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GOffener
Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Die Hospizvereinigung OMEGA und der bürgerschaftlich engagierte Verein BioSkop haben aktuell an die Mitglieder des Deutschen Bundestages geschrieben und diese darum gebeten, sich gegen eine gesetzliche Absicherung von Patientenverfügungen auszusprechen. Dieser Brief wird von Persönlichkeiten aus Medizin und Wissenschaft unterstützt und es nimmt nicht wunder, dass ausweislich der Pressemitteilung v. 06.10.08 sich hierunter auch die Herren Klaus Dörner, Reimer Gronemeyer, Thomas Klie, Franco Rest, Dietmar Seidel, Christoph Student und Andreas Zieger finden lassen (Quelle: bioskop-forum.de >>> Pressemitteilung v. 06.10.08 <<<). Es wird hier der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages sich nicht von den fragwürdigen Inhalten in dieser Pressemitteilung beeindrucken lassen und vielmehr sich darauf besinnen, dass sie einen grundrechtlichen Schutzauftrag wahrzunehmen haben. Der Vorbehalt des Gesetzes gebietet eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung und hieran kann kein ernstlicher Zweifel begründet werden. Das Selbstbestimmungsrecht beinhaltet mehr, als uns insbesondere die o.a. namhafte Persönlichkeiten in ihren Publikationen zu konzedieren bereit sind. Die dringenden Rechtsfragen der Patientenverfügungen nicht regeln zu wollen und hiervon in der Gänze Abstand zu nehmen bedeutet in der Konsequenz, dass den Bürgerinnen und Bürgern in einem eminent wichtigen Lebensabschnitt der konkret gebotene Grundrechtsschutz versagt wird! Es drohen entgegen den Verlautbarungen der Gegner von Patientenverfügungen keine Gefahren durch die Absicherung des Grundrechts auf Selbstbestimmung, sondern es darf vielmehr darauf hingewiesen werden, dass gerade durch solche Botschaften der Gegner von Patientenverfügungen der zwingend gebotene Grundrechtsschutz unterlaufen und ausgehöhlt wird. In diesem Sinne appelliere ich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine verfassungskonforme Regelung der Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung gesetzlich auf den Weg zu bringen und den Gegner der Patientenverfügung sei eindringlich empfohlen, sich dem Lesestudium der allgemein zugänglichen verfassungsrechtlichen Literatur zu widmen, da diesseits nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese hierzu zu neuen Einsichten gelangen. Es ist beängstigend, mit welcher Leichtig- und Beharrlichkeit verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten in der Debatte negiert werden und diesen Vorwurf müssen sich auch Persönlichkeiten gefallen lassen, die allgemein hin dem interessierten Publikum als namhaft vorgestellt werden. Die Interpretation des Verfassungsrechts ist aus guten Gründen nicht mit der Philosophie gleichzusetzen und die Gegner von Patientenverfügungen insbesondere aus der Wissenschaft müssen sich die Frage gefallen lassen, warum diese es tunlichst vermeiden, in gebotener Intensität sich mit den verfassungsrechtlichen Problemlagen auseinanderzusetzen. Über das „Ob“ einer gesetzlichen Regelung kann ernsthaft nicht gestritten werden, es sei denn, in dem von Ideologien besetzten Kulturkampf um die Würde des Menschen an seinem Lebensende verabschieden wir uns von zugleich auch von zentralen Errungenschaften, die gerade unsere freiheitliche Verfassungsrechtskultur auszeichnen. Hiervor ist aber eindringlich zu warnen und nicht vor verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeiten, die darauf hinauslaufen, ein stückweit das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch mit Blick auf sein Sterben rechtssicherer zu gestalten. In diesem Sinne hoffe ich, dass die Abgeordneten sich nicht von den fragwürdigen „Botschaften“ irritieren lassen und sich konsequent für das Selbstbestimmungsrecht engagieren. Lutz Barth, 12. Oktober 2008 Quelle: IQB – Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht – Lutz Barth
Gesetzliche Regelung zu Patientenverfügung weiterhin umstritten Quelle: >>> Ärzteblatt.de v. 26.06.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): Wie nicht anders zu erwarten, bleibt die Frage nach einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung umstritten. Dies ist bedauerlich, geht es doch bei der patientenautonomen Verfügung um ein ganz zentrales Grundrecht, dass nicht (!) zur Disposition irgendwelcher Politiker steht. Es ist mehr als befremdend, wenn wohl die Mehrheit unserer Bundestagsabgeordneten sich einer gebotenen Regelung verschließen und es zu befürchten ansteht, dass es zu keiner gesetzlichen Regelung kommt. Vielleicht haben sich gerade die Unionsabgeordneten „zu weit“ bei den Kirchen und der Bundesärztekammer aus dem „Fenster“ gelehnt, so dass es ihnen im Nachgang zu den Gesprächen nicht mehr möglich erscheint, für eine verfassungskonforme Regelung zu werben und einzutreten. Unabhängig davon, welche unheilvollen