüßen, wenn im Rahmen der Debatte der Sterbehilfe bundesweit ein Referendum durchgeführt werden würde?

Quelle: IQB - Internetportal >>> mehr dazu <<<

 

Wir danken für Ihr reges Interesse und wir stellen in Kürze die Ergebnisse ein.

Lutz Barth (05.05.08)


Ringvorlesung der Universität des Saarlandes

„Religion in der modernen Gesellschaft – überholte Tradition oder wegweisende Orientierung?“


Vorträge vom 22. April bis 8. Juli 2008
Jeweils dienstags um 18.15 Uhr
Erster Vortrag im Festsaal des Rathauses Saarbrücken St. Johann
Alle weiteren Vorträge im Gemeindezentrum „Alte Kirche“
Evangelisch-Kirch-Str. 27, Saarbrücken (Nähe St. Johanner Markt)

Der Fachbereich Evangelische Theologie lädt alle Interessierten herzlich ein!

Im Sommersemester 2008 hat die Fachrichtung Evangelische Theologie der Universität des Saarlandes in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Saarbrücken zu einer Ringvorlesung eingeladen – sie steht unter dem Thema „Religion in der modernen Gesellschaft“.

Noch vor wenigen Jahren war die „Säkularisierung“ (Verweltlichung, Entchristlichung) in aller Munde, heute ist dagegen oft von „Wiederkehr der Religion“ oder „Religionsproduktivität der Moderne“ die Rede. Werbung und Pop-Kultur stecken voller Anspielungen auf biblische Motive. Die Vielfalt der Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft führt scheinbar dazu, dass viele nach etwas suchen, das ihnen Orientierung gibt. Religionen wie der Buddhismus üben eine unvermutete Faszination aus. In politischen Konflikten führen oft Religionen zur Eskalation oder auch Deeskalation.

Die Vorlesungsreihe nimmt solche Phänomene zum Anlass, um konkret und grundsätzlich nach der Rolle zu fragen, die Religion bzw. Religionen in der Moderne spielen. Unter anderem geht es um folgende Fragen: Worin liegt die Faszinationskraft der Religionen begründet? Was haben Religionen zur Modernisierung unserer Lebenswelt beigetragen? Wie haben sie sich verändert? Können sie in Fragen der Moral und der Sinnsuche weiter Orientierung geben? Und: Gibt es in Europa eine Verpflichtung auf das „christliche“ oder „christlich-jüdische“ Erbe?

Im Rahmen der Ringvorlesung referieren und diskutieren Fachleute der Universität des Saarlandes und anderen deutschen Universitäten (unter anderem Tübingen und Berlin).

Kooperationspartner der Veranstaltung sind die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Evangelische Studierendengemeinde des Saarlandes (ESG). Gefördert wird die Ringvorlesung von der ASKO-Europa-Stiftung und dem Evangelischen Kirchenkreis Saarbrücken.

Eine Terminübersicht zu allen Vorträgen finden Sie unter:
www.uni-saarland.de/fak3/fr32/aktuelles/ringvorlesung/Ringvorlesung-SS-2008.pdf

Quelle: Universität des Saarlandes.de >>> Mitteilung <<<

 

Auf folgenden Vortrag möchte ich gesondert hinweisen:

Die römisch-katholische Kirche – Hemmschuh oder Wegbereiter in der heutigen Gesellschaft?

Vortrag im Rahmen der öffentlichen Ringvorlesung der Universität im Gemeindezentrum „Alte Kirche“ in Saarbrücken

Dienstag, 6. Mai 2008, 18.15 Uhr
Gemeindezentrum „Alte Kirche“
Evangelisch-Kirch-Str. 27, Saarbrücken (Nähe St. Johanner Markt)

Referent: Prof. Dr.Gotthold Hasenhüttl, Katholische Theologie, Saarbrücken

„Die römisch-katholische Kirche vertritt in ethischen Fragen, im Blick auf die Ökumene sowie bei Entscheidungen zu ihrer eigenen Struktur oft Positionen, die Anstoß erregen. Für die einen muss das so sein, weil die Botschaft der Kirche ihrem Auftrag und nicht dem Zeitgeist entsprechen soll. Für andere ist eben dies Zeichen für die dogmatische Hartleibigkeit der katholischen Kirche. Der bekannte katholische Theologe Gotthold Hasenhüttl beleuchtet einige Fallbeispiele und klärt systematisch das Verhältnis der katholischen Kirche zur modernen Gesellschaft.“

Quelle: Universität des Saarlandes.de >>> Mitteilung  <<<


Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier wird nicht Vize des Bundesverfassungsgerichts

In dem Drama um die Kandidatur und Wahl des mit hoher Kompetenz ausgestatteten Würzbürger Staats- und Verfassungsrechtlers Horst Dreier zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgericht wurde nun der letzte Akt geschrieben »»»

 >>> zur Mitteilung v. 19.04.08 <<< (pdf.)


Stammzellentscheidung: "Ethik des Heilens" ist inhumaner Fundamentalismus?

Die "Ethik des Heilens" sei ein inhumaner Fundamentalismus, so der Papstberater Manfred Lütz vor der Stammzellentscheidung des Bundestages in der letzten Woche. Nach ihm habe die Ethik des Heilens „mit vernünftiger Ethik nichts zu tun“, sondern sei "ein Kampfbegriff, der jedes Gegenargument als unmenschlich aus dem Feld schlagen soll. Dabei ist sie selbst unmenschlich“ so Lütz.

Quelle: >>> Kölner Stadtanzeiger (10.04.08) <<< (html)


Demenz und Wachkoma – die „Geburtsstunden“ einer „anderen Person“?

In der Debatte um die Reichweite und Verbindlichkeit von Patientenverfügungen veranlasst die (Rechts-)Auffassung mancher Juristen von der sog. antizipativen Willenserklärung und damit gleichsam einem Willenskontinuum die Palliativmediziner dazu, aus psychologischer und anthropologischer Sicht diese Auffassung ad absurdum führen zu wollen. »»»

Quelle: IQB - Internetportal >>> IQB – Mitteilung v. 02.04.08 <<< pdf.


Nachfragt: Lahrer Kodex – was nun Herr Fuchs?

Erinnern wir uns: Der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Christoph Fuchs, hat den sog. Lahrer Kodex für überflüssig erachtet. "Es bedarf keines weiteren Kodexes, um Grundsätze ärztlicher Sterbebegleitung zu verdeutlichen", so Fuchs. Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet.

Der „Lahrer Kodex“ ist eine Selbstverpflichtungserklärung von Ärzten und die Verfasser des Kodex sind Mediziner und nicht-medizinische Experten zum Thema Patientenrecht, die sich zum Lahrer Kreis zusammengeschlossen haben. In dem Kodex verpflichten sich die Ärztinnen und Ärzte insbesondere dazu, die Patientenverfügungen für verbindlich zu erachten.

Wir vom IQB führen dazu derzeit eine Umfrage durch und fragen bei der Ärzteschaft nach, ob diese den Lahrer Kodex für überflüssig erachtet.

Das Zwischenergebnis dürfte ein deutliches Signal setzen: Von den bis dato abgegebenen 116 Stimmen halten derzeit 78% (= 91 Stimmen) den Lahrer Kodex nicht für überflüssig. Hier fragt sich, ob die Lesart der berufsständischen Bundesärztekammer immer die Meinung der Basis widerspiegelt. Es steht vielmehr zu vermuten an, dass hier nicht selten der „Wunsch des Vater“ des Gedankens ist und den Ärztekammern aufgegeben ist, gerade im Hinblick auf den ethischen Diskurs über die Patientenverfügung und Sterbehilfe-Debatte ihre ethischen Grundsatzproklamationen zumindest auch am Willen ihrer Mitglieder auszurichten. Mit der Zwangsmitgliedschaft in den entsprechenden Landesärztekammern hat freilich die Ärzteschaft ihr Gewissen nicht „draussen vor der Tür an den Nagel gehängt“ und es mutet seltsam an, dass hier einzelne Funktionärsträger sich zum allgemeinen Sprachrohr einer gesamten Berufsgruppe aufschwingen und hierbei offensichtlich nicht bereit sind, die Einstellung ihrer Mitglieder hierzu näher zu eruieren. Es verfestigt sich zunehmend der Eindruck, dass die Kammern einschließlich der Bundesärztekammer sich davor scheuen, eine offensiv geführte Diskussion mit ihren Mitglieder an der Basis zu führen. Dies sind beileibe keine gute Aussichten.

Die >>> Umfrage <<< hierzu finden Sie hier auf den Seiten des IQB - Internetportal und wir dürfen Sie bitten, Ihre Stimme hierzu abzugeben.

Lutz Barth


Die  Umfrage 

Vorausgesetzt, es gäbe eine Pflegekammer, würden Sie persönlich Richtlinien für die Sterbebegleitung begrüßen?

ist beendet.

Das Ergebnis der Abstimmung (Stimmen insgesamt 88) lautet wie folgt:

 

 


Ein Auftrag der Ärzte: die Assistenz bei einem humanen Sterben?

„Unser ärztlicher Auftrag ist: Leben erhalten, Gesundheit schützen und wieder herstellen, Leiden lindern und Sterbenden bis zum Tod beistehen.

Deshalb lehnen wir aktive Sterbehilfe ab, wozu ich ausdrücklich auch den ärztlich assistierten Suizid zähle.

Es gibt also Situationen, in denen Ärzte den in einer Patientenverfügung erklärten Willen eines Menschen nicht akzeptieren können, weil er ihrem ärztlichen Gewissen widerspricht. In unseren Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung heißt es dazu unmissverständlich:

„Ein Arzt kann nicht zu einer seinem Gewissen widersprechenden Behandlung oder zu bestimmten Maßnahmen gezwungen werden.“ (Quelle: Aus dem >>> Statement des Präsidenten der BÄK zur Pressekonferenz "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" am 27. März 2007 in Berlin <<<).

Diese immer noch aktuelle Stellungnahme des Präsidenten der BÄK aus dem Jahr 2007 im bedeutsamen Wertediskurs über die Reichweite patientenautonomer Verfügungen ist durchaus begrüßenswert, mal davon abgesehen, dass er auch den ärztlich assistierten Suizid ablehnt. Leider ist in der aktuellen Debatte festzustellen, dass der Präsident die Tragweite seiner eigenen Worte offensichtlich nicht zu überblicken vermag, denn in der Tat kann kein Arzt zu einer seinem Gewissen widersprechenden Behandlung oder zu bestimmten Maßnahmen gezwungen werden. Dies gilt auch im Hinblick auf die „ethischen Weisungen“ der Landesärztekammern resp. der Bundesärztekammer (!) und dies scheint einer der neuralgischen Punkte in der intraprofessionellen Debatte der Ärzteschaft zu sein. Die Entscheidung bleibt jeweils auf den Einzelfall bezogen den Ärztinnen und Ärzten überlassen und sofern der Gesetzgeber in eng begrenzten Fällen den ärztlich begleiteten Suizid der Ärzteschaft als Handlungsoption ermöglichen sollte (was diesseits nachhaltig zu begrüßen wäre), haben die Ärzte für sich ihre Gewissensentscheidung zu treffen, ohne dass hier die Bundes- oder die jeweils zuständige Landesärztekammer Weisungen von oben erteilen könnte.

Lutz Barth


Neu Der Freiburger Appell: Cave Patientenverfügung der Professoren Thomas Klie und Christoph Student

Einige kritische Anmerkungen zu den Botschaften v. Lutz Barth (März 2008) 

Quelle: IQB – Internetportal >>> Zum Download des Beitrages <<< (pdf.)


Die  Umfrage zur künstlichen Lebenserhaltung mit der Frage:

Sollen auch Krankenschwestern und Pfleger über die künstliche Lebenserhaltung entscheiden?

ist beendet.

Das Ergebnis der Abstimmung (Stimmen insgesamt 340) lautet wie folgt:

Als Hintergrund für die Umfrage haben wir auf folgende Information in der Ärzte Zeitung online v. 21.02.08 verwiesen:

Einer Mitteilung in der Ärzte Zeitung v. 21.02.08 zufolge möchte der britische Ärztebund (British Medical Association, BMA) es künftig außer Haus- und Fachärzten auch "besonders gut ausgebildeten Krankenschwestern und -pflegern" erlauben, zu entscheiden, ob ein unheilbar kranker Patient künstlich am Leben gehalten werden soll oder nicht.

Bislang haben allein Ärzte dieses Recht und britische Patientenverbände kritisieren die neuen Richtlinien als "unverantwortlich".

"Diese Empfehlungen sind deshalb schlecht, weil sie es Ärzten und Krankenpflegepersonal künftig deutlich erleichtern werden, alte und schwerkranke Patienten nicht länger am Leben zu halten. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, da die schwächsten Patienten darunter leiden werden", so eine Sprecherin der Patient Association (PA) in London.

Das Londoner Gesundheitsministerium selbst hat darauf hingewiesen, dass es Sache der ärztlichen Selbstverwaltung sei, entsprechende Regelungen zu finden (Quelle: Ärzte Zeitung (21.02.08)

 


Aktuell

 

Umfrage, gerichtet an die Ärzteschaft >>> mehr dazu <<<

 

Umfrage, gerichtet an die Pflegenden! >>> mehr dazu <<<

 

Offener Brief an die bundesdeutsche Ärzteschaft!

       Quelle: IQB - Internetportal >>> mehr dazu <<<

Wir würden uns freuen, wenn Sie zur Verbreitung dieser Meldung auch auf Ihren Internetseiten beitragen können. Wir haben Ihnen hier die Möglichkeit geschaffen, den Appell im Pdf. Format downzuloaden. >>> Download <<< (pdf.)


Immer noch aktuell
Ansichten eines Palliativmediziners über den „Zwang zum Leben“

„In einer Umfrage unter neurologischen Chefärzten gab tatsächlich fast die Hälfte an, ihre eigene Ausbildung für die Begleitung in der Sterbephase sei "mäßig bis schlecht". Sechzig Prozent räumten Angst vor Rechtsfolgen beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ein. Ähnliches ergaben Umfragen unter Hausärzten und Onkologen - übrigens auch bei Vormundschaftsrichtern.“

Quelle: >>> Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.01.2007, Nr. 16, S. 42 (Feuilleton) <<< - Ein Gespräch mit dem Münchner Palliativmediziner Gian Domenico Borasio über den Zwang zum Leben

Kurze Anmerkung (L. Barth, 19.03.08):