Allianzen nunmehr zwischen den Fraktionen geschmiedet werden, verbleibt es bei der schlichten Erkenntnis, dass der Gesetzgeber einen grundrechtlichen Schutzauftrag zu erfüllen hat. Dies zu begreifen, dürfte an sich nicht schwer fallen, es sei denn, man/frau beabsichtigt, in einem säkularen Verfassungsstaat ein gesamtes Staatsvolk mit seinen ureigenen individualethischen Vorstellungen zwangsbeglücken zu wollen. Den Damen und Herren Künast, Göring-Eckardt, Bosbach, Hüppe und Herrn Hoppe von der BÄK bleibt es unbenommen, gemäß ihren höchst subjektiven Vorstellungen von einem gelungenen Sterben eine patientenautonome Verfügung zu erstellen oder diese schlicht zu unterlassen. Diese Freiheit ist ihnen zu konzedieren, so wie manch andere Bürger (wohl mehr 10 Millionen) es für wesentlich erachten, ihren Willen in einer Patientenverfügung zu dokumentieren, der strikt zu befolgen ist. Wo also liegt das Problem? Es ist der Kulturkampf zwischen Werten und Moralen und es bewahrheitet sich wieder aufs Neue, dass Wertkonservative ein – gelinde ausgedrückt – seltsames Verständnis von Freiheit hegen. Bürger und Patienten sind „mündiger“, als es vielleicht einigen Abgeordneten genehm ist und genau dies ist der neuralgische Punkt in der gesamten Debatte: Wir brauchen nicht die Botschaften einzelner Abgeordneter, sondern eine verfassungskonforme Regelung, die in erster Linie beherzigt, dass eben nicht „dein“ sonder „mein“ (!) Wille geschehe. Mag sich auch „Gottes Wort“ durch seine Stellvertreter auf Erden in das Ohr einiger Abgeordneten schleichen, so entfalten diese Botschaften keinerlei Verbindlichkeit. Diese Erkenntnis mag zwar insbesondere für die unionspolitische Seele schmerzhaft sein, aber der Einzelne ist für den Seelenfrieden der Abgeordneten nicht zuständig! Ein Blick in das Grundgesetz dient denn auch den Abgeordneten zur Rechtsfindung und nicht der Blick in die transzendente Glaskugel, die sich zunehmend mehr als brüchig erweist. Lutz Barth Wie wollen die Deutschen tatsächlich sterben? Umfrage: Zwei Drittel der Verfasser von Patientenverfügungen möchten, dass ihr Wille im Entscheidungsfall strikt befolgt wird (Quelle: >>> Welt online v. 09.06.08 <<<) Kurze Anmerkung (L. Barth): Das Ergebnis der Umfrage, die federführend von dem Münchener Palliativmediziner Borasio durchgeführt wurde, überrascht keineswegs. Der Patient resp. der befragte Bürger wünscht Autonomie statt staatlicher Bevormundung. Wir dürfen darauf gespannt sein, wie nunmehr die politisch Verantwortlichen, aber auch die Alltagsphilosophen aber diese neue Umfrage reagieren werden. Es steht zu befürchten an, dass sich die Gegner einer umfassenden und vor allem ohne (!) Reichweitenbeschränkung ausgegestaltete Gesetzesregelung hiervon nicht beeindrucken lassen. Der Grad zwischen einem wohlmeinenden Paternalismus unter strikter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts und verklärter Selbstherrlichkeit, ggf. über den Willen eines Anderen bestimmen zu können, ist in unserer Gesellschaft in den letzten Monaten sehr schmal geworden. Sendboten aus den großen ethischen Lagern schwingen sich auf, uns an ihren Visionen von einem gelungenen Abschied aus dem Leben teilhaben zu lassen. Dies erscheint nur solange unproblematisch, wie eben diese Alltagsphilosophen das Selbstbestimmungsrecht der Patienten respektieren und uns nicht mit der wenig haltbaren These konfrontieren, dass der Ruf des Bürgers als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrecht nach einer Bindung an seinen patientenautonomen Willen in Gestalt eben dieser Patientenverfügung auf einen egozentrischen Individualismus schließen lasse. Von denjenigen, die da meinen, der sterbewillige Patient mit seiner Patientenverfügung sei egozentrisch, gehen nicht unerhebliche Gefahren für den zu fordernden Grundrechtsschutz aus. Den Normexergeten stände es gut zu Gesichte, sich etwas zu bescheiden und den Blick in die ethische Glaskugel durch einen Blick das Verfassungsrecht zu ersetzen. Die ethischen Nebelbomben der Gegner werden dadurch weitestgehend entschärft und eröffnet so den klaren Blick für das verfassungsrechtlich Gebotene. Wenn überhaupt Appelle gefordert sind, ob in Hamburg, Freiburg oder in weiteren beliebigen Orten, so sollten diese sich auf das konzentrieren, was ganz aktuell geboten ist: Die konsequente Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts und nicht etwa die Generierung sittlicher Werte, die den aufgeklärten Bürgern in einem säkularen Verfassungsstaat archaisch vorkommen müssen.
Es ist bemerkenswert, wie sich die Gegner der Patientenverfügung aufschwingen, sich über den erklärten Willen des Patienten hinwegzusetzen. Hier offenbart sich eine Ignoranz und Selbstherrlichkeit, die in dem Wertediskurs – der scheinbar herrschaftsfrei ist – als überwunden galten. Wir werden eines Besseren belehrt!
Lutz Barth (10.06.08)
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