Nehmen wir dieses Statement des Palliativmediziners Borasio ernst, kann kein Zweifel daran bestehen, dass zwingend ein Regelungsbedarf besteht. Es gilt vornehmlich, den Ärzten die „Angst vor den Rechtsfolgen“ beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen zu nehmen. Hierbei erscheint es wenig förderlich, vor einer gesetzlichen Regelung der Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung zu warnen, wie sich einige Fundamentalethiker anschicken. Insbesondere wird der Gesetzgeber darauf zu achten haben, dass das ärztliche Berufsrecht den normativen Vorgaben des Gesetzes folgen wird. Borasio hat Recht mit seiner Annahme, dass in der Debatte um die Reichweitenbeschränkung der Patientenverfügung diese sich zugleich als“Ersatz des alten medizinischen Paternalismus durch einen neuen - und schlimmeren - ethischen Paternalismus“ erweist. „Das zentrale Prinzip des Lebensschutzes wird zum Dogma des Lebenszwangs umgedeutet und damit entwertet. Das hat in meinen Augen etwas Fundamentalistisches“, so Borasio unmittelbar in seinem Gespräch weiter und dem muss insbesondere in einem säkularen Verfassungsstaat beigepflichtet werden. Dass nunmehr insbesondere die CDU/CSU aus Respekt vor den Kirchen etwa den sog. Bosbach-Entwurf mit seiner „Reichweitenbeschränkung“ noch nicht ins Parlament einbringen wollen, ist ein beredtes Beispiel dafür, dass im Wesentlichen die Debatte durch Fundamentalisten geführt wird und letztlich wohl auch entschieden werden soll. Ungeachtet dessen ist nunmehr der sog. Stünker-Entwurf ins Parlament eingebracht worden, der keine Reichweitenbeschränkung patientenautonomer Verfügungen vorsieht und es bleibt zu hoffen, dass alsbald der Gesetzgeber zur Tat schreiten wird. „Rechtssicherheit“ ist das Gebot der Stunde und nicht die Etablierung einer neuen Kultur des Sterbens, bei der sich im Zweifel der vermeintlich egozentrische Patient mit seinem selbstbestimmten Willen in den Dienst der Palliativmedizin oder einer Ärzteinstitution zu stellen hat. In einem solchen Fall wird der Patient zum „Objekt“ einer antiquarischen Standesethik (und freilich auch der Wissenschaft und Forschung) degradiert und damit wird zugleich die „Würde“ des Menschen zur „kleinen Münze“ „geschlagen“. Beileibe keine gute Aussichten für ein individuelles Sterben, zumal wenn das Selbstbestimmungsrecht des Patienten mit einer vorgeblichen herrschenden Moral konfrontiert wird, die zudem über metajuristische Rechtsnormen und transzendenten Werten abgesichert werden soll. Hier ist dringend daran zu erinnern, dass der Staat zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet ist und jedenfalls den religionsspezifischen Dogmen von Verfassungswegen ebenso deutliche Grenzen gesetzt sind, wie den Bestrebungen der Ärztekammern, nachhaltigen Einfluss auf die Gewissensentscheidung ihrer Kammermitglieder qua Standesethik und –recht üben zu können.


Freitod durch Luftballongas
Dignitas setzt auf Helium

Quelle: n-tv .de >>> Mitteilung v. 18.03.08 <<<

 

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Da nach wie vor (auch in der Schweiz) an der strikten Rezeptpflicht von Natrium-Pentobarbital festgehalten wird, wurde bereits in der Stellungnahme v. 15.08.07 v. Dignitas deutlich, dass sich ggf. die für die Freitodhilfe tätigen Organisationen Alternativen überlegen müssen.

Quelle: Dignitas.ch – Der Generalsekretär Ludwig A. Minelli in seiner >>> Stellungnahme v. 15.08.07 zum „Entwurf von Richtlinien für die organisierte Sterbehilfe“ <<< (pdf.)

„Um einen angst- und schmerzfreien Tod zu gewährleisten, kommt (...) – in erster Linie die Helium-Methode in Betracht, welche in der einschlägigen Literatur bereits ausführlich beschrieben worden ist.“

In der o.a. Stellungnahme selbst weist Dignitas allerdings auf ein enormes gesellschaftliches Risiko hin, dass mit dieser Methode verbunden sei.

„Alle dafür erforderlichen Materialien sind für jedermann leicht erhältlich. Ist die Me­thode einmal allgemein bekannt – und die Medien werden ja kaum verantwor­tungsvoll handeln, wenn sie die Freitodhilfe-Organisationen wegen der Anwen­dung dieser Methode zum Zwecke des Absatzes ihrer Medienprodukte kritisie­ren werden –, dann muss mit einem starken Anstieg von Suiziden vor allem von Jugendlichen gerechnet werden. Es sollte daher tunlichst vermieden werden, dass die Freitodhilfe-Organisationen faktisch zu diesem Schritt gezwungen werden.“ so Minelli in seiner obigen Stellungnahme.

Den Bekundungen des Leitenden Zürcher Oberstaatsanwaltes, Andreas Brunner, zufolge hat Dignitas mit dieser neuen Methode Sterbehilfe geleistet (Quelle: swissinfo.ch >>> Meldung v. 18.03.08 <<<). Er drängt nunmehr auf gesetzliche Regeln.

Mit dieser Methode scheint in der Tat die Rezeptpflicht keine Rolle mehr zu spielen und die ärztliche Kontrolle wird ausgehebelt.

 


„Lizenz zum Töten? – Ärzte zwischen Sterbebegleitung und Tod auf Verlangen“

Heute (13.03.08) findet eine Podiumsdiskussion unter dem o.a. Thema statt, die von der Sächsischen Landesärztekammer gemeinsam mit dem Deutschen Hygiene-Museum Dresden veranstaltet wird.

„Anlass und Hintergrund ist die Ankündigung des deutschen Sterbehilfe-Vereins Dignitate in einem Spiegel-Artikel vom 26. November 2007, sobald als möglich mit einem pensionierten Arzt und einem todeswilligen Patienten einen Musterprozess anzustrengen, um den ärztlich begleiteten Suizid auf diesem Weg auch in Deutschland zu legalisieren.
Die Verunsicherung bei Patienten und Ärzten ist groß. Patienten möchten sich das Recht auf Selbstbestimmung auch bei dieser letzten Entscheidung nicht nehmen lassen. Die Ärzteschaft hingegen lehnt die Tötung auf Verlangen ab. Ärztliches Ziel ist es, Palliativmedizin und Schmerztherapie zu stärken und weiter zu entwickeln, um todkranke Menschen bestmöglich auf ihrem letzten Weg zu versorgen und zu begleiten. In diesem Spannungsfeld soll die Podiumsdiskussion eine vorurteilsfreie Darstellung der ärztlich-ethischen, theologischen, juristischen und philosophischen Sichtweise zur Sterbebegleitung und Sterbehilfe ermöglichen und Ärzte wie Betroffene bei der Auseinandersetzung mit diesem schwierigen Thema unterstützen.“ (Quelle: >>> PM der Sächsischen Landesärztekammer v. 05.03.08 <<<)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 13.03.08):

Ob die Veranstaltung ihren Ziel gerecht wird, eine „vorurteilsfreie Darstellung“ der differenten Sichtweisen zu ermöglichen und hierbei die Ärzte als auch die unmittelbar Betroffenen bei der thematischen Auseinandersetzung mit dem Thema „Sterbehilfe“ zu unterstützen, bleibt zunächst eine offene Frage. Die Tenorierung „Lizenz zum Töten“ lassen diesseits aber bereits Zweifel aufkommen, wobei in der Tat die Verunsicherung bei Patienten und Ärzten groß ist.

Dass die Ärzteschaft die Tötung auf Verlangen ablehnt, dürfte freilich eine nach wie vor überprüfungsbedürftige These sein. Indes gilt vor allem: Auch die Bundesärztekammer und ihr folgend die ganz überwiegende Mehrzahl der Landesärztekammern trägt ganz entscheidend zur Verunsicherung in der Sterbehilfe-Debatte bei, schwingen diese sich doch auf, qua fragwürdiger berufsethischer Standespolitik der Bevölkerung Glauben schenken zu wollen, als seien die Statements von einem einheitlichen Willen der gesamten Ärzteschaft getragen. Dem dürfte mitnichten so sein, wie sich unschwer aus Umfragen ergeben dürfte, wonach die Ärzte durchaus sich eine Liberalisierung der Sterbebegleitung vorstellen können.

Die theologischen und philosophischen Sichtweisen zur Sterbebegleitung und Sterbehilfe bieten lediglich einen Orientierungsrahmen für die selbstbestimmte Entscheidung des Patienten, aber auch der Ärzte, die hieran ihre eigene individuelle Gewissensentscheidung ausrichten können. Dies ist legitim, wenngleich es dabei bleibt, dass in unserer säkularen Gesellschaft die Verfassungsinterpretation nicht mit Philosophie gleichzusetzen ist und somit aus den Vorgaben eben der Theologie und Philosophie keine verbindlichen (!) Maßstäbe folgen.


Erneutes Votum des Präsidenten der BÄK gegen Beihilfe zum Suizid

Quelle: Deutsches Ärzteblatt (03.03.08)  >>> zur Nachricht <<<

Das persönliche Engagement des Präsidenten in allen Ehren: ihm steht es freilich zu, dafür Sorge zu tragen, dass die Liberalisierung der Sterbehilfe in den Beneluxländern "keine Infektion wird". Offensichtlich gebietet dies die individuelle Gewissensentscheidung des Präsidenten der BÄK. Aber mit Verlaub: Herrn Hoppe kommt nicht die Befugnis zu, über die Revitalisierung des paternalistischen ärztlichen Gedankens und vermeintlich guter ärztlicher Tugendethik gleichsam ethische Supergrundrechtsschranken zu kreieren, die ein ganzes Staatsvolk binden sollen. Zureichend dürfte es sein, wenn der Präsident gemäß seiner individuellen Gewissensentscheidung zu handeln gedenkt.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass in unserer Gesellschaft kein neuer Boden für den medizinethischen Neopaternalismus bereitet wird. Herr Hoppe scheut erkennbar eine offensiv geführte Debatte, in der zugleich auch die maßgebenden Grundrechte der Beteiligten zu diskutieren wären. Es ist zunehmend ein Ärgernis, wenn gewichtige Grundrechtsfragen tugendethisch erschlossen werden sollen.

Es ist kein Blick in die ethische Glaskugel gefordert, sondern in das Verfassungsrecht und Verfassungsinterpretation ist eben nicht mit Philosophie im Allgemeinen und im Besonderen gleichzusetzen. Vorrangiges Ziel muss es also sein, gegen derartige „Infektionen“ aktiv Stellung zu beziehen, damit nicht der Patient (oder alternativ der bundesdeutsche Gesetzgeber) zwangsinstrumentalisiert wird.

Die gesamte Ärzteschaft ist und bleibt aufgefordert, sich im Diskurs zu Worte zu melden und ggf. darauf hinzuwirken, dass die Tagesordnung des kommenden 111. Deutschen Ärztetages um ein ganz entscheidendes Thema erweitert wird.

Die Ignoranz gegenüber anderslautenden Stimmen aus der Ärzteschaft ist nicht länger hinnehmbar.


Lutz Barth (03.03.08)


Sozialministerin Stewens und die großen Irrtümer in der Sterbehilfe-Debatte.

v. Lutz Barth (23.02.08)

In einer aktuellen Pressemitteilung bekräftigt die Bayerische Sozialministerin erneut ihre Absage an aktiver Sterbehilfe (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (092.08) >>>Zum Volltext der Pressemitteilung v. 21.02.08 <<<)

Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, ebenso erneut auf die großen und ganz zentralen Irrtümer in der Sterbehilfe-Debatte hinzuweisen, wobei die Argumentation von Frau Stewens gleichsam stellvertretend für die Argumentation von vielen Sterbehilfe-Kritikern steht, insbesondere von solchen, die dem Wertkonservativismus und der katholischen Kirchenlehre besonders das Wort reden.

>>> Zum Beitrag <<< (pdf.)


Neue britische Ethik-Richtlinien stark umstritten – soll künftig auch die Krankenschwester über die künstliche Lebenserhaltung entscheiden?

Einer Mitteilung in der Ärzte Zeitung v. 21.02.08 zufolge möchte der britische Ärztebund (British Medical Association, BMA) es künftig außer Haus- und Fachärzten auch "besonders gut ausgebildeten Krankenschwestern und -pflegern" erlauben, zu entscheiden, ob ein unheilbar kranker Patient künstlich am Leben gehalten werden soll oder nicht.

Bislang haben allein Ärzte dieses Recht und britische Patientenverbände kritisieren die neuen Richtlinien als "unverantwortlich".

"Diese Empfehlungen sind deshalb schlecht, weil sie es Ärzten und Krankenpflegepersonal künftig deutlich erleichtern werden, alte und schwerkranke Patienten nicht länger am Leben zu halten. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, da die schwächsten Patienten darunter leiden werden", so eine Sprecherin der Patient Association (PA) in London.

Das Londoner Gesundheitsministerium selbst hat darauf hingewiesen, dass es Sache der ärztlichen Selbstverwaltung sei, entsprechende Regelungen zu finden.

Quelle: Ärzte Zeitung (21.02.08)


Grenzen der neopaternalistischen Medizinethik?

oder

„Wenn es möglich ist, lass diesen Kelch an mir vorübergehen“ – Warum soll ich jetzt (nicht!) sterben (dürfen)?

Beiträge über die Ethik, das Sterben und das Selbstbestimmungsrecht.

Lutz Barth (2008) >>> zum Download im pdf. – Format <<<


Unsere „Flugreise“ ins Jenseits – Reiseveranstalter ist der bundesdeutsche Gesetzgeber!

Schäuble hatte am Wochenende kritische Äußerungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, namentlich Hans-Jürgen Papier,  zur geplanten Neuauflage des Luftsicherheitsgesetzes zurückgewiesen. Schäuble sagte dazu: «Ich verstehe, dass manche Verfassungsrichter gerne Ratschläge geben würden. Dazu sind sie aber nicht demokratisch legitimiert.“

>>> mehr dazu <<<


Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Menschen können in verschiedenen Lebenslagen hilfe- und pflegebedürftig sein und die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" tritt den Versuch an, zu beschreiben, welche Rechte diese Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland haben und informiert darüber, wie der Hilfe- und Pflegeprozess konkret gestaltet werden kann.

Quelle: BMG >>> mehr dazu <<<


Deutsche Hospiz-Stiftung: Zuwachs bei Beratungen in 2007 zu verzeichnen

In einer aktuellen Pressemitteilung (15.01.08) weist die Deutsche Hospiz-Stiftung darauf hin, dass im vergangenen Jahr rund 20.500 Mal fachkundige Hilfe geleistet wurde.

Das sind rund 1.200 Anfragen mehr im Bereich Patientenberatung und Schmerz- und Hospiztelefon als im Jahr 2006. „Diese Zahl zeigt, wie groß der Bedarf an fachkundiger Information und vor allem an persönlicher Unterstützung bei Fragen rund um Patientenschutz, Pflege und Sterbebegleitung ist“, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. »»»

Quelle: Deutsche Hospiz-Stiftung (PM v. 15.01.08) >>> zur Mitteilung <<<

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Wie allgemein bekannt, plädiert die Deutsche Hospiz-Stiftung für ein striktes Tötungsverbot. Dazu gehört nicht nur die Ablehnung  der aktiven Sterbehilfe, sondern auch des assistierten Suizids. Mit Blick auf den reklamierten gesetzgeberischen Reformbedarf hält die Deutsche Hospiz-Stiftung die seinerzeitigen Signale des 66. Deutschen Juristentages (2006) für verfehlt, wonach insbesondere der Strafrechtler Verrel in seinem Gutachten für eine „Relativierung des Tötungsverbots“ eingetreten sei (so die Auffassung der Deutschen Hospiz-Stiftung in ihrer >>> Stellungnahme zum Gutachten  (pdf.) <<<)

Von ihrem Selbstverständnis her ist diese Positionierung der Deutschen Hospiz-Stiftung durchaus nachvollziehbar, wenngleich die Argumentation mit Blick auf den ärztlich assistierten freiverantwortlichen Suizid nach diesseitiger Auffassung nicht verfängt. Auch die Deutsche Hospiz-Stiftung koppelt letztendlich die selbstbestimmte Entscheidung des Patienten an den Ausbau der palliativmedizinischen und hospizlichen Versorgung, die die Schmerztherapie einschließt, an und verkennt so m.E. den Stellenwert einer patientenautonomen Entscheidung, die eben auch in der Ablehnung palliativmedizinischer Bemühungen bestehen kann. Der Patient ist nicht gehalten, sich in den „Dienst“ der Palliativmedizin zu stellen und unabhängig davon, ob die Palliativmedizin derzeit noch eine „Randexistenz“ ist, bleibt daher die Frage nach einem ärztlich assistierten Suizid durchaus virulent. Etwas anderes annehmen zu wollen, bedeutet letztlich, dass der Patient einstweilen in die Rolle als ein „Objekt“ einer sich etablierenden Wissenschaft hineinwächst, ohne dass seine subjektiven Vorstellungen vom eigenen Sterben hinreichend berücksichtigt werden. Der neuralgische Punkt in der Debatte besteht also vielmehr darin, dass der Patient zugunsten der Etablierung der Palliativmedizin instrumentalisiert wird. Ohne Frage ist es außerordentlich begrüßenswert, wenn die Angebote palliativmedizinischer Betreuung weiter ausgebaut werden, nicht aber um den Preis, dass einstweilen dem Patienten vorgehalten wird, dass er mit seinem Wunsch nach assistierter Sterbehilfe einem egozentrischen Individualismus frönt und er im Übrigen einen Beitrag dazu leistet, dass die Palliativmedizin nicht weiter ausgebaut werde. Hier wird die Würde des Patienten nebst seinem Selbstbestimmungsrecht um der Wissenschaft willen zur „kleinen Münze“ geschlagen.

 


Eine Marktlücke – Praktische Ethik im Abonnement.

Die aktuelle Debatte um Patientenverfügungen und der noch immer nicht umgesetzte Regelungsbedarf durch den Gesetzgeber lässt es mancherorts sinnvoll erscheinen, auf schnelle und unkomplizierte Weise qua Abo Hilfestellungen bei der ethischen Entscheidungsfindung anzubieten. Ob hier die Ethik seltsame „Blüten“ treibt, soll nicht nachgefragt werden, sondern es gilt vielmehr um die Frage, was einen Ethiker dazu veranlassen könnte, ein ethisches Abo an ein breites Publikum auch der Professionellen zu offerieren, wo doch zunächst der unmittelbar Betroffene ggf. um eine Orientierung in der Debatte ringt? »»»

Ein Kurzbeitrag v. L. Barth (15.01.08) >>> mehr dazu <<< (pdf.)


Präsident der Bundesärztekammer droht mit Strafanzeige!

„Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, will persönlich Anzeige erstatten, sobald ein Arzt in Deutschland Sterbehilfe leistet. „Wir werden das nicht tatenlos beobachten, wir werden dagegen kämpfen“, sagte er der „Rheinischen Post“ vom Montag. Der assistierte Suizid sei mit dem ärztlichen Ethos unvereinbar und würde Patienten zutiefst verunsichern, so der Ärztepräsident.“

Quelle: >>> ärzteblatt.de (14.01.08) <<<

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Das neuerliche Statement des Präsidenten der BÄK verdeutlich einmal mehr, dass der Gesetzgeber dringend aufgefordert ist, sich nachhaltig der Problematik rund um die Sterbehilfe anzunehmen.

Wir können nicht tatenlos zusehen, wie das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und die einschlägigen Grundrechte der Ärzteschaft ganzjährig nicht nur in dem berühmten Sommerloch versenkt werden. Das ärztliche Ethos ist keine ethische Superschranke, die den Gesetzgeber hindern könnte, den ärztlich assistierten freiverantwortlichen Suizid als Option für den Patienten und die Ärzte (!) vorzusehen. Das ethische Mandat der BÄK stößt insofern an seine Grenzen, als dass das ärztliche Ethos durchaus an der individuellen Gewissensentscheidung der Ärzte und Ärztinnen zu messen ist und von daher durchaus übereinstimmen kann, aber nicht zwangsläufig muss. Die Drohgebärde mit einer möglichen Strafanzeige mag besonders eindrucksvoll sein, enttarnt sich aber bei genauerer Betrachtung um die Ankündigung einer höchst fragwürdigen und vor allem einschneidenden Maßnahme, die in erster Linie der ethischen Erziehung zu dienen bestimmt ist und zugleich als eine mahnende Botschaft an die gesamte Ärzteschaft gerichtet sein dürfte. Der kommende 111. Deutsche Ärztetag im Mai dürfte die Möglichkeit bieten, zugleich auch die Bedeutung der individuellen Grundrechte der Ärzte und Ärztinnen in Erinnerung zu rufen, bevor eine ethische Gleichschaltung erfolgt und der Eindruck in der Öffentlichkeit entstehen könnte, dass mit „wir“ tatsächlich die gesamte Ärzteschaft hinter dem Votum der BÄK steht. Freilich bleibt es Einzelpersonen überlassen, „gegen die Sterbehilfe“ zu kämpfen, denn auch diese nehmen am Wertediskurs teil. Problematisch wird es nur, wenn hiermit der eigenen Profession ethische Grundwerte verordnet werden, die in dem Maße jedenfalls nicht von der Verfassung vorgegeben sind und im Übrigen die Freiheit zur Gewissensentscheidung in empfindlicher Weise beschränkt, wenn nicht gar aufhebt.

 


„Sterbehilfe - In dubio pro libertate - Kommt der Tod auf „ethisch leisen Sohlen“ daher oder öffnen wir ihm die Türen?“

Ein Kompendium rund um den ethischen und rechtlichen Diskurs der Sterbehilfe-Problematik v. L. Barth (Dezember 2007)

Hier können Sie das Buch mit seinen Einzelbeiträgen downloaden (pdf.) >>> download <<<


Solidarisierung in der Pflege gefordert

„Jetzt oder nie – von der Notwendigkeit der Solidarisierung in der Pflege“, so lautet ein aktueller berufspolitischer Beitrag von Georg Baur, Thomas Hibbe, Sascha Leppert, Bernadett Lietz und Sven Steppat in der Zeitschrift Kinderkrankenschwester 1/2008, S. 14 ff., wobei die Autoren u.a. für die neue Initiative „Pflege im Aufbruch“ verantwortlich zeichnen.

Auch wenn wir vom IQB die berufspolitischen Aktivitäten insbesondere der einschlägigen Berufsverbände eher mit gebotener Skepsis begleiten, ist doch die Gemeinschaftsaktion der Initiatoren durchaus begrüßenswert, beklagen diese doch im Kern die Legitimationsprobleme der Pflegeberufsverbände. Aufgrund der Zersplitterung hat derzeit keiner der Berufsverbände eine Größe und vor allem Legitimation erreicht, die es möglich erscheinen lässt, als generelles Sprachrohr für die ca. 1,2 Mio. Pflegenden aufzutreten, mal ganz abgesehen davon, dass es durchaus erhebliche Differenzen zwischen den Verbänden gibt. Ob es allerdings zwingend notwendig ist, sich zu „verkammern“, soll hier einstweilen ausgespart bleiben, denn die Botschaft ist zunächst eine andere: die Pflegenden fühlen sich offensichtlich nicht hinreichend vertreten und in der Folge wird es ganz entscheidend darauf ankommen, dass entsprechende Bewusstsein bei den Pflegenden für mehr Solidarität zu wecken. Ohne Zweifel braucht die „Pflege Eliten“, aber nicht in Gestalt von Funktionären, die vom grünen Tisch aus Berufspolitik betreiben, ohne hierbei für eine ausreichende demokratische Legitimation Sorge zu tragen. In diesem Zusammenhang stehend könnte es dann in der Tat hilfreich sein, wenn die Initiative „Pflege im Aufbruch“ fordert, ggf. die Mitgliedsbeiträge abzusenken.

Mehr Informationen dazu erfahren Sie auf der Homepage der Initiatoren unter >>> www.pflegeimaufbruch.de <<<

Lutz Barth


Pflegerechtler tritt für aktive Sterbehilfe ein

In der letzten Zeit haben mich viele Emails von Absendern erreicht, die in dem ethischen Diskurs über die Patientenautonomie und Sterbehilfe eine andere Auffassung vertreten. Vorauszuschicken ist, dass abweichende Meinungen zu akzeptieren sind, denn dies gebietet allein schon der Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen.

In der Sache selbst werde ich mit der alles entscheidende Schlüsselfrage konfrontiert, ob ich denn für „aktive Sterbehilfe“ sei. Die einzelnen Beiträge und kritischen Statements in der Debatte von mir lassen keinen Zweifel aufkommen, dass ich in der Tat für eine aktive Sterbehilfe plädiere, die allerdings auf Fälle schwerster und irreversibler Krankheiten zu beschränken ist, ohne dass aber der Tod „unmittelbar“ bevorstehen muss. Mit diesem Votum sind nicht (!) zugleich auch die Fragen rund um die pränatale Diagnostik und einer positiven Eugenik entschieden, da hier m.E. eine andere verfassungsrechtliche Lesart anbefohlen ist, deren Grund und Reichweite sich insbesondere aus den beiden zentralen Entscheidungen des BVerfG zum Schwangerschaftsabbruch ergeben.

Der medizinisch assistierte freiverantwortliche Suizid eines Patienten mit einer terminalen Sedierung ist für mich in bestimmte Fällen, in denen das Leid übermächtig geworden ist und der Patient selbstverantwortlich die Qualität seines Sterbens zu bestimmen wünscht, eine echte und verfassungskonforme Handlungsoption, für deren Realisierung der Gesetzgeber Sorge zu tragen hat. Insbesondere an die Adresse der Medizinethiker sei daher nochmals der Appell gerichtet, keine höheren sittlichen Werte zu revitalisieren, die im Kern dazu bestimmt sind, einen prinzipiellen Antagonismus zwischen dem Fürsorgeanspruch der Ärzteschaft und dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu behaupten, denn dass Selbstbestimmungsrecht des Patienten setzt den ärztlichen Bemühungen  absolute Grenzen dergestalt, als dass der Patient alle therapeutische Maßnahmen, also solche sowohl der kurativen aber auch palliativmedizinischen Therapie, in der Gänze ablehnen kann. Für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten lassen sich daher nur Grenzen ziehen, in dem sein Selbstbestimmungsrecht nicht zur Fremdbestimmung der Ärzteschaft führt und dies vom Gesetzgeber bei einer entsprechenden Regelung zu berücksichtigen ist. Auf den Punkt gebracht: Die Tötung auf Verlangen sollte in Grenzsituationen aus der Perspektive des selbstbestimmten Patienten straffrei gestellt werden, wenn und soweit ihm ein Abschied aus dem Leben ohne ärztliche Assistenz unmöglich erscheint, weil er schlicht dazu nicht mehr in der Lage ist. Für mich ist daher der ärztlich assistierte Suizid nicht moralisch verwerflich, sondern ein Akt der Humanität, wenn und soweit der Arzt oder die Ärztin hierzu bereit sein sollte.

Lutz Barth


Sterbehilfe und Grundrechtsverständnis unserer Bundeskanzlerin Frau Merkel?

Die demokratisch legitimierte Bundeskanzlerin hat sich jüngst auf dem Parteitag der CDU in Hannover gegen die aktive Sterbehilfe ausgesprochen. Der Beifall der Delegierten für dieses wertkonservative Statement blieb nicht aus und es ist keine Frage, dass unsere Bundeskanzlerin es in der Tat versteht, die höchst konservativen Geistesströmungen nicht nur innerhalb ihrer Partei, sondern vielmehr auch in der angeblich säkularen Gesellschaft geschickt zu bedienen.

Mit der CDU werde es keine aktive Sterbehilfe geben, so die Botschaft unserer Kanzlerin und der Beifall der Delegierten lässt nichts Gutes für die zu erwartende Abstimmung im Bundestag über ein Patientenverfügungsgesetz erwarten. Wurde hier bereits zaghaft die Fraktionsdisziplin eingefordert? »»»

Quelle: IQB – Internetportal  >>> mehr dazu <<< (pdf.)


Interview mit einer Sterbewilligen - "Suizid ohne Hilfe ist mir zu gewagt"

„Marly W. leidet an einer unheilbaren Krankheit und kann die starken Schmerzen nur mit Kortison und Tabletten ertragen. Darum hat die 79-Jährige bereits vor Jahren eine Entscheidung getroffen: ihr letzter Weg führt in die Schweiz.“ »»»

Quelle: sueddeutsche.de (15.12.07) von Ursula Auginski  >>> http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/44/147696/

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Ein Interview, dass insbesondere die Medizinethiker zur Nachdenklichkeit anregen sollte. Hier äußert eine 79-Jährige Dame ihren konkreten Willen und ihre Wünsche und da wäre es geradezu sträflich, den von ihr gewünschten Wegt mit Blick auf ihren Abschied aus dem Leben nicht ermöglichen zu wollen – mehr noch: im Zweifel sogar ihren dann aktuellen Sterbewillen in einen Lebenswillen abändern zu wollen.


 

Fünftes Gebot - Wie lebt jemand, der getötet hat?

"Du sollst nicht töten", lautet das Fünfte Gebot. Trotzdem setzt sich ein Berliner Arzt für die Sterbehilfe ein. Ein anderer Mann hat getötet, sogar in einem ziemlich krassen Fall. Vor gut zehn Jahren in Berlin, in Kreuzberg, am helllichten Tag. Wie wird man mit der Schuld fertig?“

Quelle: Welt online (08.12.07) >>> http://www.welt.de/berlin/article1442689/Wie_lebt_jemand_der_gettet_hat.html

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Der Beitrag von Knut Teske provoziert bereits mit seiner Tenorierung und muss zum nachhaltigen Widerspruch führen. Dem „fünften Gebot“, dessen Urheber allenfalls vermutet werden kann, kommt in einer säkularisierten Gesellschaft keine rechtsnormative Bedeutung zu und es bleibt den konfessionsgebundenen Normexergeten exklusiv vorbehalten, hierauf gründend die Frage nach der „Schuld“ zu stellen. Derjenige, der bei einem frei verantwortlichen Suizid ärztlich assistiert, lädt keine strafrechtlich relevante Schuld auf sich, sondern stellt sich in den Dienst eines Patienten, der im Rahmen seiner selbstbestimmten Entscheidung um Hilfe nachsucht, ohne die er seinen konkreten Willen nicht umsetzen kann. Dies klarzustellen wird eine der vordringlichen Aufgaben des Gesetzgebers sein.


 


Soll die Palliativmedizin den Sterbewillen beugen?!

Prof. Dr. med. Eberhard Klaschik vom Zentrum für Palliativmedizin der Universität Bonn geht im Rahmen des DFG-Projekts u.a. den Fragen nach, was Patienten mit ihren Patientenverfügungen ausdrücken wollen und ob diese von den behandelnden Ärzten richtig interpretiert werden.
Erste Studien in den USA hätten gezeigt, dass etwa ein Drittel aller Patienten, die eine Patientenverfügung ausgefüllt hätten, die Frage, ob sie ihrem Arzt doch eine Entscheidungsfreiheit einräumten, mit Ja beantworteten. Entsprechende wissenschaftlich evaluierte Erkenntnisse gebe es in Deutschland jedoch bisher nicht. Klaschik hält Patientenverfügungen für eine wesentliche Hilfe für den Arzt. Die Verbindlichkeit sollte jedoch seiner Ansicht nach nicht zu hoch angesetzt werden. Generell fordert der Bonner Palliativmediziner ein „neues Denken im Umgang mit schwerstkranken Patienten“. Auf diese Weise könne bei 70 bis 80 Prozent der Patienten der Sterbewille in einen Lebenswillen geändert werden. Klaschik verwies als Hilfe für den Arzt auf die seiner Ansicht nach „brillanten“ Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung.“

Quelle: Klinkhammer, Palliativmedizin: Den Sterbewillen in einen Lebenswillen ändern,
in Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 48 vom 30.11.2007, Seite A-3306 / B-2907 / C-2807 >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=57764

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Ob die Grundsätze der BÄK zur Sterbebegleitung brillant sind, soll hier ausdrücklich offen bleiben, geht es doch im Kern um die Intention palliativmedizinischer Forschung, die Grundlagen für ein „neues Denken im Umgang mit schwerstkranken Patienten“ zu schaffen. Mit anderen Worten: es muss ein Umdenken stattfinden und da scheint es auch legitim zu sein, dass mit diesen Umdenkungsprozess zugleich auch der Sterbewille des Patienten in einen Lebenswillen geändert oder in der milderen Variante „umgedeutet“ werden kann. Der Wille des Patienten scheint also nach Auffassung mancher Palliativmedizinern mit Fehler behaftet zu sein und bedarf einer ethischen Korrektur. Denn nur ein „höherer sittlicher Wert“ scheint in der Lage zu sein, den verbindlichen Patientenwillen in Frage zu stellen und da bietet sich gleichsam als ein milderes Mittel an, zunächst auf den Sterbewillen des Patienten beharrlich einzuwirken, damit dieser geläutert wird und sich so gleichsam in den Dienst der Palliativmedizin stellt. Die Grenze palliativmedizinischer Bemühungen ist vielmehr dort zu ziehen, wo der Patient seinen unmissverständlichen Willen geäußert hat. Die Verbindlichkeit der Patientenverfügung ist also sehr hoch anzusetzen und kann nicht dadurch unterlaufen werden, in dem gleichsam der Sterbewille in einen Lebenswillen umfunktionalisiert wird. Der Palliativmedizin kommt nicht ihrer selbst willen die Aufgabe zu, ethische Überzeugungsarbeit mit Blick auf ein ideologiefreies Sterben zu leisten. Es reicht völlig zu, wenn diese vielmehr eine palliativmedizinische Betreuung lege artis leistet und die damit verbundenen Möglichkeiten dem Patienten darlegt, wenn und soweit das therapeutische Ziel eine nachhaltige Änderung erfahren hat. Gesinnungsethische Überzeugungsarbeit ist auch in Anbetracht aktueller Forschungsprojekte durch die Palliativmediziner nicht gefordert. Maßgeblich ist vielmehr zunächst der grammatikalische Wortlaut der Patientenverfügung und sofern dieser hinreichend klar ist, besteht kein Anlass zur Interpretation und sofern der Wille nicht kognitiv beeinträchtigt ist, liegt die Interpretationsherrschaft ausschließlich beim Patienten selbst, so dass es nahe liegt, schlicht den Patienten zu fragen. Warum soll also die Palliativmedizin dazu berufen sein, einen Sterbewillen in einen Lebenswillen zu ändern?


Der Medizinethiker und die Frage nach der Fahrkarte ins Jenseits?!

Die Gegner der Sterbehilfe – zumal bei einem ärztlich assistierten freiverantwortlichen Suizid – lassen uns immer häufiger an ihrem Verkündungsauftrag teilhaben, der allerdings bei näherer Betrachtungsweise sich als ein „Glaubensbekenntnis besonderer Art“ erweist und uns letztlich einen Blick in die „ethische Glaskugel“ statt in das Verfassungsrecht ermöglicht. Auffällig ist das Bemühen der Chefideologen aus der Zunft der Medizinethiker, tunlichst nicht auf verfassungsrechtliche Argumente einzugehen und diese in einem breiteren Rahmen zu thematisieren, sondern vielmehr die Öffentlichkeit mit „höheren sittlichen und moralisch gebotenen Werten“ zu konfrontieren, mit denen das Selbstbestimmungsrecht vollständig verdrängt werden soll.

Das hierbei die Chefideologen sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, ein ganzes Staatsvolk neben der Zunft der Ärzteschaft instrumentalisieren und nach ihren vorgeblich „höheren Werten“ sozialethisch erziehen zu wollen, erscheint ebenso dringend geboten wie bedenklich. »»» 

Lutz Barth, 27.12.07 >>> zum Beitrag <<< (pdf.)


Renommierter Pflegerechtler plädiert für ärztlich assistierten freiverantwortlichen Suizid

Quelle: IQB (openPR-24.12.07) >>> mehr dazu <<< (html)


Patientenverfügungen werden von einer großen Mehrheit abgelehnt. Nur jeder Zehnte möchte über den Verlauf seines Sterbens mitbestimmen

„Ob Schlaganfall, Herzinfarkt oder auch ein schwerer Unfall: Es kann jeden treffen. Die Ärzte wollen Leben retten. Aber will der Patient um jeden Preis weiterleben? Täglich sind Ärzte mit der Frage konfrontiert, ob es im Sinne des Patienten ist, die Behandlung fortzusetzen. Aber nur etwa 10 Prozent der Bevölkerung hat für diesen Fall eine Patientenverfügung hinterlegt. Gut die Hälfte aller Befragten (52 Prozent) schließt das auch für die Zukunft aus. Am häufigsten lehnen es junge Menschen ab, sich in dieser Form mit der Vorstellung des eigenen Sterbens zu beschäftigen - insbesondere dann, wenn sie sich gesund fühlen aber zugleich wenig gesundheitsbewusst leben.

Zu diesen Ergebnissen kommen die beiden DIW-Forscher Frieder R. Lang und Gert G. Wagner in einer jetzt veröffentlichten Studie 'Patientenverfügungen in Deutschland: Empirische Evidenz der Jahre 2005 -2007' (SOEPpaper Nr. 71)“.

Quelle: DIW Berlin – Pressemitteilung v. 21.12.07 >>> zum Volltext der Meldung <<<

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Dieser empirische Befund ändert freilich nichts an der Notwendigkeit, die Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung gesetzlich zu regeln. Der Regelungsbedarf und die Notwenigkeit ergibt sich allein aus der Tatsache, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zu wahren ist und dem einzelnen Grundrechtsträger entsprechende Handlungsoptionen mit Blick auf seinen „Sterben“ und seinen Vorstellungen hierzu einzuräumen sind. Zugleich dürfte die Studie überdeutlich zeigen, dass in weiten Teilen der Bevölkerung noch ein weiterer Aufklärungsbedarf besteht. Erschwert wird das Interesse an der Patientenverfügung wohl erkennbar durch den Umstand, dass die Bereitschaft, eine Patientenverfügung zu verfassen, in enger Korrelation mit dem eigenen Erleben zu stehen scheint. Die Bereitschaft zum Abfassen einer Patientenverfügung nimmt insbesondere dann zu, wenn zeitnah Erfahrungen mit dem Tod eines nahen Angehörigen gemacht wurden.

Weitere aufschlussreiche Informationen aus der Studie erfahren Sie unter dem o.a. Link.


Dekubitus – ein vom Demenzpatienten zu tragendes (unvermeidbares) Risiko?


Was war passiert?

„Der Gesundheitszustand einer neunzigjährigen Frau war wesentlich gekennzeichnet durch eine(n)

  • zerebro-vaskuläre Insuffizienz mit seniler Demenz und wechselnder neurologisch-psychischer Symptomatik, schwankend zwischen zeitweiser Kooperationsfähigkeit und schwerer Verwirrtheit mit vollständiger Kooperationsunfähigkeit,
  • insulinpflichtigen Diabetes mellitus,
  • kompensierte chronische Niereninsuffizienz.


In einem Zustand hochgradiger Verwirrung und wechselnder Bewusstseinsstörungen wurde die Patientin in einer Klinik für Innere Medizin stationär aufgenommen und wegen der Hirndurchblutungsstörung spezifisch behandelt. Der neurologisch-psychische Befund bildete sich im Laufe der Behandlung weitgehend zurück, so dass die Patientin nach drei Wochen wieder in die häusliche Pflege entlassen werden konnte.
Im Rahmen der stationären Behandlung traten Dekubitalulzera am Gesäß und an beiden Fersen auf, die im Laufe des stationären Aufenthaltes nicht abheilten. Die Angehörigen sahen die Ursache für die Druckgeschwüre in ärztlichen und pflegerischen Versäumnissen.“ »»» 

Quelle: nä 12/2007 aus der Serie: von fall zu fall - Aus der Sammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle. Diesmal: Unterlassene Dekubitusprophylaxe – Fehler, aber kein Haftungsanspruch v. Prof. Dr. med. Heinrich Vinz >>> zum vollständigen Text >>> http://www.haeverlag.de/nae/n_beitrag.php?id=1941

 

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Erst vor kurzem hat sich Sträßner in seinem zweiteiligen Beitrag der Dekubitus-Problematik aus rechtlicher Sicht angenommen, Der Dekubitus im Lichte der jüngeren Rechtsprechung, Teil 1 in PflR 10/2007, S. 461 und Teil 2 in PflR 11/2007, S. 514 ff. Heinz R. Sträßner geht u.a. der Frage nach, ob die gelegentlich von der Rechtsprechung aufgestellten These, dass das Auftreten von Dekubitalgeschwüren immer vermeidbar sei, haltbar ist.

Der vorliegende Fall aus der Sammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle scheint als Beleg dafür zu werten sein, dass dies wohl nicht angenommen werden kann.


Kritisches Ereignis in der Altenpflege - Nachtmedikation vor dem Abendessen

Eine Gruppe von demenzkranken Bewohnern bekommt die Nachtmedikation vor dem Abendessen verabreicht. Daraufhin können diese nicht mehr wie gewohnt essen und einige stürzen auf dem Weg in ihre Zimmer.

Was ist passiert?

Eine Gruppe von demenzkranken Bewohnern, die für gewöhnlich ihre Mahlzeiten selbständig einnehmen, wirkt beim Abendessen stets sehr hilflos. Immer wieder stürzen Bewohner auf dem Weg zu ihrem Zimmer.

Die Wohnbereichsleitung gibt den Bewohnern die Nachtmedikation schon vor dem Abendessen.

Quelle: KDA – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege >>> zum Bericht <<<


Sterben wir unseren „eigenen Tod“ oder brauchen wir hierzu ein Faltblatt der Ärzteschaft, der Theologen und anderen Ethikern?

In dem aktuellen Wertediskurs über den Grund und die Grenzen unserer Patientenverfügung ringen wir alle um eine Orientierung.

Es geht hierbei um fundamentale Entscheidungen und neben den Parteien fühlen sich insbesondere auch Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts dazu berufen, uns an ihrer Sichtweise teilhaben zu lassen.

Nicht immer können wir uns mit den „Lehren“ identifizieren und es wächst die Sorge, dass unser aller „Sterben“ instrumentalisiert wird.

Das hier präsentierte und zum kostenlosen Download angebotene Buch mit dem Titel

„Sterbehilfe - In dubio pro libertate - Kommt der Tod auf „ethisch leisen Sohlen“ daher oder öffnen wir ihm die Türen?“

soll in erster Linie mit seinen Einzelbeiträgen dazu anregen, dass Sie, verehrte Damen und Herren, sich dem kritischen Dialog gleichsam aus Ihrer Innenperspektive heraus stellen, ohne dass Sie zwingend einen Gesprächspartner benötigen. 

Der Haupttitel des Kompendiums in dubio pro libertate ist deshalb gewählt, weil ich Sorge habe, dass wir in unserer säkularisierten Gesellschaft Gefahr laufen, in einem höchst individuellen Freiheitsbereich, namentlich unserer Selbstbestimmung, instrumentalisiert zu werden.

Die Idee, meine einzelnen Beiträge zusammenfassend in einem Buch vorzustellen, ist einer intensiven Diskussion mit Kollegen und Freunden geschuldet, die in weiten Teilen eine andere Rechtsauffassung und Lebensphilosophie vertreten.

Es handelt sich hierbei um Grenzbereiche, in denen nahezu jede Position vertretbar erscheint und deshalb möchte ich sie durch ihr Lesestudium einladen, an meinem individuellen Wertediskurs teilzuhaben und ihn kritisch zu reflektieren.

Hingegen ist nicht beabsichtigt, Sie von meiner Position zu „überzeugen“: allein Sie tragen für sich selber die hohe Verantwortung bei einer entsprechenden Wahrnehmung Ihres Selbstbestimmungsrechts.

Die persönliche Last zur individuellen Entscheidung hierbei wird Ihnen nicht von den Mediziner, Juristen und etwa der Theologen abgenommen. 

Zum Download des Buches auf den Seiten des IQB im pdf. Format >>> download <<<

Ihr Lutz Barth

Bremerhaven, 20. Dezember 2007


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Stand: 21.02.12